Full text : 2.1927 (0002)

Außenpolitik verfolgt, kann man in dem Glauben bestärkt
werden, daß wir doch noch einmal ein politisch geschultes
Volk werden. Seit 38 Jahren leitet Dr. Stresemann die
Außenpolitik. Warum hier die Stetigkeit? Weil die welt—
politischen und weltwirtschaftlichen Notwendigkeiten stärker
ind als Parteiansichten oder Parteigegensätze. Es gibt eben
heute nur eine außenpolitische Betätigung für Deutschland,
nämlich die durch Stresemann vertretene. Daß solche Er—
kenntnisse fundamentale Bedeutung erlangen können, zeigte
die letzte Krise. Bei allem Raten und Suchen hin und her
stand wohl unumstößlich fest, daß Stresemann Außenminister
bleiben müsse. Aehnliche Erkenntnisse, daß die Sache über
den Personen stehe, scheinen sich auch schon längere Zeit in
der Frage der Besetzung des Reichswehrministeriums durch—
gerungen zu haben. Ich führe diese Fälle als Beweise an
für die Tatsache, daß man berechtigt ist, auf eine langsame
Entwicklung zur Stetigkeit zu hoffen.
Der häusige Wechsel der Regierungen bringt es mit sich,
daß eine Menge Arbeit unnütz getan wird. Als Beispiel
nenne ich die Arbeit an dem Reichsschulgesetz, das heute im
Vordergrunde des parlamentarischen Interesses steht. In
verhältnismäßig kurzer Zeit sind 3 Entwürfe fertiggestellt
worden und nun wird man an den vierten gehen oder einen
der vorhergehenden hervorheben und neu aufarbeiten.
Jedesmal, wenn der Entwurf zur Vorlage fertig war,
wurde die Regierung gestürzt und ein anderes zusammen—
gestelltes Kabinett, das folgte, schob die vorher geleistete
Arbeit zur Seite. So kann durch fortwährenden Regierungs—
wechsel die Erledigung dringender Gesetze verhindert oder
doch verzögert werden.
Aber auch direkte Beamteninteressen werden durch jeden
Regierungswechsel berührt. Jedes Kabinett nimmt zu den
zu behandelnden Fragen grundsätzlich Stellung, und da die
Männer wechseln, wechseln auch die Ansichten. Somit ist es
gar keine Seltenheit, daß verschiedene Kabinette eine Frage
verschieden behandeln. Andere Fragen setzen zu ihrer Be— Es ist nicht angebracht, dies oder das voraussagen zu
arbeitung eine eingehende Beschäftigung mit der Materie vollen. Wir hoffen, daß die neue Regierung ihr Amt zum
voraus, so daß Regierungswechsel für sie Verschiebung be- Wohle des Reiches führen möge und daß sie die der Be—
deutet. Ein praktisches Beispiel zu dem eben Gesagten ist die amtenschaft gegebenen Versprechen einlösen wird. Daß in
Behandlung der Reichsbesoldungsfrage. Schon etwa zwei die Aufgaben der Reichsregierung auch eine direkte und
Jahre verkünden die ihr Amt antretenden Regierungen die undirekte Fürsorge für das Saargebiet eingeschlossen ist
Notwendigkeit einer Besoldungsreform. Noch kürz vor Weih- jeute eine Selbstverständlichkeit
VONDERBUNDESLEIIVUNG
Das Direktorium
der Versicherungsanstalt für Angestellte
des Saargebietes.
Tꝗab. A. Nr. 828127

tachten stellte Finanzminister Reinhold sie sicher in Aussicht.
ks war darum von großem Interesse für die Beamtenschaft,
vie die neue Regierung sich zu dem Versprechen stellen
verde. Reichstanzler und Reichsfinanzminister haben die
zusage wiederholt. Wenn man aber das ganze Bild be—
rücksichtigt, das der neue Reichsfinanzminister entworfen
hat, dann wird man gut tun, seine Hoffnungen nicht zu hoch
ju schrauben, wenn man nicht enttäuscht werden will.
lebrigens zeigen die beiden Finanzminister — Reinhold
ind Köhler — wie die Beurteilung derselben Frage letzten
Endes von der persönlichen Lebenseinstellung abhängig ist.
keinhold beurteilte die Reichsfinanzfrage immer optimi⸗
tisch; Köhler dagegen sieht ziemlich schwarz in die Zukunft.
Ich führe das an, um der Meinung, daß die Beamten in den
Ministerien und nicht die Minister die Verwaltungsgeschäfte
elbständig erledigen würden, und daß darum ein Wechsel
zes Ministers ohne Einfluß sei, entgegenzutreten. Und doch
erbürgt nur ein von den Wechselfällen des politischen
rebens unabhängiges Beamtentum eine stetige Führung
zer Staatsverwaltung. Darum fällt dem Berufsbeamten—
um im parlamentarisch regierten Staat die hohe Aufgabe
zu, ausgleichender Faktor und ruhender Punkt im Wechsel
der Regierungen zu sein, und seine Erhaltung ist darum
»ine Lebensnotwendigkeit für den demokratischen Staat.
Erfreulich ist, daß der neue Finanzminister sofort die Ge—
egenheit benutzt hat, um mit den Beamten seiner Verwal—
ung in Verbindung zu treten. Zu dem Zusammenschluß
der Finanzbeamten brachte der Minister persönlich seine
Hlückwünsche dar, und der Appell der Beamtenschaft an den
Minister um Unterstützung scheint nicht vergeblich gewesen
zu sein. Die Einbringung des Reichsetats bot dem Minister
ßelegenheit, die Angriffe auf die Beamtenschaft in der
Deffentlichkeit zurückzuweisen und ihr seine Anerkennung
auszusprechen.

osche nicht vorhanden is den hinterlassenen Kindern unter
18 Jahren auszuzahlen. Ein Anspruch gegen den Versicherungs—
räger aus den überwiesenen Beträgen ist ausgeschlossen.
Nach 8 140 können die in 8 146 bezeichneten Personen bei dem
iach dem 1. Januar 1924 erfolgten Eintritt in eine gemäß 889,
10 Rr. 1 und 2, 8 14 versicherungsfreie Beschäftigung binnen
? Monaten nach dem Eintriit dem Arbeitgeber gegenüber er—
lären, daß sie auf das ihnen nach 8 146 zustehende Recht ver—
ichten. Der Arbeitgeber hat unverzůglich eine Abschrift der Er—
lärung der Versicherungsanstalt für Angestellte des Sagargebiets
u übersenden. Ist der Verzicht erklärt, so gelten die allgemeinen
Vorschriften.
Mit Rücksicht darauf, daß die Versicherten über die gesetzlichen
Bestimmungen vielfach im unklaren sind, und die Frist, innerhalb
deren die Erklärung gemäß 8 140 abgegeben werden — — kurz
zemessen ist, hat die Versicherungsanstalt für Angestellte des
Saargebiets entsprechend dem Verfahren bei der Reichsversiche—
cungsanstalt für Angestellte bisher eine stissschweigende Verzicht—

Betr.

Saarbrücken, den 29. Jan. 1927.
Verzichterkllärung nach 8 140 des Versicherungsgesetzes für
Angestellte. (Verordnung der Regieruügskommission des
Saargebietes über den Uebertritt aus versicherungsfreier in
versicherungspflichtige Beschäftigung und umgekehrt, vom
31. März 1925, Amtsbl. Nr. 199 Seite 84.)
Gemäß 8 146 sind an Personen, die bisher versicherungspflichtig
waren und in ein nach 88 9, 10 Nr. 1 und 2, 8 11 versicherungs⸗
freies Beschäftigungsverhältnis treten, wenn sie in den 8
stand versetzt werden oder mit Sihtert n von anspruchsbe⸗
rechtigten Hinterbliebenen sterben, von dem Versicherungsträger
80 v. 8. der seit dem 1. Januar 1924 entrichteten Versicherungs⸗
beiträde dem Versicherten oder seiner Witwe oder, falls eine

z0uM Euuu

utt

bei Rheumatismus, Hexenschuß
Gliederschmerzen, Ischias Neuralgien.
Folgeerscheinungen von Gicht u. Influenza.
Salit dringt durch die Haut in den Körper, belaftet also im Gegensatz zu Medika⸗
menten, die man einnimmt, weder Magen noch Darm. Man frage seinen Arzt.
Salit⸗Sl enthült als wirksamen Bestandteil bod/e Salit. pur., Salit⸗Creme 2ose. Salit. pur.⸗ 7000
Salicvlsaureborudlester. — In allen Apotheken zu daben.

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