Full text : 2.1927 (0002)

5. Der Haushaltsplan für die Schule hat für Lehrmaättel aus—
reichende Beträge vorzusehen, auch müssen Unterrichtsräume,
Lehrmitelsammlungen, Laboratorien sachgemätzen Anforderungen
entsprechen.
Die Schule muß einen leistungsfähigen Träger haben, der
nicht nur verpflichtet, sondern nachweislich auch in der Lage ist,
den Schulbetrieb ordnungsmäßig weiterzuführen, wenn der Schul—⸗
besuch nachläßt und etwaige nicht regelmäßig fließende Ein—
nahmen forffallen.
Privatschulen können nur im Benehmen mit den Ländern
widerrnflich anerkannt werden, wenn sie jederzeit einen klaren
Einblick in ihre wirklichen Verhältnisse ermöglichen. Insbeson—
dere müssen die Aufnahmebedingungen, der Haushaltsplan, der
Lehrplan, ein Plan, aus dem die Zahl der betriebenen Klassen,
die Zahl der Schüler der Klasse, die Zahl und Vorbildung der
Lehrer und die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Lehr—
krüfte hervorgehen, den Mindestanforderungen der staatlichen
Anstalten entsprechen.

Nichtstaatliche Schulen, die in die Liste der aner⸗
kannten Schulen aufgenommen werden wollen, haben sich an das
Reichsministerium des Innern zu wenden, welches sich über den
dabei einzuschlagenden Weg wie folgt ausgesprochen hat:
„Ueber die Anerkennung der nichtstaatlichen Anstalten
soll auf Grund einer gutachtlichen Stellungnahme des genannten
Ausschusses entschieden werden. Die Anträge auf Anerkennung
solcher Anstalten bitte ich mir möglichst umgehend zuleiten zu
wollen. Ich werde dann in jedem Falle aus den Mitgliedern
des Ausschusses einen Berichterstatter und einen oder mehrere
Mitberichterstatter bestimmen, von denen einer dem betreffenden
Land anzugehören hat. Dieser Unterausschuß wird auf Grund
des ihm zugänglich zu machenden Materials, das zur Beschleuni—
gung des Verfahrens mit drei Abschriften einzureichen ist. über
die Anstalt Bericht erstatten, der den übrigen Ausschußmitgliedern
zur Stellungnahme binnen einer bestimmten Frist zugeleitet
wird. Das auf diese Weise ermittelte Gutachten des Ausschusses
geht an den Herrn Reichsverkehrsminister, gegebenenfalls auch
an einen anderen, die Anerkennung der Anstalt für seinen Ge—
schüftsbereich beanspruchenden Reichsminister, der dann auf
Grund der Stellungnahme des Ausschusses über die Anerkennung
zu entscheiden hat.
Die nach diesem Verfahren anerkannten Anstalten, und zwar
sowohl die staatlichen wie die nichtstaatlichen, sollen dann von
mir in ein Verzeichnis aufgenommen werden, in dem auch das
Reichsressort zu vermerken wäre, für dessen Geschäftsbereich die
Anerkennung zu gelten hat.“
Verzeichnis der anerkannten technischen Lehranstalten,
dessen Reifezeugnisse im genannten Reichseisenbahngebiet zum
Eintritt in die Laufbahn eines technischen Beamten von Gehalts⸗
klasse VII aufwärts berechtigen:
J. In Preußen:
Staatliche Höhere Maschinenbauschule Aachen
Staatliche Baugewerkschule Aachen.
Höhere Maschinenbauschule der Staatlichen Vereinigten Ma—
schinen bauschulen in Altona.
Staatliche Baugewerkschule Barmen-Elberfeld in Barmen—
Unterbarmen.
Staatliche Baugewerkschule in Beuthen (Oberschl.).
Staatliche Höhere Maschinenbauschule in Breslau.
Staatliche Baugewerkschule in Breslau.
Staatliche Baugewerkschule in Buxtehude.
Staatliche Baugewerkschule in Cassel.
Staatliche Baugewerkschule in Deutsch-Krone.
Höhere Maschinenbauschule der Staatlichen Vereinigten Ma—
schinenbauschulen in Dortmund.
12. Staatliche Baugewerkschule in Eckernförde.
13. Höhere Maschinenbauschule der Staatlichen Vereinigten Ma—⸗
schinenbauschulen Elberfeld-Barmen in Elberfeld.
14. Staatliche Baugewerkschule in Erfurt.
15. Staatliche Baugewerkschule in Essen.
16. Staatliche Baugewerkschule in Frankfurt (Maind.

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döhere Maschinenbauschule der Staatlichen Vereinigten Ma—
chinenbauschulen in Frankfurt (Main).
ẽtaatliche Baugewerkschule in Frankfurt (Oder).
Staatliche Baugewerkschule in Görlitz.
Zztaatliche Höhere Maschinenbauschule in Hagen (Westf.)
Staatliche Baugewerkschule in Hildesheim.
Staatliche Baugewerkschule in Hörter.
Staatliche Baugewerkschule in Idstein (Taunus).
Staatliche Höhere Schiffs- und Maschinenbauschule in Kiel.
auch Schiffsmaschinenbau.
höhere Maschinenbauschule der Staatlichen Vereinigten Ma—
chinenbauschulen in Köln.
Staatliche Baugewerkschule in Köln.
Staatliche Baugewerkschule in Königsberg (Pr.).
höhere Maschinenbauschule der Staatlichen Vereinigten Ma—
chinenbauschulen in Magdeburg.
2. Staatliche Baugewerkschule in Magdeburg.
80. Staatliche Baugewerkschule in Münster (Westf.)
31. Staatliche Baugewerkschule in Berlin-Neukölln.
32. Staatliche Baugewerkschule in Nienburg (Weser)
33. Staatliche Tiefbauschule in Rendsburg.
34. Staatliche Höhere Maschinenbauschule in Stettin
35. Staatliche Baugewerkschule in Stettin.
Ferner die Städtischen Lehranstalten:
36. Städtische Baugewerkschule in Berlin
37. Beuth-Schule in Berlin.
38. Städtische Baugewerkschule in Trier.
II. In Bayern.
1. Staatliche Baugewerkschule in Koburg.
2. Höhere Technische Staatslehranstalt in Kaiserslautern.
3. Kreisbauschule in Kaiserslautern.
1. Staatliche Bayerische Bauschule mit Gewerbelehrinstitut in
München.
Höhere Technische Staatslehranstalt in Rürnberg.
höhere Maschinenbauschule der Staatlichen Vereinigten Ma—
ichtinenbauschulen in Würzburg.
Ferner die Städtischen Lehranstalten:
7. Städtische Bauschule in Augsburg.
8. Städtische Bauschule in Nürnberg.
9. Kreisbauschule in Regensburg.
III. In Sachsen.
1. Staatliche Gewerbeakademie und Staatliche Bauschule in
Chemnitz (Sa.).
2. Sächsische Staatsbauschule in Dresden-Neustadt.
3. Sächsische Staatsbauschule in Leipzig.
4 Sächsische Staatsbauschule in Plauen (Vogtl.).
5. Staatliche Höhere Bauschule für Hoch- und Tiefbau in Zittau.
3. Städtische Höhere Maschinenbauschule in Leipzgig.
7 Ingenieurschule in Zwickau (Abt. Höh. Maschinenbauschule)
IV. In Württemberg:
Württembergische Höhere Maschinenbauschule in Eßlingen
(Neckar).
Württembergische Baugewerkschule in Stuttgart.
V. In Baden:
Badische Höhere Technische Lehranstalt (Staatstechnikum) in
Karlsruhe
VIJ. In Thüringen:
1. Staatliche Bauschule in Gotha.
2. Staatliche Baugewerkschule in Weimar.
VII. In SHessen:
1. Hessische Landesbaugewerkschule in Darmstadt.
Ferner die Städtischen Lehranstalten:
2. Hessische Baugewerk- und Gewerbeschule in Bingen.
3. Baugewerkschule der Technischen Lehranstalten in Offenbach
(Main).
VIII. In der Freien und SHansestadt Hamburg:
Technische Staatslehranstalten in Hamburg, auch Schiffs—
maschinenbau.
Staa tliche Baugewerkschule in Hamburg

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