schen Kultur und die Glanzperioden der deutschen Literatur
der deutschen Tonkunst und der deutschen Philosophie waren
die Krönung der Entwicklung des 18. Jahrhunderts. Die
nun sich gestaltende deutsche Kultur war nicht mehr an ein—
zelne Staͤnde oder Klassen gebunden, sondern war getragen
vom ganzen Volke, soweit es überhaupt am geistigen Leben
Anteil nahm. Die Ausdehnung der Schulpflicht, die Fähig—
keit des menschlichen Geistes, der Natur ihre Geheimnisse ab⸗
zulauschen und ihre Gesetze zu ergründen, ließen den Men—⸗
schen zu ungeahnten Höhen emporsteigen. Nichts schien
unerreichbar, Raum und Zeit überwand der geniale Mensch
und mit beispielloser Energie nahm der deutsche Geist seinen
Weg in die Welt. Leider trat um die Wende des 20. Jahr⸗
hunderts die ideelle Seite der Entwicklung immer mehr
gegenüber einer materiellen Einstellung zurück und es schien
unklar, welcher Richtung die weitere Entwicklung sich zu—
wenden werde, als der Weltkrieg ausbrach.
Unser Volk begreift zum Teil immer noch nicht, welche
ungeheuren Kulturwerte die Kriegs- und Nachkriegszeit ver⸗
nichtet hat. Das schlimmste ist aber wohl, daß das Geistes—
—
Krieg brachte eine vollständige Verarmung des Bürgertums,
das doch bisher direkt und indirekt Hauptträger deutscher
Kultur gewesen war. Vielen aber, die heute über den ihm
verlorengegangenen Besitz verfügen, geht teils jedes Kultur—⸗
verständnis ab, teils geht ihr Kulturwille eigene Wege. An
Stelle der Geisteskultur ist Genußkultur und Körperkultur
getreten. Auf der einen Seite macht sich eine bisher in Deutsch⸗
land nicht ne Gier nach Sinnenbefriedigung breit und
auf der andern Seite ist an Stelle einer natürlichen, aus—
geglichenen Körperpflege ein Körperkult getreten. Es grenzt
doch an Entartung, wenn es heute weite Kreise gibt, für die
raffiniertester Lebensgenuß oder sportliche Rekordleistungen
Lebensinhalt sind, während man an ernster, erfolgreicher
Geistesarbeit achtlos vorübergeht.
Es gäbe aber ein on Bild, wenn man nicht auch
darauf hinweisen wollte, daß im deutschen Volke ernste
Kräfte am Werke wahrer Geisteskultur sind. Diese Kräfte
zusammenzufassen, sie zu fördern und zu pflegen, ist Aufgabe
des Staates. Es ist erfreulich. daß im Vreuß. Landtagd ein—
nal offen auf diese Verhältnisse hingewiesen worden ist.
Zlar sein aber muß man sich darüber, daß auch Staatshilfe
illein hier keine Aenderung bringen kann. Wenn aber
eider heute das Bürgertum zum Teile ausgeschaltet ist, ist
die dem Beamtentum zufallende Aufgabe um so größer.
Aultur ist ihrem Wesen nach ja nicht allein an Besitz ge—
zunden, sondern verlangt daneben die Fähigkeit, die eigne
eelische Geschlossenheit auf die Umgebung zu übertragen.
Im deutschen Beamtentum, das seinen Ehrenschild rein hält,
das Ehrlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Pflichttreue als hohe
Tugenden pflegt, das seinem Wesen nach mit dem Staat
ing verbunden ist und immer schon die ideellen Seiten
eines Dienstes in den Vordergrund stellte, dem Vaterlands⸗
iebe und Heimatverbundensein eigen waren, lagen und
iegen auch heute noch unendliche Schätze deutschen Kultur—
trebens. Schon immer war der Weg über das Beamtentum
ür aufstrebende Menschen der Pfad nach oben, und es ist
ängst statistisch nachgewiesen, wie viele unserer führenden
ßeister Beamtenhäusern entstammen. Es mag sein, daß man
m Inneren des Landes, dort, wo die Kultuͤr durch fremde
kinflüsse nicht bedroht werden kann, weniger die Bedeutung
iner geistig führenden Beamtenschaft empfindet. Anders
st es in Grenzgebieten, wo zwei Kulturen um die Herrschaft
treiten. Man kann wohl, ohne das Wirken anderer Kreise
zering achten zu wollen, doch sagen, daß die fremden Kultur—⸗
insprüche im Saargebiet zum großen Teil durch die deutsche
Zeamtenschaft zurückgewiesen wurden; denn letzten Endes ist
»er Geist ausschlaggebend. Mit dem Wirken deutschen Geistes
in Schule und Verwaltung war der Bestand der deutschen
Kultur hier gesichert.
Kraft schöpfen zum Kulturringen können wir nur immer
wieder aus dem Kulturgut der großen Volksgemeinde.
Heute aber, wo viele Millionen Deuische außerhalb der
ßrenzen des Reiches wohnen, ist die Kulturgemeinschaft das
ꝛinzige, aber auch das unzerstörbare Band, das alle Deutsche
imschlingt. Verbinden kann es aber nur, solange eine wahre
ßeisteskultur, die der gemeinsame Besiztz aller ist, soweit
deutsche Worte klingen, besteht. Aufbau und Ausbau der
nationalen deutschen Kultur sei darum die Losung.
M.
DASPOLIZEEIBEAMTENGESETZI
Von Volizei-Oberst a. D. Dr. Schüsinger
Das seit Jahren von der Polizeibeamtenschaft und darüber
hinaus von der gesamten deutschen Beamtenschaft als Ersatz für
das höchst unzulängliche „Schutzpolizeibeamtengesetz“ dringend
geforderte „Polizeibeamtengesetz“ liegt nun seit
einigen Tagen als endgültiger Entwurf des preußischen Ministe—
riums des Innern dem preußischen Staatsrat und der Interalli⸗—
ierten Militär-Kontroll-Kommisston im Druck vor. Kein Wun—
der, daß sich der gesamten Polizeibeamtenschaft, die seit Jahren
mit einer eisernen Energie für die Beseitigung des ,Mili tär⸗
anwärtersystems“ kämpft, das unter dem Eindruck der
inneren Unruhen 1919/1021 und der dadurch bedingten Truppen⸗
polizei⸗Körper entstanden war, eine große Unruhe bemächtigi
hat. Merkwürdigerweise hat sich in diesem Abwehrkampf des
Polzei-Berufsbeamtentums gegen das Militär-An—
wãrter⸗System, das auch in dem neuen Polizeibeamten-Gesetz⸗
entwurf, wenn auch in etwas verschleierter Form, am Leben er—
halten werden soll, eine Einheitsfront gebildet, die vom
Allgemeinen Deutschen Beamtenbund bis zu dem deutschna tio⸗
nalen Landtagsabgeordneten, Polizei-Major Vorck, reicht. Allein
dieser Umstand schon sollte den Vätern dieses höchst unzeitge⸗
mäßen Gesetzentwurfs zu denken geben und sie veranlassen vas
Lyr-B
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Gesetz einigen tiefgreisenden Abänderungen zu unterwerfen, ehe
es an den Landtag gelangt.
Um es mit ein paar Worten zu sagen: Die Polizeibeamten⸗
chaft verlangt den Polizeidienst als Lebenslauf und die
kingliederung der Polizeibeamtenschaft in das aAllgemeine
Bbeamtenrecht. Von diesem Gesichtspunkt aus erstrebt fie
ine Durchorganisierung der PolizeiLaufbahn,
zwei Jahre Vorbereitungszeit in der Polizei⸗Schule, fünf Jahre
holizei· Bereitschaft“‘, drei Jahre „Einzeldienst im Revier“ und
ann Ueberführung in die verschiedenen kommunalen und siaat⸗
ichen Polizeidienstzweige), die Löschung der KRUündigungs—
lausel nach dem 32. Lebensjahr, die Ablehnung eines eigenen
bolizeiDisziplinar-Rechts und einer eigenen Voli⸗
zei-Dienst-Unfähigkeit“.
Der Regierungsentwurf des Polizeibeamtengesetzes geht an
illen diesen Forderungen mit mehr oder minder eleganten Wen—⸗
dungen vorbei. Der Durchorganisierung der Polizei⸗
daufbahn wird aus Gründen des Militäranwärtersystems aus
»em Wege gegangen, der Polizeidienst als Lebens—
deruf“ wird durch den 8 15 des Gesetzes sabotiert, der eine
Tdündigung nach dem 32. Lebensijahr vorsfieht „aus Mangel on
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