Ver Schõôßnheat, are Haut entbehrt
Versuch es mal mit Steclkenpferd.
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die beste Lilienmil. Ueberall xzu haben
einsehen! Und heute? Versorgt Deutschland heute nicht
mehr das Saargebiet? Warum bleiben denn die Preise
hoch? Ende Juli stand die Mark 12 Franken, heute 6b. Der
Fränken ist also um 100 Prozent seines Wertes gestiegen
Man kann selbstverständlich nicht sagen, nun müssen die
deutschen Waren die Hälfte der damaligen Preise kosten
weil der Höchstkurs damals auch nicht voll zur Berechnung
kam. Aber was wir an Preisabbau erlebt haben, ist voll⸗
ständig unzulänglich gegenüber der Wertsteigerung des
Franken. Kann man doch sogar noch Preiser—
höhungen für deutsche Waren feststellen!
Liegen auch für die französischen Waren die Verhältnisse
anders, so muß man es doch als standalösen Zustand be⸗
zeichnen, daß die gesamte Lebenshaltung sich trotz des so
gesteigerten Wertes des Franken kaum verbilligt hat. Nach
einer Statistik der Regierungskommission, veröffentlicht in
der „Köln. Zeitung“ vom 22. Dezbr, sind die Teuerungs—
zahlen, nach der neuen Reichsmethode berechnet, von 670
Punkten im Oktober auf 664 im November gefallen. Im
November der erste Rückgang der Zahlen, trotzdem der
Franken seit den ersten Augusttagen steigt. Von Juli bis
November ist aber die Teuerung um 8 VProzent gestiegen!
Sind das nicht unhaltbare Zustände!
Wir sind überzeugt, wenn nun wirklich
bich ein Preisabbau nicht mehr wird um—
gehen lassen, werden eilfertige Ratgeber
ofort bereit sein und ein Rezeptpräsen—
tieren: Zuerst Abbau der Löhne und Ge—
hälhter, dann Preisabbau! Bisher lautete die
Weisheit umgekehrt. Tatsächlich liebäugelt man bereits
zetzt im Kreise der Regierungskommission mit Lohn- und
Hebaltsabbau.
Wir wollen darum schon heute nicht versäumen, die Re⸗
gierung darauf hinzuweisen, daß ein Abbau der Gehälter
unverantwortlich wäre angesichts der Tatsache, daß im ver⸗
gangenen Jahre die Gehälter stets nach einer Methode er⸗
rechnet wurden, die auch von den deutschen Sachverständi⸗
gen in Baden-Baden nicht gebilligt wurde und von uns
nach wie vor als ungerecht bezeichnet werden muß. Hinzu
tommt, daß man diese Methode noch nicht einmal für alle
Monate angewandt hat, wodurch der Beamtenschaft ein
Verlust entstanden ist, der sich in die Tausende beläuft.
Gehaltsabbau ist für uns undistkutabel!
Im Gegenteil, wir erwarten, daß die Regierungskom⸗
mission nun endlich ihre Zusicherung im Artitel 3, Abs. 4
der Abrede von Baden-Baden einlöst:
„Die Regierungskommission wird tunlichst bald nach
Wieder herstellung gesicherter stabiler Währungsver⸗
hältnisse im Saargebiet die nicht örtlich äbgestuften
Teile der Besoldung der deutschen Beamten (zur Zeit
Grundgehalt und Sozialzulagen) nicht ungünstiger ge⸗
stalten als nach den deutschen Bestimmungen.“
Die Voraussetzungen, von denen hier die Rede ist, sind
heute als gegeben zu betrachten. Der Franken wird nach
den allerneuesten Erklärungen der Bank von Frankreich auf
einem bestimmten Kursstande gehalten (122 des engl.
Pfund), ist also stabil, zumal der Sinn der Erklärung nicht
der ist, eine Wertverminderung, sondern eine Weristeige—
rung zu verhüten. —⸗1. ⸗
A. G. Nr. 1. 1. 1927. Saarbrücken, den 8. Januar 1927.
An die
Regierungskommission des Saargebietes
Generalsekretariat)
Saarbrücken 1
Schloßplatz 15.
Im Anschluß an unsere persönlichen Vorstellungen gestatten wir
ins, hiermit nochmals schriftlich auf die Härten hinzuweisen, die
bei der Durchführung der
außerordentlichen Maßnahme zur Erleichterung der Ab—
tragung der den Beamten in der zurückliegenden Zeit
entstandenen Ausgaben in Reichsmark
aufgetreten sind.
1. Auf Grund der durch die Kabinettsbeschlüsse von 1920 und
die Abrede von Baden-Baden übernommenen Verpflichtungen
saben das Reich und die Länder des Reichs beschlossen, den in den
Dienst der Regierungskommission des Saargebietes beurlaubten
deutschen Beamten zur Erleichterung der Abtragung der diesen
m laufenden Rechnungsjahr entstandenen Ausgaben in Reichs,
nark folgende einmalige Beihilfe zu gewähren:
Für die Beamten der deutschen
Wohnungsgeld⸗Zuschuß-Tarifklasse Verheiratet Ledig
VII u. VI 150 RM. 120 RM.
V 200 RM. 160 RM.
I1V 250 RM. 200 RM.
III und höher 300 RM. 240 RM.
Die Beihilfen verteilten sich demnach auf die Rei*wesoldungt
gruppen und EStufen wie folgt:
Besoldungsgruppe verheiratet ledig
J bis IV 4. Stufe 150 RM. 120 RM
IV B. Stufe bis VII 8. Stufe 2008, 1608,
VII 4. Stufe bis X 8. Stufe 2508, 200 ,
X 4. Stufe und höher 3008, 240,
Nachdem die Regierungskommission mit der Reichsregierung in
Trier vereinbart hat, diese außerordentliche Maßnahme selbst
urchzuführen und auf alle in ihrem Dienst befindlichen Beamten
ruszudehnen, hätten die Beihilfen auf Grund des Baden-Badener
Bruppenvergleichs wie nachstehend aufgeführt bemessen werden
müssen:
Besoldungsgruppe verheiratet ledig
Jbis IV 4. Stufe 150 RM. 120 RM.
IV B. Stufe bis VIII 3. Stufe 200 , 1608,
VIII 4. Stufe bis XIV 3. Stufe 250, 200,
XIV 4. Stufe und höher 300, 240,
Inzwischen hat jedoch die Regierungskommission die Beibilfe
aach folgenden Sätzen auszablen lassen:
Besoldungsgruppe nerheiratet ledig
ISIV 160 RM. 120 RM.
VAVIII 200, 160 ,
LSXIII 250 200 u
XIV und darüber 300 240,
Dadurch haben die Beamten der Besoldungsgruppen IV Stufe 5
zis 9 und VIII Stufe 4 bis 9 — es handelt sich meist um beur—
aubte deutsche Beamte in der Zahl von über 8000 — je 50 RM.
weniger erhalten, als ihnen durch den Kabinettsbeschluß zugebilligt
vorden ist. Die betroffenen Beamten sind dieserhalb sehr ent—
äuscht und verbittert, weil nur die Beihilfe
a) von unteren Beamten und
b) einer Gruppe von Beamten (Lehrer, alte Assistentenklasse)
zekürzt worden sind, die schon seit Jahren durch unrichtige Ein—
gruppierung und zu späte Durchführung von Personalmaßnahmer
des Reiches (Ergänzungsprüfung) schwer geschädigt worden sind
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