gemeinsamen Förderungen bei Behörden und Volksver—
tretungen.
Bei Erfüllung dieser Aufgaben mußte die Arbeitsgemein—
schaft sich vor zentralistischen Tendenzen und vor über—
flüssigem Organisieren und Reglementieren hüten.
Jeder Akademie ist bei Festsetzung der Zulassungsbedin—
gungen und der Ausgestaltung der Lehrpläne im einzelnen
die nötige Freiheit eingeräumt.
Zur Teilnahme an den Verwaltungsakademien sind zu—
gelassen:
a) als ordentliche Hörer alle Beamten, Beamtenanwär⸗
ter, sowie bei den Behörden tätige Dauerangestellte,
die bereits eine praktische Tätigkeit ausgeübt haben
und den ganzen ordentlichen Lehrgang durchmachen:
sie müssen mindestens 6 Wochenstunden mit Pilichtfächern
belegen.
Als Gasthörer andere Angestellte oder Angehörige
anderer Berufe, wenn sie ausreichende Vorbildung
besitzen und gleichfalls den vollen Lehrgang nehmen.
Als Einzelhörer Beamte oder Nichtbeamte, die nur
einzelne Vortragsreihen belegen.
Der ordentliche Lehrgang umfaßt 6 Semester und kann
mit einer Diplom-Prüfung abgeschlossen werden, über die
das sogenannte „Akademiestudien-Zeugnis“ ausgestellt
wird. Es soll dem Nachweis dienen, daß der Inhaber sich
die notwendige Geistesschulung und das erforderliche Wissen
angeeignet hat, das ihn befähigt, selbständige Berufsarbeit
auf wissenschaftlicher Grundlage zu leisten, um damit bei
Beförderung die Bestrebungen des Bewährungsprinzips zu
unterstützen. Nach Erlassen der Minister des Reiches und
Preußens kann es zu den Personalakten des Beamten ge—
nommen werden.
Der Lehrgang für ordentliche (Voll-⸗) Hörer umfaßt sechs
Semester mit einer wöchentlichen Unterrichtszeit von sechs
Stunden, außerhalb der Dienststunden.
Um einen Begriff von dem weiten Arbeitsgebiet der Be—
amtenhochschulen zu geben, sei nachstehend nur ganz kurz
und auszugsweise einiges aus den bisher durchgefuͤhrten
Lehrgängen der Verwaltungsakademie Berlin genannt.
IJ. Staatswissenschaften.
Enzyklopädie der gesamten Staats- und Wirtschafts⸗
wissenschaften.
Theoretische Nationalökonomie (Geldwesen, Bank⸗ und
Börowesen, Rechts- und Wirtschaftsphilosophie. Sozialis—
mnus, Verkehrswissenschaft).
oetne Nationalökonomie (Handelspolitik, Volkswirt⸗
schaftspolitik, Geld- und Währungspolitik).
Finanzwirtschaft und Statistik
Privatwirtschaft (Buchführung, Bilanzwesen, Organisa—
tion der Großbetriebe).
Verwaltungswissenschaft.
II. Rechtswissenschaft.
Einführende Vorlesungen (Rechtsenzyklopädie. Völker
recht), Bürgerliches Recht.
Zivilprozeß.
Staats- und Verwaltungsrecht
waltungsreform, Polizeirecht).
Strafrecht und Strafprozeß.
Handelsrecht.
III. Technitk.
Einführung in die Hochbautechnik, Differential- und
Integralrechnung, Statik.
IV. Auslandswissenschaft
einschließlich Geschichte und Politik, Friedensvertrag,
Staatenkunde, Weltpolitik.
Auzßer diesen allgemeinen Lehrgängen gab es Sonder—
eEhrgänge für Finanz- und Steuerbeamte, für Kommunal-⸗
deamte, für Justizbeamte, für Eisenbahnbeamte, für Post—
ind Telegraphenbeamte, für Sozialbeamte und für —
hankbeamte. Daneben sind allgemeine Vortragsreihen über
Philosophie, Kunst, Arbeitswissenschaft, Vortragskunst, Be—
imtenkunde, Gewerkschaftspolitik und über verschiedene
eziale. wirtschaftliche und politische Fragen.
Der Unterricht besteht nicht lediglich in der Abhaltung
on Vorlesungen, er wird vielmehr durch Seminare, Uebun—
en Führungen und Arbeitsgemeinschaften lebendig ge—
taltet.
Im Saargebiet fehlt eine derartige Verwaltungsaka—
zemie. Um diesem fühlbaren Mangel abzuhelfen, ist aus
den Kreisen der Beamtenschaft der Wunsch ausgesprochen
vorden, eine Verwaltungsakademie auch für das Saar—
jebiet entstehen zu lassen. Die Verhandlungen mit der
Ferwaltungsakademie Frankfurt a. M. e. V. haben zu dem
Ergebnis geführt, daß diese sich bereit erklärt hat, weit—
zgehend die Bestrebungen der hiesigen Beamtenschaft zu
intersuutzen, und eine Beamtenakademie im Sommer—
Zemester 1927 unter der Bezeichnung „Verwaltungs—
akademie Saargebiet“, Zweiganstalt der Verwaltungs—
akademie Frankfurt a. M. e. V. ins Leben zu rufen
Am Montagabend 8 Uhr sprachen in der Aula des
Reformgymnasiums in Saarbrücken Herr Staatsminister
Drews, Präsident des preußischen Oberverwaltungsgerichts,
Berlin, und der Studienleiter der Verwaltungsakademie
Frankfurt a. M., Studienrat Dipl.⸗«Ing. Liebmann, über
Probleme der Beamtenbildung und Organisation der Ver—
waltungsakademie. Ein ausführlicher Bericht erscheint in
der nächsten Nummer M.
VONDEN(RBUNDESLEIIUVUNG
Besoldungsverhandlungen.
Die Regierungskommission hatte die Beamtenvertreter
für Dienstag morgen 10 Uhr zur Verhandlung eingeladen.
Der Generalsekretär der Regierungskommission teilte den
Beamtenvertretern mit, daß die Regierung arundiäklich
einen Gehaltsabbau beschlossen habe und ihren Vesoldungs—
urelen den Umrechnunasfaktor 5.5 zugrunde zu legen beab—
ichtige.
Außzerdem habe die Regierungskommission die Gewährung
der deutichen Notmaßnahme abgelehnt. ebenso die geior—
hatscharis Consul )
die geciegene Konsummarke —Se—
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