Full text : 2.1927 (0002)

erklärung auch dann erblickt, enn Personen sich nach dem Ueber—
tritt in eine auf Grund der Anwartschaften versicherungsfreie Be—
schäftigung freiwillig weiterversichert haben.
Inzwischen hat aber das Reichsversicherungsamt in einer
grundsätzlichen Entscheidung vom 8. Juni 1926, Amtl. Nachrichten
1926 6. 305, Ziffer 2886, sich dahin ausgesprochen, daß der Ver—
zicht auf Rückzahlung der 80 v. H. der seit 1. Januar 1924 ge—
leisteten Beiträge , Form erklärt werden muß, und
in der freiwilligen Weiterversicherung der Verzicht nicht erblickt
werden kann.
Die Versicherungsanstalt für Angestellte des Saargebiets hält
es daher — ebenso wie die Reichsversicherungsanstalt für Auge
stellte — für notwendig, dieser Sachlage Rechnung zu tragen.
Somit ist erforderlich, daß die Abgabe der schriftlichen ea
erklärung gemäß 8 140 binnen der zweimonatigen Frist erfolgt
andernfalls für die in 8 14b bezeichneten Personen eine frei—
willige Weiterversicherung nicht mehr als berechtigt angesehen
werden kann.
Aber im Hinblick darauf, daß unsere Verwaltungsübung allge—
mein bekannt geworden ist, werden wir für den Einzelfall die auf
Grund der dighetigen Uebung bereits erfolgte Weiterversicherung
als rechtswirksam anerkennen. Dieses gilt jedoch nur für solche
Personen, die auf Grund ihrer Anwartschaften (8 146) vor dem
. Januar 1927 in ein versicherungsfreies Beschäftigunasperbält—
nis übergetreten sind.
Personen, die nach dem 1. Januar 1927 gemäß 8 146 in ein
versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis übertreten, müssen
daher, wenn sie sich freiwillig weiterversichern wollen, den Ver—
zicht auf das ihnen nach 8 14b zustehende Recht gemäß 8 140
binnen 2 Monäten nach dem Eintritt in die versicherungsfreic
Beschäftigung dem Arbeitgeber gegenüber erklären, der eine Ab
— der Verzichterklärung der Versicherungsanstalt für Ange
stellie des Saargebietes zu übersenden hat. Wenn solche Ver
sicherten die Verzichterklärung nicht innerhalb der vorgeschrie
benen Frist von 2 Monaten äabgegeben haben, sind sie zur frei—
willigen Beitragsleistung nicht mehr berechtigt.
Dr. Vogeler.
Abschrift.
Saarbrücken, 26. Febr. 1927
Schloßplatz 15

Mit Schreiben vom 16. Februar 1927, A. G. Nr. 10. 2. 27
tellten Sie an die Regierungskommission den Antrag, sobald
ils möglich, und mit Wirkung ab 1. Appril 1926, die Ent⸗
chädigung für Kassenausfälle auf Grund der Reichsbestimmungen
 festzusetzen.
Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, daß diese Frage zur
Zeit geprüft wird.

Der Generalsekretärt
der Regierungskommission des Saargebietes
Pierrotet.

Abschrift.
Saarbrücken, W. Febr. 17.
Schloßplatz 15

segierungskommission
des Saargebietes.

Generalsekretariat
G. S. Nr. 1167/4.

An

die Arbeitsgemeinschaft der
Beamtenverbände des Saargebietes
3. H. des Beamtenbundes
Saarbrücken2
ESt. Johannerstraße 55
Mit Schreiben vom 16. Februar 19207, A. G. Nr. 11. 2. 7,
rsuchten Sie die Regierungskommission, Sie über alle die
Bbelange der Beamtenschaft berührenden Beschlüsse zu unter⸗
ichten.
Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, daß die Regierungsrommission
 diesen Antrag in ihrer Sitzung vom 24. Febr.
1927 zur Kenntnis genommen hat. Es wurde beschlossen,
daß Sie nach Möglichkeit von den die Belange der Beamten⸗
chaft berührenden Beschlüssen verständigt werden sollen.
Der Generalsekretär
der Regierungskommission des Saargebietes:
Pierrofet.

Regierungskommission
des Saargebietes.

Generalsekretariat
G —αι4α

An
die Arbeitsgemeinschaft der
Beamtenverbände des Scargebietes
3. H. des Beamtenbundes
Saarbrücken2
St. Johannerstroke 55

MITTEILUVUNGEN DPER

SCHRIFTLEITUVUNG

Wechsel in der Schriftleitung
Nachdem der Ausschuß des Beamtenbundes mir in seiner
Sitzung am 21. Februar die Schriftleitung des redaktionellen
Teiles der Bundeszeitung übertragen hat, habe ich mit dem
1. ds. Mis. die Geschäfte übernommen.

An unsere Verbände, Ritarbeiter und Leser!
Die Leitung unserer Bundeszeitung möchte ich nicht über—
nehmen, ohne meinen Vorgängern, den Herren Pallmann
und Hild, auch von hier aus Dank zu sagen für ihre treue
Arbeit.
Es ist überflüssig, für die Zukunft Programme zu ent—
wickeln; der Weg der Zeitung ist bestimmt durch die Ziele
des Beamtenbundes. Eins möchte ich allerdings sagen:
Wirhaltenesfürunsere Pflicht, die Rechte
der Beamtenschaft nach jeder Seite mit

Wilhelm Meister, Mittelschullehrer
Saarbrücken 3, Bruchwiesenstraße 25.

⸗

——
2832

naum lichsen Becker's Bier

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