Full text : 2.1927 (0002)

Bescheid: „Ihre Anregung, vungzree auch in FSorm von
Zwischenbeschoidon rechlgeitig den Gesuchstellern zuge ben zu en
deckt sich mit den Grundsäsen, die die Verwaltungskommisston
berausgegeben hat und die auch befolgt werden.
Es 9 im übtigen aber beachtet werden, daß der Pensions—
fonds fich aus den Einnahmen zusammensetzt, die monatlich dem
Fonds zufließen. Die Höhe der aee Ueberweisungen
ist jeweils abhängigs von der Äöhe der Gehälter, sie kann auch
beinflußt werden durch gewisse Entscheidungen, wie z. B. Ende
vorigen Jahres durch die Bestimmungen des mit der deutschen
Regierung getroffenen Trierer Ablommens. Im voraus über
die Einnahmen eines längeren Zeitraumes zu verfügen, kann
sig daher unter Umständen zum Schaden des Fonds auswirken
leichzeitig hat die Verwaltungskommission bereits im Dezember
1926 verschiedene Anträge erledigt, für die die Mittel erst in dem
Zeitraum bis zum 1. April 1827 aufkommen konnten, und ver—
anlaßt gleichzeitig, daß die Interessenten über die getroffene Ent—
scheidung benachrichtigt werden.
Nach Angabe des Direktots des Wohnungsbauverbandes ist
im übrigen dem Beamtenbund sowie allen Interessenten, die sich
unmittelbar an die Direktion des Wohnungsbauverbandes ge—
wandt haben, anfangs dieses Jahres mitgeteilt worden, daß in
Anbetracht des Aufbrauchs der voraussichtlich bis zum 31. Märs
1827 versfügbaren Mittel zunächst keine Darlehensanträge mehr
bewilligt werden können.
Auf unseren Antrag, die Bestimmungen dahin abzuändern, daß
die Aussahlung von Darlehen etfolgen kann, wenn auch das
Eigenkapital noch nicht gang aufgebraucht ist, erhielten wir
lgende Antwort:
Die Verwaltungskommission hat den Grundsetz der Vorweg—
oerwendung des Eigenkapitals bei Neubauten aus dem Grunde
aufgestellt, weil lich aus der Erfahrung des Wohnungsbauver—
bandes ergeben hat, daß die Bauinteressenten, die als Eigen—
kavital Depots bei Banken usw. hatten, über dieses Geld zu
anderen Zwecken, als zu den Ausgaben ihres Reubaues im
Laufe der Zeit verfügten. Die Vorschrift selbst ist bisher noch
nicht praktisch durchgeführt worden, weil die Kommission sich
bei der Bewilligung von Darlehen fast in allen Fällen vor dei
Tatsache befand, daß schon im Moment der Entscheidung über
den Darlehensantrag der Neubau im Rohbau soweit gesördert
war, daß der Darlehensnehmer selbst gezwungenermaßen das
Cold zur Befriedigung der Gläubiger hatte verwenden müssen.
Fine AUnzufriedenheit kann daher durch den von der Kommission
aufgestellten Grundsatz bisher nicht entstanden sein, könnte viel—
mehr nur künftig bei Darlehensnehmern in Erscheinung treten,
Ve sich streng an die Bestimmung halten, mit dem Bau also
micht eher beginnen, bis sie die Mittel dafür zur Verfügung
zestellt erhalten haben.
Auf Grund der gegebenen Anregung hat sich die Verwaltungs⸗
tommission nochmals mit der Frage der Verwendung des Eigen—
lapitals beschäftigt und ist zu dem Beschlusse gekommen, in Zu—
kunft zuzulassen, daß das Eigenkapital nur in dem gleichen Ver—
hältnis zu den Kosten des Neubaues herangezogen wird, wie
die Darlehensbeträge ratenweise zur Auszahlung gelangen.“
Des weiteren haben wir um Aufgabe der doppelten Kurs—
derechnung gebeten und folgende Antwort erhalten:
„Die Kommission hat sich in Anbetracht ihrer Verpflichtungen,
den. Pensionsfonds als Treuhänder zuͤ verwalten und jede
Schädigung des Fonds zu vermeiden, nicht entschließen können.
die doppelte Kursberechnung aufzugeben. Gleichwohl hat eine
erneute Prüfung der angeschnittenen Frage ergeben, daß auf
andere Weise den Wünschen der Darlehensnehmer einerseits mi
den Pilichten der Fondsverwaltung andererseits entsprochen
werden kann. Es soll zukünftig bei jeder Ratenzahlung aus
dem Pensionsfonds, die vom Zentralamt jür Wohnungsbauten
festgestellte tatsächliche Frankenausgabe zugrunde gelegt und nach
Abzus der vom Eigenkapital zu leistenden Aufwendungen der
Darlehensbetrag nach dem tatsächlichen augenblicklichen Dollar—
kurs berechnet werden. Auf diese Weise wird erreicht, daß der
Darlehensnehmer durch die vom Beamtendund bemangelle un—
günstige Kursberechnung bei der Auszahlung der dimelnen
Raten nicht geschädigt werden kann.
Die Stellungnahme der Verwaltungskommission des Pensions⸗
fonds, der ich nichts binzuzufügen habe, scheint mir den dori—
seits vorgetragenen Wünschen Rechnung zu tragen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit jedoch noch Veranlassung
gehmen, Sie dringend zu bitten, alle diejenigen, die auf ein
Darlehen aus dem Pensionsfonds rechnen, zu warnen, Ver—
vflichtungen einzugehen, wenn sie nicht bestimmt wissen, daß sie
tatfächlich auf ein Darlehen aus dem ————— rechnen
können. Auf de Punkt hat die Verwaltungskommission des
Penfionsfonds schon wiederholt hingewiesen, ohne jedoch einen
Erfolg zu sehen. In der Tat scheint mir, wenn von Liner Un—
zufriedenheit in den Interessentenkreisen gesprochen wirde Nesfnehr

 durch die voreilige Handlungsweise der 3 als
zurch das Verfahren der Fondsverwaltung veranlaßt zu sein,
enn es ist klar, daß jede Verwallung, die neu errichtet wird, in
hren ersten Ergebnissen durch die Rotwendigkeit übert eine Reibe
on einselnen Angelegenheiten erst eine Entscheidung zu treffen,
unächst in einer flüssigen Verwaltung behindert wird und daß
nderseits es anpeenpi ist, geldliche Verpflichtungen auf
ich zu nehmen, ohne icghn über gerügende Mittel zu verfügen
ind ohne zu wissen, daß die Fehlbeträge von dritter Seite
deckung finden werden.“
verr Schneider teilte auch der Versammlung mit, daß, wie
oreits IJ. eine Notiz der erwaetei in der
agespresse bekannt gegeben wurde, vorläufig die Annahme von
euen Darlehensgesuchen eingestellt sei.
In der Aussprache wurde die Frage gestellt, bis zu welchem
zeitpunkt wieder mit der Bewilligung von Darlehen gerechnet
verden könne, worauf Herr Schneider erwiderte, daß seines
Wissens die Mittel bereits bis zum Jahre 1928 aufgebraucht
eien, und daß von den bis jetzt vorgelegten etwa 350 Gesuchen
zur ein Drittel erledigt worden sei. Bei dieser Gelegenheit
lärte Herr Schneider auch darüber auf, daß vielfach irrtümlich
ingenommen werde, daß er Mitglied der Verwaltungskom—
nission sei, die die Entscheidung über die Darlehensanträge zu
ällen habe. Er sei nur Mitglied des Beirates, dessen Aufgabe
s ist, darüber zu wachen, daß die bestimmten Mittel dem Pen—
ionsfonds zugeleitet und auch richtig verwendet werden. Auf
ie Behandlung der Darlehensanträge habe er als Mitglied des
Zeirates keinen Einfluß.
Auf die Anfrage, ob nur Beamte Darlehen aus dem Pensions—
ynds erhalten haben, erwidert Herr Schneider, daß nach wnen
ingezogenen Erkundigungen auch einige Darlehen an Nicht—
eamte ausgegeben worden seien.
Von dnederen Versamlungsteilnehmern wurde Klage dar⸗
iiber geführt, daß ihre Gesuche schon Ende Dezember vorigen
Fahres bezw. Anfang dieses Jahres zurückgewiesen wurden, wo—
zegen die Sperre erst am 7. März 1927 beschlossen wurde. All⸗
zemein wurde es als eine Härte bezeichnet, daß diese Gesuch—
teller, die sich bemüht hatten, ihre Anträge formvollendet vot⸗
zulegen, abgewiesen und früher vorgelegte unvollständige An—
träge angenommen wurden. Im Verlaufe der Aussprache wur—⸗
den folgende Beschlüsse gefaßt:
Herr Schneider wird beauftragt, dahin zu wirken, daß die
vor ein der Sperre (7. 3. 1927) zurückgewiesenen Ge—
suche noch angenommen werden.
Es soll beantragt werden, daß ein Teil der in Aussicht
genommenen Staatsbauten zurückgestellt und die Mittel zur
Erledigung der vorliegenden Anträse verwendet werden.
Es ist der Antrag zu stellen, daß alle vorliegenden Gesuche
chneilstens bearbeitet werden und den Gesuchstellern mitge—
teilt wird, bis zu welchem ungefähren Zeitpunkt mit der Be⸗
willigung von Mitteln gerechnet werden kann.
Herr Schneider wird beauftragt, dafür einzutreten, daß die
Begrbeitung der Anträge ssseunnt wird, damit die
Zahlungen schneller vor sich gehen.
Nach Lage der Sache (Sperre und Vorliegen von noch etwa
230 Gesuchen) mußte an die Versammlung die Frage gerichtet
verden, ob unsere Baugemeinschaft und besonders 8 Bau⸗
zeratungsstelle weiter bestehen bleiben sollen. Die eramn
ung zeigte für das Weiterbestehen dieser Einrichtungen, die in
»er Sauptsache den Interessenten bei der Anfertigung von An—⸗
rägen und den erforderlichen Unterlagen an die Hand gehen
ollten, verständlicherweise wenig Interesse. Sie beschloß daß
ie Leitung des Beamtenbundes mit der Frage ‚Aufhebung
»der Fortbestehen der Baugemeinschaft“ beschäftigen und jedem
Mitglied der Baugemeinschaft ihren Beschluß mitteilen soll.
Auch die Einrichtung einer Selbsthilfe für Wohnungsbau soll von
er Bundesleitung in Erwägung gesogen werden.
Nach recht sachlichem Verlauf wurde um 53.115 Uhr die Ver—
ammlung geschlossen. Dincher.
N. B. Der Vorstand des Beamtenbundes hat nach Abwäguns
iller in Betracht zu ziehenden Momente die Auflösung der Bau—
zemeinschaft und der Bauberatungsstelle beschlossen. Wenn auch
diese Einrichtung im großen und ganzen im Sinblick auf Er—
eichterung der Verpflichtungen der Darlehensnehmer und
ßildung einer brauchbaren Grundlage für Gewährung von
ien eeetenn hat wirben können und auch einem groben
Teil der Mitslieder in persönlicher Angelegenheit mit Rat und
dat zur Seite stehen konnte, nnd doch durch die unerwartet
ingetretene Sperre noch viele Wünsche unerfüllt geblieben. Der
Vorstand hat fich deshalb nur schweren Herzens zu diesem Schritt
ntschließen können. Wie in der Vergangenheit wird er jedoch
ruch in der Zukunft nichts unversucht lassen, die Interessen
enierer bauenden Beamten au vertreten —39

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