Full text : 2.1927 (0002)

zu zahlen; fie ist dazu verpflichtet gemäß Versprechen vom
14. 8. 1920.
Darf man sich wundern, daß das Verhalten der Saarregie
cung unter der saarländischen Beamtenschaft große Em—
pörung hervorgerufen hat, zumal da der jetzige Gehaltsabbau
neben der Verletzung gegebener Versprechungen einen Bruch
des Baden-Badener Akommens darstellt? — In diesem Ab—
kommen hat sich die Saaregierung verpflichtet, tunlichst bald
nach Wiederherstellung gesicherter, stabiler Währungsverhältvisse
 die Beamtenbesoldung nicht ungünstiger zu gestalten als
nach den deutschen Bestimmungen. Der Wortlauft ist deutlich:

rotzdem versucht sie, sich wieder einmal zu drücken, und zwar
neiner Art und Weise die unsere Regierung etwas inter—
ssieren dürfte.“
Auch durch die Ausführungen des H. Poincaré und die
darlegungen der „Lothringer Volkszeißung“ wird sich die
kegierungskommission nicht irre machen lassen. Letzten Endes
st ja die Durchführung oder Nichtdurchführung solcher
Fragen abhängig vom guten Willen. Wenn die Regierungs—
ommission den ernsten Willen hätte, ihre Verpflichtung gegen
die Beamtenschaft einzuhalten, ließe sich auch ein Weg finden
ind der Beamtenschaft bliebe eine Saarenttäuschung erspart

GRUNDSATZEBE FAURDIE NEVORDNUNG DERBESOLDUNG
Bei den Beratungen im Beamtenausschuß des Preuß.
Landtages machte der Berichterstatter, Abg. Ebersbach,
folgende Ausführungen:
Eine Aenderung des Beamtendiensteinkommensgesetzes
einschließlich der Besoldungsordnung wünschen die Antraͤge
Nr. 46, 533 zu 2, 54 zu 1, 64 zu 1, 262, 215, 229 und zwei
Aenderungsanträge zu 215, die im Ausschuß eingebracht
eien.
Eine Aenderung der Pensionsgesetzgebung und der Un—⸗
fallfürsorge wünschen die Anträge NRr. 64 zu 3 und 206. Es
werde zweckmäßig sein, die beiden letzteren Anträge zurück—
zustellen und die Beratung zunächst auf die Besoldungs⸗
zuträge zu beschränken, weil man erst nach Abschluß —*
Beratung eine geeignete Grundlage für die Vensionsneu—
egelung habe.
An sich würde ja der Ausschuß die Behandlung der Be—⸗
oldungsanträge verhältnismäßig leicht dadurch zum Ab⸗
schluß bringen können, daß er die Anträge zu einem Ent—
chließungsantrage zusammenfasse. Von diesem Wege rate
er aber entschieden ab, denn dadurch würde das Besoldungs⸗
problem seiner Lösung nicht einen Schritt entgegengeführt.
Vielmehr schlage er dem Ausschuß vor, sich ernstlich in die
Materie zu vertiefen, um baldmöglichst zu einer Staat und
Beamtenschaft gleicherweise befriedigenden Neuregelung zu
ommen.
Sodann regte der Redner an, bei Meinungsverschieden⸗
heiten zwischen dem Auschsuß und den Regierungsver⸗
tretern über die Bewertung von Beamtengruppen den Be—
richterstatter zu beauftragen, an Ort und Stelle die Tätig⸗
keit der betreffenden Beamten zu prüfen — eventuell in
ßegenwart eines örtlichen Regierungsvertreters —; auf
diese Weise werde man Meinungsverschiedenheiten besser
klären können, als das im Jahre 1920 bei dem damaligen
Eiltempo geschehen konnte. Eine solche Prüfung würde sich
ohne erhebliche Kosten durchführen lassen.
Uebergehend zum eigentlichen Referat, gab der Bericht⸗
erstatter einen Rückblick über die Entstehung des jetzigen
Beamtendiensteinkommensgeseßes. Bei der Besoldungs—

reform des Jahres 1920 wollte man 1. die Wünsche der
Beamten weitgehend berücksichtigen und die Besoldungs—
klassen stark zusammenlegen; 2. kinderreiche Beamten durch
sßewährung von sozialen Zulagen dafür entschädigen, daß
nfolge des verlorenen Krieges das Leistungsprinzip auf
ziele Jahre nicht werde zur Geltung kommen können; 3. das
rüher übliche Wohnungsgeld in einen Ortszuschlag um—
vandeln, der also nicht nur die Wohnungsverhältnisse, son—
dern auch die allgemeinen Teuerungsverhältnisse der
rinzelnen Orte berügfsichtigen sollte.
Ferner wollte man den Gedanken verwirklichen, jedem
ßeamten eine Eingangs-, eine Beförderungs- bezw. Auf—
ückungs- und eine Spitzenstellung zu gewährleisten. Um
den Unterschied zwischen unteren, mittleren und höheren
Beamten zu verwischen, habe man die einzelnen Gruppen
niteinander nach Möglichkeit „verzahnt“. Die Zeit zur
durchführung aller dieser neuen Gedanken sei aber sehr be—
chränkt gewesen; im August 1919 sei die Reichsverfassung
erabschiedet worden; im Herbst desselben Jahres sei die
»amalige Reichsregierung darangegangen, die Vorschriften
»er Reichsverfassung bezüglich der Eisenbahnen und der
S„teuerhoheit auf das Reich duͤrchzuführen. Für die damit
wangsläufig verbundene Besoldungsreform hätten nur
echs Monate zur Verfügung gestanden, und es sei nicht
nöglich gewesen, in dieser kürzen Zeit etwas zu schaffen,
vas dauernden Wert haben konnte. So sei es versticadlich,
venn sich später, als die Beamtenschaft die Möglichkeit
zatte, Vergleiche über die jetzige und frühere Einstufung
einzelner Beamtenkategorien anzustellen, Petition an Peti—
ion gereiht habe, in denen um eine höhere Eingruppierung
aachgesucht wurde, obwohl die Spitzenorganisationen an—
angs über das weitgehende Entgegenkommen des dama—
igen Reichsfinanzministers angenehm überrascht gewesen
eien.
Ein Mangel in der damaligen Besoldungsordnung sei es
gewesen, 35 Beamte, die nach ihrer dienstlichen Laufbahn,
Schul- und Vorbildung, nach ihrer dienstlichen Verant—
wortlichkeit und Leistung zusammengehörten, auseinander—

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