Full text : 2.1927 (0002)

schlagenen Gruppenvergleichs steht für die aktiven Be—
amten vor dem endgültigen Abschluß. Damit dürften im
allgemeinen die Bestimmungen der Abrede hinsichtlich des
Gruppenvergleichs für die noch im Dienste stehenden be—
arlaubten Beamiten erfüllt sein.
Anders dagegen liegt es bei den von der Regierungs—
lommission des Sargebietes vor dem 1. April 1926 in den
Ruhestand versetzten beurlaubten Reichs- oder Länderbeamien,
 denen die Vorteile des Gruppenvergleichs bisher
versagt geblieben sind.
In der Hauptsache handelt es sich um diejenigen Be—
amien und Lehrer, denen nach der Besoldungsordnung des
Reiches und der Länder Preußens und Bayerns vor ihrer
Versetzung in den Ruhestand eine höhere Eingruppierung,
sei es insolge Aenderung der bestehenden gesetzlichen Be—
timmungen sei es infolge der Verbesserung des Stellen⸗
etats zuteil geworden wäre.
Außer anderen Beamtengruppen kommen vorzugsweise
die Sekretäre (ehemalige Assistenten) und Lehrer bzw Kon—
rektoren in Betracht.
Wir bitten deshalb, in eine Nachprüfung der Pensions
berechnungen aller von der Regierungskommission in den
Ruhestand versetzten Beamten und Lehrer einschließlich der
Berechnung der Hinterbliebenenbezüge der Witwen und
Waisen einzutreten und die aus dem Gruppenvergleich der
Baden-Badener Abrede sich ergebenden Höhereinstufungen
gleichfalls vom 1. 4. 1926 nachträglich durchzuführen damit
die daraus sich ergebenden Nachzahlungen den Betreffen—
den recht bald zugute kommen.
Von der Entscheidung bitten wir uns baldgefälligft
senntnis zu geben.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände
der Saargebietes:
Beamtenbund des Saargebietes.
Vereinigung der höheren Beamten des Sargebietes
Verband der Büroangestellten und beamten
des Saargebietes.
Bund der techn. Angestellten und Beamten.
Sewerkschaft Deutscher Eisenbahner, e. V.
Berband Deutscher Techniker.
Einheitsverband der Eisenbahner Deutschlands.
J. A. Schneider.
Abschrift.
g Saarbrücken, den 8. April 1927.
n
den Herrn Reichskanzler,
Berlin.

Db diese Gerüchte den Tatsachen entsprechen, vermögen wir
»hne weiteres nicht zu beurteilen, möchten aber darauf hin—
veisen, daß das Reich und auch die Länder die Fürsorge für
zie mittelbaren Staatsbeamten aus den Grenzländern und aus
den bedrohten bezw. abgetrennten Gebieten übernommen haben
nfolgedessen die Belange dieser Beamtenkategorien mit Be—
angen der Arbeiterschaft nicht verquictt werden können. Im
paen weisen wir auf die Ausführungen in der Eingabe vom
2. Januar 1927 hin und bitten nochmals, uns baldgefälligst eine
Finladung zu den Verhandlungen mit den Länderregierungen
ind der Reichsregierung zukommen zu lassen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände des Saargebietes
Beamtenbund des Saargebietes:
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes.
VBerband der Büroangestellten und -Beamten des Saargebietes
Bund der techn. Angestellten und Beamten.
Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner e. V.
Berband Deutscher Techniker.
Einheitsverband der Eisenbahner Deutschlands
J. A.:
Schneider.
Saarbrücken, den 8. April 10927

An
den Herrn Reichskanzler,
Berlin.

M. G. Nr. 34. 4. 27.
2 Anlagen.
Betrifft: Betreuung der Beamten des Saargebietes.
Wir beehren uns, der Reichsregierung ergebenst folgendes zu
unterbreiten:
In Ausführung des Reichskabinettsbeschlusses vom 28. Sep—
ember 1920 und im Anschluß an die Ratifizierung der Abrede
von Baden-Baden am 14. Suni 1826 hat die Reichsregierung
deschlossen, allen in den Dienst der Regierungskommission des
Zaargebietes beurlaubten deutschen Beamten für das Rech—
n e h 1926 einmalige Beihilfen im Betrage von 120 bis
300 RM. zu gewähren. Die Beihilfen sollten dazu dienen,
die Abtragung der den Beamten des Saargebietes im Rechnungs—
jahr 1926 entstandenen Reichsmarkausgaben zu erleichtern.
Die Durchführung dieser Maßnahme, die auf Grund der Ab—
rede von Trier der Regierungskommission des Saargebietes
übertragen worden ist, ist nicht restlos im Sinne des Beschlusses
der Reichsregierung erfolat.
So sind
1. die ledigen beurlaubten deutschen Beamten, die am 1. Ja—
nuar 1927 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. die in der Zeit vom 1. Abril bis Ende August 1926 ver⸗
sigehened und
3. die im Rechnungsjahr 1926 bis zum 1. Dezember in den
Ruhestand getretenen beurlaubten deutschen Beamten
von der Beihilfe ausgeschlossen worden.
A. G. Ar. 33. 4 Die betroffenen Beamten berufen sich mit Recht auf den Be—
RA— 27. chluß der Reichsregierung, der die vorstehend aufgeführten Aus—
Betrifft: Betreuung der beurlaubten Beamten im Saargebiet. iahmen nicht vorsieht. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Be—
Am 12. Januar d. J. hat die Arbeitsgemeinschaft der Beamten- hlusses ist die Beihilfe allen beurlaäubten deutschen
berbünde des Saargebietes unter A. S 4. J. 37an die Reich⸗- Begamten zugesagt worden, die im Rechnungsiahr Ig26
und Länderreglerungen in Berlin und München einen Antrag ONienst verrichtet haben.
betreffend Gleichstellung der Kommunalbeamten mit den un— Ferner sind
mittelbaren Staatsbeamten hinsichtlich der Fürsorge der demen 4. die Beihilfen nach den Besoldungsgruppen bemessen wor—
teglerungen eingereicht. Auf, diesen Antrag ist der Arbeitsge— den, denen die Beamten am 1. Sklober 1926 angehörten,
meinschaft bis heute eine Nachricht oder eine Einladung zu Ver⸗ trotßzdem zu diesem Zeitpunkt weder der Personaletat
handlungen mit den beteiligten Regierungen nicht zugegangen. für 1926 noch die rückwirkenden Beförderungen auf
Es verlautet vielmehr gerüchtweise, daß die ganze Angelegen⸗ SHrund der Abrede von Baden-Baden durchgeführt waren.
heit betreffend Betreuung der im Saargebiet befindlichen mit— Auch gegenüber den übrigen Beamten dürften die unter
elbaren Staatsheamten mit Arbeiterfragen verquickt worden sei. bk. bis 4 nüfgeführten Härten nicht auftreten. nachdem die Mittel

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Ham liebste Becker's Bier

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