nur Beamte und Stellenanwärter zugelassen, die nach Ab—
legung der 14. Verwaltungsprüfung eine weitere Beschäf—
tigungszeit im Verwaltungsdienst von mindestens 3 Jahren
nächweisen, und die ferner durch ihre Leistungen dargetan
haben, daß sie die Fähigkeiten besitzen, in jedem Büro nach
kurzer Anleitung die hauptsächlichsten Zweige des Ver—
waltungsdienstes selbständig und zuverlässig zu besorgen.
Wenn auch hierdurch eine gute Ausbildung in
theoretischer und praktischer Beziehung für mittlere Beamte
gewährleistet ist, so hat sich doch infolge der stets steigenden
Aufgaben und Anforderungen, die dem Beamten durch das
Anwachsen der Industrie und der Bevölkerung bei der
immer vermehrten Tätigkeit der Verwaltungen in allen
Zweigen des öffentlichen Lebens zufallen, als notwendig
2—3 eine weitere geistig höhere Berufs fort bildung
den mittleren Beamten zu ermöglichen. In immer stärkerem
Maße ist der Berufsbeamte ein hervorragend wichtiger
Faktor des staatlichen und kommunalen Wirtschaftslebens
geworden. Die Staatsumwälzung von 1918 hat soviel grund—
sätzlich Neues, überhaupt eine völlige Neueinstellung des
einzelnen zur Gesamtheit gebracht, daß allgemein ein
dringendes Bedürfnis nach staatsbürgerlicher Weiterbildung
hervortrat, im besonderen Maße für den Beamten, der von
Berufs wegen sich mit den neuen Verhältnissen vertraut
machen mußte.
Diese erhöhten Anforderungen sind durch die Wesenheit
des neuen deutschen Volksstaates bedingt.
Hinzu kommt noch insbesondere, daß weite Gebiete öffent—
licher Tätigkeit, die früher ausschließlich dem höheren Be—
amten vorbehalten waren, den mittleren Beamten zur
selbständigen Erledigung übertragen worden sind. Weiter—
hin ist der frühere fast unmögliche Aufstieg des mittleren
Beamtentums zum höheren gefallen; besonders befähigte
und intelligente mittlere Beamte sind in früher lediglich
den akademisch vorgebildeten Beamten vorbehaltenen
Stellen eingerückt.
Alle diese Momente haben bei den mittleren Beamten
das Bewußtsein geweckt und gestärkt, daß es ihnen nur durch
besondere qualifizierte Tätigkeit möglich sein wird, die von
ihnen errungene Stellung nur dann zu wahren, wenn die
bisher durch Praxis und Verwaltungsschulen erworbenen
Fahesieen eine besondere Vertiefung durch besondere
ortbildung erfahren.
Aehnliche Tendenzen auf Fortbildung machten sich auch
in der höheren Beamtenschaft geltend; auch sie erkannte,
daß sie ihre Stelle als Berussbeamtentum nur wahren
könne, wenn sie nicht bei den durch akademisches Studium
erworbenen Kenntnissen bei ihrer Berufsausbildung
stehen bliebe, sondern sich durch besondere Kurse und Lehr—
gänge systematisch fortbilde.
So entstanden die Verwaltungsakademien. Ihre Auf—-—
gabe besteht nicht in der Aus bildung der Beamten, son—
dern in deren allgemeinen und fachlichen Fort bildung—
Zweck der Verwaltungsakademie ist
a) Beamte, die eine Hochschulbildung nicht genossen ha—
ben, aber eine in prattischer Arbeit und Erfahrung
sowie durch Verwaltungsschule erworbene Sach—
kenntnis besitzen, umfassend fortzubilden und
sie so zu befähigen, den gesteigerten Anforderungen
der Neuzeit voll gerecht zu werden, größere Aufgaben
ielbständig zu erfüllen und im Berufe aufzusteigen:
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.
b) Beamten mit Hochschulbildung Gelegenheit zur Ver⸗
tiefung ihrer Fachkenntnisse zu bieten;
o) die allgemeine, namentlich die staatsbürgerliche,
volkswirtschaftliche und sozial-politische Bildung der
Beamten auszugestalten.
Es ist somit Aufgabe der Verwaltungsakademie, bereits
mn Berufe stehende Beamte, reife Menschen, heranzubilden.
Fortbildung in Beruf und Persönlichkeit sind Ziele der
eutschen Verwaltungsakademie. Sie bieten ihren Höhrern
einen elementarischen Lehrstoff, sondern setzen dessen
denntnis voraus.
In den Richtlinien für Beamtenhochschulen heißt es dem—⸗
mtsprechend:
Die Beamtenhochschulen sind hochschulmäßige Lehrstätten.
durch enge Vereinigung von Theorie und Praxis sollen sie
en Forderungen nach einem für den Beruf und das prak—
ische Leben zeitgemäß geschulten Beamtentum gerecht
verden.
Aufgaben der Beamtenhochschule sind:
Heranbildung von Beamten zu Persönlichkeiten, die sich
bewußt in den Dienst des Volkes und des Staates stellen;
allgemein-wissenschaftliche Kenntnisse zu vermitteln
und das Fachwissen zu vertiefen, um die Hörer zu größerer
Selbständigkeit und zu vielseitiger, erweiterter Tätigkeit
zu befähigen.
Meben den Verwaltungsakademien bestehen Beamten—
—
hochschulen und als die Vorstufe zu den Akademien. diese
elbst als die Oberstufe zu betrachten.
Die Beamtenakademien machen Anspruch auf die Be—
eichnung als Hochschulen, einmal weil die an ihnen wirken—
den Dozenten Professoren oder solche Akademiker sind, die
auf ihrem wissenschaftlichen Gebiete selbständig wissen—
schaftlich gearbeitet haben. Dann wird, von den Hörern
ein Gräad von Vorbildung verlangt, der sie befähigt, einem
ruf hohen wissenschaftlichen Niveau sich bewegenden Unter—
richt mit Verständnis zu folgen. Endlich müssen die Metho—
zen dieses Unterrichts derart sein, daß die Hörer zu selbst⸗
tändigem Nachdenken über den Stoff gebracht und zu
eigener Vertiefung in ihm angeregt werden.
In Deutschland sind ungefähr 12 Akademien ins Leben
gerufen, die sich eines guten Besuches zu erfreuen haben, so
.B. Dresden 400-700, Braunschweig 250 -400, Halle a. d.
Saale 650, Weimar 250—400, Frankfurt a. M. 450, in den
einzelnen Semestern. Letztere Verwaltungsakademie hat
einen Zweigkursus in Darmstadt im letzten Winter mit 407
Teilnehmern abgehalten. Von großer Bedeutung für die
Entwickelung der Verwaltungsakademien war der Zusam—
nenschluß der Beamtenhochschulen zu der „Arbeitsgemein—
chaft der deutschen Hochschulen“; sie wurde im Jahre 1921
nit dem Sitz in Berlin gegründet. Ihr Zweck ist, die Bil—
zungsbestrebungen der Beamtenschaft zu fördern und die
zierfür bestehenden Institute zu gemeinsamer Arbeit nach
inheitlichen Gesichtspunkten zusammenzuschlietßzen. Als
Miltel zur Erreichung dieses Zweckes dient die Aufstellung
hon Richtlinien für die Einrichtung von Beamtenhochschulind
Hochschulkursen, die Ausarbeitung von Leitjsätzen für
die Orgänisation und das Studiumswesen, die Sorge für
die Wahrung wissenschaftlichen Ansehens der Akademien,
die Aufklärung von Regierungen, Parlamenten und Presse
ißer das Beamtenbilsdünaswesen: das Eintreten für die
ꝙ
Das Jucken der Kopfharit
ist eine Folge fettiger Kopfschuppen. Regelmäßige Ver—
wendung von „Schaumpon mit dem schwarzen Kopf“ mi
— —— beseitigt beides gründlich umd
wirkt gleichzeitig dei Haarausfall entgegen Beim Einkauf
herlauge manausdruͤcklich diese Spezialsorte und achte
zenau auf die nebenstehende, —— Schutzmarke.
Alleiniger Heriteller: Rauns Schwarzkopf, Berlin-Dahlem—.