Full text : 2.1927 (0002)

lich bringt auch ein bloßes Zuhören manche Bereicherung;
v 3 Zeseng kann nur der uch ehe
sommen. Sehr belastet wird die Arbeit an und in der Aka—
demie durch die ungleiche Vorbildung der Hörer. Es ist eine
bekannte Tatsache, daß eine gemeinsame Arbeit eine etwa
gleiche geistige Bereitschaft voraussetzt. Unsere Universitäten
und Hochschulen verlangen darum von ihren Hörern einen
bestimmten Bildungsabschluß. Diese wesentliche Voraus—
setzung fehlt der Verwaltungsakademie, und man kann nicht
im Unklaren darüber sein, daß es fast unmöglich ist, einen
gemeinsamen Boden zu finden, auf dem akademisch gebildete
Beamten, solche mit mehr oder weniger abgeschhlossener
höherer Schulbildung und solche ohne diese mil Gewinn für

ich und ihr Amt arbeiten Eünnen. UAnd endlich set noch
naran erinnert, daß der Besuch der Akademte keine direkten
Unsprüche verleiht. Erst durch die Arbeit des Berufes öffnet
ich der Weg zum Erfolg.
Es wird Sache jedes Besuchers sein, sich selbst die aufge⸗
vorfenen Fragen zu beantworten und dann zu entscheiden.
Die Anstalt gebraucht entschlossene, starke, geistig regsame
zörer, um ihnen aus dem Reichtum des deutschen Geistes⸗
ebens den frischen Trunk zu reichen, der dann von ihnen
»urch innere Verarbeitung in persönliche Werte und prak—⸗
ische Arbeit umgeformt werden muß. Allen denen, die Ende
April in dem Sinne an die Arbeit gehen, möge ein frohes
hßelingen beschieden sein. M.

VONDEERBUNDESLEITVNG

Abschrift.
Regierungskommission Saarbrücken, den 23. März 1927
des Saargebietes.
Rr. 16005/d

An
die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände
des Saargebietes
z. Hd. des Vorsitzenden Herrn Rektor Schneider
Saarbrücken.
St. Johannerstr. 55.
Die Regierungskommission ist berechtigt, die Gehälter der Be
amten, solange gesicherte stabile Währungsverhältnisse nicht ein⸗
getreten sind, den jeweiligen Teuerungsverhältnissen anzupassen.
Dieser Sachlage hat die Regierungskommmission bisher stets
Rechnung getragen, indem sie, solange die Teuerungsverhältnisse
im Saargebiet sich verschlechterten, von Zeit zu Zeit die Gehälter
der Beamten erhöhte. Die Erhöhung richtete sich nach dem be—
dannten Teuerungs-Berechnungsverfahren, das sich sowohl auf
die Verhältnisse im Saargebiet als auch auf diejenigen im deut—
schen Reich bezieht Dieser auf die Festsetzung der Gehälter an⸗
gewandte Umrechnungsfaktor betrug am 1. 1. 1926 — 444. Die
Gesamtausgabe für die Gehälter betrug zu dem gleichen Zeit⸗
puntt rund 211000 000 Fr. pro Jahr. Am 1. 4. 1936 legte
die Regierungskommssion der Berechnung der Gehälter den Um—
rechnungsfaktor 477 zu Grunde, was eine Erhöhung der Gehälter
pon rund 14 500 000 Fr. pro Jahr ausmachte. Am 1. 7. 1926
wurden die Eehälter wiederum neu festgesetzt gemäß einem Um—
rechnungsfaktor von 5,3. Die Gehälter der Beamten erhöhten
sich hierdurch um rund 20000 000 Fr. pro Jahr. Endlich wurde
am 1. 10. 1926 wiederum eine Neufestsetzung der Gehälter und
zwar nach einem Umrechnungsfaktor von 60 vorgenommen,
was eine Erhöhung der Gehälter um rund 33 000 000 Fr. pro
Jahr erforderte. Daraus ergibt sich, daß durch die Anpassung
der Gehälter an die jeweiligen Teuerungsverhältnisse im Etats—
jahr 1926 und zwar vom 1. April bis 1. Oktober gemäß einer
Erhöhung des Umrechnungsfaktors um 16 Punkte eine Erhöhung
der Gehälter von insgesamt rund 76 500 000 Fr. pro Jahr vor⸗
genommen worden ist. Dem Wunsche auf Verhandlungen mit
den Beamten über die Berechnungsart des Umrechnungsfaktors
hat die Regierungskommission insofern Rechnung getragen, als
sie durch den Herrn Vorsitzenden der Personalkommission dem
derrn Vorsitzenden des Beamtenbundes die Gründe für die von

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wie auch Influenza, Grippe und Erkältungskrankheiten
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hr zur Anwendung gebrachte Berechnungsart auseinandersetzen
ieß. Gleichzeitig ließ die Regierungskommission in dieser Be—
prechung ihre Bereitwilligkeit erklären, daß der Herr Vorsitzende
der Personalkommission mit Fachleuten der Beamtenorganisation
in eine weitere Erörterung der genannten Berechnungsart ein⸗—
tritt. Von dem letzten Angebot haben die Beamten bisher keinen
Hßebrauch gemacht. Die von den Beamtenverbänden wiederholt
erhobene Einwendung, daß fie über die Berechnungsart des
Imrechnungsfaktors bisher nicht gehört worden seien, findet
zurch die vorgeschilderte Sachlage ihre Widerlegung.
So wie die Regierungskommission in der Zeit der Verschlecherung
 der Teuerung alles getan hat, was nach Lage der Ver⸗
äältnisse in ihren Kräften lag, die Gehälter der Beamten zu
ꝛrhöhen, so hielt sie sich nicht nur berechtigt, sondern mit Rüchsicht
ruf die große Verantwortung der Gesamtheit der Bevölkerung
jegenüber auch für verpflichtet, bei länger andauernder Ver—
ingerung des Umrechnungsfaktors die Gehälter wiederum herab—
usetzen.
Der Umrechnungsfaktor hat betragen im Monat November
926 — 6,01, Dezember — 5,78, Januar — 5,6, Februar — 546.
das bedeutet bis zum 1. März eine Verminderung des Umrech
rungsfaktors von 5 Zehntel. Aehnlich wie bei der Erhöhung
des Umrechnungsfattors die Regierungskommission nicht sofort
ind zwar nicht allmonatlich die Gehälter erhöht hat, so wollte
ie auch bei einer Verminderung des Umrechnungsfaktors
icht sofort an eine Verminderung der Gehälter herantreten. Sie
sat daher zunächst erst eine Herabsetzung der Gehälter vom 1.
Ipril 1927 an und zwar indem sie den Umrechnungsfaktor von
0 auf 5,55 für die Verechnung der Gehälter ermäßigt, in Aus—
icht genommen. Nach den inzwischen durch den Herrn Vorsitzenden
er Personalkommission mit den Vertretern der Beamtenverbände
zepflogenen Verhandlungen vom 22. März hat die Regierungs⸗
ommission in ihrer Sitzung vom heutigen Tage beschlossen, die
Inwendung des Umrechnungsfaktors 5,5 erst am 1. Mai in Kraft
reten zu lassen. Die Regierungskommission glaubt dadurch,
aß sie vom November 1926 bis Mai 1027 trotz fortgesetzter Ver⸗
ninderung des Umrechnungsfaktors infolge des Rückgangs der
Teuerung mit der Herabsetzung der Gehälter wartete, den
Beamten ein nicht zu verkennbares Entgegenkommen gezeigt
u haben. Die Regierungskommission hat geglaubt, umso mehr
ie Verantwortung hierfür übernehmen zu können, da sie sich
rußerstande sah, einer Forderung der Beamtenverbände auf
Auszahlung der im deutschen Reich den Beamten gezahlten io⸗

Kindertränen
ollten alle Kinderpflegerinnen weniger zu Schlummer⸗
und Scherzliedchen veranlassen, sondern vielmehr zum
ifrigen Bemlihen um das körperliche Wohl des Säuglings.
Wie oft werden lange Liedchen gesungen, wo durch Be⸗
treuen der nassen und wunden Körperstellen mit dem Vasenol⸗
——3 alsbald die Schmerzen des Kindes 3
ind
            
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