Full text : 2.1927 (0002)

den früheren Gepflogenheiten ging die Regierungskommission
von nun an dazu über, ihre Besoldungstabellen auf der deutschen
Markgrundlage aufzubauen. Daß dabei das Span—
nungsverhältnis größer wurde, daß die Grundge—
hälter in den unteren Gruppen den allgemeinen
Wünschen nicht entsprachen, mußte in Kauf genommen werden
gegenüber den ganz bedeutenden Vorteilen, die gleichzeitig
damit verbunden waren. Trotzdem hat der Beamtenbund in
zahlreichen Eingaben auch diese Nachteile zu beseitigen versucht;
es ist ihm nicht gelungen. Mit Wirkung vom 1. Januar 10926
ab werden unsere Besoldungsbestandteile in ihrer
Zusammensetzung denen der Reichsbeamten vollständig angepaßt.
Demzufolge wurden das Frauengeld bei uns neu eingeführt
und die Kinderzulage entsprechend den Reichssätzen in
ihrer Mark-Grundlage erhöht. Letzteres bedurfte bis zur voll⸗
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Eingaben und Aussprachen mit Regierungsstellen. Leider wurde
der in der Vergangenheiterlittene Verlust nicht
ausgeglichen, wie uns auch bis zur Stunde der rtliche Son—
derzuschlag nicht gewährt wurde, trotz wiederholten Er—
suchens. Nach wie vor stehen wir auf dem Standpunkt, daß der
örtliche Sonderzuschlag keine politische, sondern eine wirt—
ichaftliche Maßnahme war und noch ist, und daß er uns mit dem
gleichen Rechte von der Regierungskommission gewährt werden
muß, wie er von der Reichsregierung den Orten des besetzten
Gebietes, aber auch Berlin und Hamburg, gewährt wird. Ebenso
wird von uns jederzeit darauf hingewiesen werden, daß der seit
dem 1. Dezember 1928 infolge zu niedriger Bemessung der Be—
soldungshöhe, Richtgewährung von Besoldungsbestandteilen und
falscher Eingruppierung etlittenee Gesamt-Verlust bis
zur Stunde weder von der Saar-, noch der Reichsregierung aus—
geglichen ist. Wir können uns auch nicht damit einverstanden
erklären, daß man uns den in das Gehalt eingerechneten
Wohnungsgeldzuschuß nach dem Durchschnitt aus den
Ortsklassen A und B bemißt. Unsere Forderung aus der
Vergangenheit, daß das ganze Saargebiet heute eine
einzige Ortsklafse, und zwar die Ortsklasse 4
darstellt, bleibt bestehen auch für weitere Verhandlungen. Den
härtesten Kampf hatten wir im vergangenen Jahre um die rich
tige Festsetzung des Umrechnungsfaktors zu führen. Lei—
der war es in Baden-VBaden nicht gelungen, unsere Gehälter
nach dem Vörfenkurs festgesetzt zu erhalten. Diese Maßnahme
wurde zurückgestellt bis zur endgültigen Frankenstabilisation, zu
der sich die französische Regierung bis zur Stunde noch nicht hat
aufschwingen können. Statt dessen wurde für die Errechnung
unserer Gehälter eine Methode in Vorschlag und Anwendung

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zebracht, die von der deutschen Delegation beanstandet und auch
on uns nie anerkannt worden ist. Trotzdem hat die Regie—
ungskommission bis heute diese Errechnungsmethode nicht ab—
geändert. Im vergangenen Jahre ist der Franken im Verhält⸗
tis zur Mark von 6 auf 12 gesunken, um gegen Ende des Jahres
vieder bis 6 zu steigen. Mit der Frankenentwertung hielt die
Preissteigerung im allgemeinen Schritt. Mühsam nur aber
varen die Gehälter in die Höhe zu bringen. Zwar haben wir im
Jahre 1926 vier Besoldungserhöhungen erlebt,
urch die der Umrechnungsfaktor von 4 auf 6 stieg, aber sie
sinkten stets hinter der Teuerung her und ließen selbst die un⸗
ichtige Methode der Regierungskommission immer nur für den
eweiligen, dem Aenderungszeitpunkt vorangehenden Monait
zur Apwendung kommen, sodaß wir gezwungen waren, in einer
kingabe darauf hinzuweisen, daß uns durch das bislang geübte
Verfahren 80 vom Hundert eines Monatsgehaltes verloren ge—
jangen sei. Einen Erfolg hat dieser Schritt nicht gehabt. Seit
Jahresende stehen sich nun Börsenkurs und Umrechnungsfaktor
zleich. Der Preisabbau hat uns auf dem Gebiete der Beamten⸗
esoldung etwas Ruhe gebracht. Wie lange dieser Zustand an—
zalten wird, ob man mit dem geplanten Lohn- auch einen Ge—
zaltsabbau vorzunehmen gewillt ist, entzieht sich unserer Kennt⸗
iis. Angesichts der Behandlung der Dinge in der Vergangen—
jeit ist ein Gehaltsabbau für die Beamtenschaft
inannehmbar. Mittlerweile sind auch der Personal⸗—
tat für das Jahr 1926 und die richtige Gingruppierung
urchgeführt worden. Trotz all unserer Bemühungen war es uns
ticht möglich, die Verabschiedung dieser sehr wichtigen Ange—
egenheit früher zu erreichen. Augenblicklich beschäftigen sich
ie einzelnen Verwaltungen mit ihrer Durchführung. Die Mab—
iahmen haben rückwirkende Kraft ab April 1926. Früher oft zu⸗
age getretene Härten in der Festsetzung des Besoldungs⸗
dienstalters dürften jetzt wohl restlos beseitigt sein. Ende
Fanuar ds. Is. haben wir in einer Eingabe die Regierungs—
ommission gebeten, uns die im Reich zu Weihnachten 1926 ge⸗
vährte Notmaßnahme ebenfalls zu genehmigen. Sie muß
ruf Grund des Artikels 8 der Abrede von Baden-Baden auch
ins bewilligt werden. Augenblicklich überprüft die Regierungs—
ommission die finanzielle Auswirkung dieser Maßnahme. Wir
yoffen, daß sie bei allen, von uns keineswegs verkannten Schwie—
igkeiten bald auch die rechte Form findet, die Notmaßnahme zur
echten Zeit durchzufühten. Auf die Betreuungsaktion
ind die Mitwirkung der Regierungskommission daxan komme ich
zei der Erörterung unseres Verhältnisses zur Reichsregierung zu
prechen.
Am 3. Juli 1926 haben wir der Regierungskommission in einer
Heneraleingabe alle bis dahin noch unerfüllten Wünsche
vorgetragen. In mündlichen Besprechungen wurde des weiteren
wiederholt auf diese Dinge hingewiesen. Ihre Verwirklichung
hängt mit der Durchführung der Abrede von Baden-Baden zu—
sammen. Es kann heute festgestellt werden, daß von all diesen
Wünschen bis zur Stunde erfüllt sind: Die Gewährung von
Reise⸗ und Umzugskosten, von Kosten für Dienstreisen und dop⸗
pelte Haushaltführung, von Abwesenheitsgeldern und Nacht⸗
dienstentschüdigung nach den Sätzen des Reichs. Soweit — wie
z. B. bei der Nachtdienstentschädigung — die völlige Angleichung
an die Reichsverhältnisse noch nicht durchgeführt ist, werden wir
diese Fragen neu aufgreifen und vertreten, sofern sie nicht
zwischenzeitlich durch die Entwicklung der Dinge im Reich von
selbst Erledigung finden sollten. Die Frage der zinsfreien Vor⸗
schüsse ist hier wie im Reich etwas in den Hintergrund getreten.
Die Möglichkeit der Beanspruchung solcher Gelder muß aber stets
offengehalten bleiben. Wir haben weiter darauf aufmerksam
gemacht, daß die Kopfquote der für besondere Notfälle bei jeder
Verwaltung bereitgestellten Unterstützungsgelder gegenüber den
Reichssätzen zu niedrig bemessen ist. Wir rechnen damit, daß
diese Frage bei Festsetzung des neuen Etats befriedigend gelöst
wird. Ueber ein Jahr läuft nun schon die Krankenkassen-Ange⸗
legenheit. Ursprünglich sollte neben den bestehenden oder einzu⸗
richtenden Verwaltungskrankenkassen die deutsche Notstandsbei⸗
hilfe bei uns eingeführt werden. In der Zwischenzeit hat die
Regierungskommission diesen ganzen Fragenzusammenhang in
Berlin und München prüfen und neu bearbeiten lassen. Der
            
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