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2. Jahrgang Saarbrücken, den 2. April 1927 Nummer 14
Inbalt: Randbemerkungen zum Schreiben der Regierung vom 283. Märs 1027. — Rückwärts statt .... vorwärts. — Zur
Gründung der Verwaltungsakademie des Saargebietes. — Von der Bundesleitung. — Aus den Verbänden. —
VPeamten-Rundichau.
RANDBEMERKUNGENZUM SCHREIBENDER
REGIERUNG C VOM 23. MR71I0O27
Mit einem Schreiben vom 23. März 1927, das wir in
dieser Nummer zum Abdrucd bringen, hat die Regierungs—
kommission ihre Beschlüsse über den Gehaltsabbau dem
Beamtenbund zur Kenntnis gebracht. Die in dem Schrei—
ben enthaltene Begründung veranlaßt uns, auf seinen Inhalt
einzugehen.
Nachdem die Regierung einleitend ihr Recht auf Fest⸗
setzung der Gehaltssätze betont hat, gibt sie die aufein—
ee Umrechnungszahlen und die für die Ge—
samtbesoldung und die einzelnen Erhöhungen notwendigen
Frankenbeträge an. Wenn die Regierung in dem Zusam—
menhange von Gehaltserhöhungen spricht, dann dürfte sie
doch darüber im Klaren sein, daß es sich nicht um
Gehaltserhöhungen, sondern im günstig—
sten Falle umeinen Ausgleichhandelte. Die
steigenden Zahlen bedeuten also durchaus keine
Besserstel lung, sondern die zahlenmäßige Erhöhung
war eine Folge des fallenden Frankenwertes. Es unter⸗
liegt keinem Zweifel, daß die Bekanntgabe solchen Zahlen—
materials ohne die notwendigen Erklärungen von der
Oeffentlichkeit urteilslos hingenommen wird mit dem Ge—⸗
danken, daß die Beamtenfchaft unberechtigte Forderungen
erhebe. Wir haben schon ftüher darauf hingewiesen, daß
die Veröffentlichung von Gesamtsummen von der Beam—
tenschaft verurteilt wird. Solche Zahlen sagen gar nichts,
wenn nicht angegeben wird, was sie für den Einzelnen
bedeuten. Von den Beamten Uebelgesinnten aber werden
sie freudig aufgegriffen und zum Kampfe benutzt. Wir
bitten darum wiederholt, von der Veröffentlichung von
Zablenmaterial, das die Beamtenschaft betrifft, abzusehen.
Die Beamtenschaft hat schon öfters den Wunsch ausge—
drückt, mit der Regierung über die Errechnungsmethode
für den Umrechnungsfaktor zu verhandeln. Wenn die Re—
gierung nun erklärt, daß sie dem Wunsche der Beamtenschaft
durch eine Besprechung des Vorsitzenden der Per⸗
sonalkommission mit dem Vorsitzenden des Bundes ent—⸗
sprochen habe, so muß darauf hingewiesen werden, daß
ein praktisches Ergebnis nur durch eine eingehende Be—
prechung der Fragen zwischen Fachbearbeitern der Regie—
zung und des Beamtenbundes zu erzielen ist. Dazu ein—
zuladen, konnte aber doch nur Sache der Regierung sein.
Die Herabsetzung des Umrechnungsfaktors auf 5,5 ver⸗
ucht die Regierung dadurch schmackhaft zu machen, daß
ie darauf hinweist, daß sie, trotzdem die Umrechnungszahl
eit November fällt, bisher noch keine Herabsetzung der
gehälter vorgenommen hat. Abgesehen davon, daß die
Beamtenschaft nie die Errechnungsmethode der Regierung
als richtig anerkannt und nie ihr grundsätzliches Recht auf
polle Gleichstellung mit den Reichsbeamten aufgegeben hai,
liegen doch die Verhältnisse tatsächlich so, daß die Verluste,
die sich aus der nachträglichen Erhöhung im vorigen Jahre
ergaben, diese Vorteile des nicht herabgesetzten Umrech—
nungsfaktors zahlenmäßig noch wesentlich übersteigen. Da⸗
mit ist auch der Hinweis der Regierung widerlegt, daß
die gedachten Mehrbezüge als Ersatz für die deutsche Not—
naßnahme an Weihnachten zu betrachten seien.
Die Regierung befindet sich auch im Irrtum, wenn sie
die Ansicht vertritt daß die Notmaßnahme nicht zur gesetz⸗
lich zustehenden Besoldung zu rechnen sei. Nach den Re—
gierungserklärungen im Reichstag ist die Notmaßnahme
rin Ausgleich für die nicht durchgeführte Besoldungser⸗
höhung; sie wird darum im Gegensatz zu einmaligen Bei—
silfen versteuert und die Verwaltungsrechtsprechung hat
zen Besoldungsträgern die Pflicht zur Zahlung an alle
Beamten zugesprochen. Die Saarbeamtenschaft hat darum
inen klaren Rechtsanspruch auf die Gewährung der Not—
naßnahmen. Wenn die entsprechende Forderung erst im Feb⸗
ruar überreicht wurde, so geschah das nur, um den Ver—
hältnissen des Saargebiets Rechnung zu tragen. Wir
zlaubten annehmen zu dürfen, daß die Regierung die Be—
ichtung der Verhältnisse durch die Beamtenschaft wohl zu
würdigen wisse, nicht aber. daß es für sie ein Grund zur
Ablehnung sein werde
Die Ge schaf tsstelle des Beamtenbundes befindet sich ch 1. April in
Saarbrücken 3. Könidin-Luisenstraße 3019
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