Full text : 2.1927 (0002)

gegen Schmerzen in den Gelenken und Gliedern
IAPper hervorragend bewährt auch bei Gicht, Rheuma,
—A Ischias, Influenza und Grippe, sowie bei Neroden
ã e und Kopfsschmerzen und Schlaflosigteit. Die große
Biet Beliebtheit des Togal berunt auf unzählig vielen
Erfolgen, die bedeutende Aerzte und Kliniken damit erzierten. Ein
Versuch liegt im eigensten Interesse! — Fragen Sie Ihren
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auch noch einen Beamtenbund gibt, der X der ganzen Be⸗
amtenschaft umfaßt und sich vorwiegend mit Beamten⸗
also seinen eigenen Angelegenheiten, beschäftigt.
ch glaube auch, daß der Beamtenbund es seinen Mitglre⸗
dern gegenüber nicht nötig hat, zu betonen, daß er für die
Interessen aller eingetreten ist; denn das ist selbstver—
ständlich.
Daß man an manchen Stellen die Zusammenhänge nicht
auseinanderhält, ergibt sich aus dem Schreiben der Sozial⸗
demokratischen Fraktion des Landesrates an die Regierung.
Im 2. Absatz heißt es: „Diese Weihnachtsbeihilfe wird auch
den Beamten des Saargebietes durch die sogenannte Ve⸗
treuungssumme gewährt.“ (Von uns in Fettdruck hervor—
gehoben. D. Red.) Das ist eine vollständig falsche Auffas⸗
sung. Die beiden Zahlungen haben nur das eine gemein—
sam, daß sie etwa gleichzeitig ausgezahlt wurden, sonst sind
sie gänzlich verschiedene Dinge, und die Saarbeamtenschaft
hat nach den geltenden Vereinbarungen ein Recht auf eine
entsprechende Zahlung.
Und noch ein Wort an die Regierung. Es ist verständlich,
daß in Notzeiten leicht Etregungen sich weiterpflanzen und
in der Oeffentlichkeit zum Ausdruck kommen, wenn dem
einen geholsen wird, dem andern nicht. Es ist darum an—⸗
zuerkennen, daß die Regierung in ihrem Schreiben die
Rechtslage der Beamten darlegt. Wir möchten wünsrhen,
daß die Regierung einmal ebenso offen zum Ausdruck
bringt, daß sie künftig gewillt ist, den Beamten sfortlaufend
zu geben, was ihnen zusteht, damit ige außerordentliche
Maßnahmen sich erübrigen und öffentliche Erregungen ver⸗
mieden werden. — —

Die Reuregelung der Beamtenhesyldung —
Das Nachholen einer VPilicht
In dankenswerter Weise hat der Reichsfinanzminister
Dr. Reinhold im Haushaltausschuß des Reichstages die
den Beamten zu gewährenden einmaligen Beihilfen als die
Nachholung einer der Regierung obliegenden Pflicht gegen⸗
über der Veamtenschaft eingedenk der noch immer aus—
stehenden Neuregelung der Besoldungsordnung charakteri⸗—
siert. Entschieden hat er sich auch zu der Auffassung be—⸗
kannt, daß die einmaligen Beihilfen alles andere denn ein
Geschenk darstellen, weshalb auch die übliche Redewendung
von „Weihnachtsbeihilsen“ abwegig sein dürfte. Man ge—
winnt zweifellos die richtige Einstellung zu dem mit der
Gewährung von einmaligen Beihilfen erneut angeschlage—
nen Problem der Beamtenbesoldung, wenn man sich an die
Wortprägung „Nachholung einer ppflicht“ hält. Es liegt
begründeter Anlaß vor, immer von neuem auf das ständige
Nochhinken der Veamtenbesoldung hinter den zum Ver—
gleich heranzuziehenden Meßziffern hinzuweisen. Nach den
bekannten Berechnungen des Reichsgerichtsrates Zeilet, die
jetzt bis zum 1. April 1926 fortgeseßt vorliegen, spricht die

olgende Uebersicht für das Zurückbleiben der Beamtenbe⸗
oldung in der Vorkriegszeit:
Vonls96bis1913stiegen;:
a) die Nahrungsmittelpreise im Verhältnis von 1000:1351
b) der Einkommendurchschnitt im Verhältnis von 1000:1522
e) der Tageslohndurchschnitt im Verhältnis von 1000: 1489
d) die Beamtenbesoldung im Verhältnis von 1000:1175
Während des Krieges blieb die Beamtenbesoldung kon—
tant, und wie sehr sie während der Inflation hinter den
atsächlichen Lebensverhältnissen zurüctblieb, bedarf keines
besonderen Rachweises. Für die Entwicklung der Beamten—
»esoldung seit der Währungsstabilisierung bis zum 1. April
1926 liegen nun wieder genaue statistische Feststellungen
Zeilers vor, aus denen folgendes hervorgeht:
1. Das Nominaleinkommen des ledigen Beamten liegt
mit Ausnahmen einzelner Besoldüngsgruppen unter
dem Friedensstand.
Das Realeinkommen des ledigen Beamten, errechnet
über den amtlichen Lebenshaltungsindez, beziffert sich
im Gruppendurchschnitt auf etwa 70 v. H. des Frie—
densstandes.
Auf enen verheirateten Beamten mit zwei Kindern
bezogen, liegt das nominale Anfangsgehalt etwas über
dem Friedensstand, das nominale Endgehalt — mit
alleiniger Ausnahme der Besoldungsgruppe III —
darunter.
4. Entsprechend liegt das Realeinkommen des verheira⸗
teten Beamten weit unter dem Friedensstand.
Man wird diese Untersuchungen bei den amgekündigten
Besoldungsverhandlungen recht sorgfältig beachlen müssen,
venn man wenigstens einigermaßen den unerträglichen
Spannungszustand zwischen Beamtengehältern und Lebens—
osten ausgleschen will. Anderseits aäber bedeuten diese
ziffernmäßogen Erkenntnisse einen dringenden Appell an
die Wirtschaft, nicht durch das beliebte Schema automa⸗
ischer Preiserhöhung beim letesten Erklingen der Melodie
don einer Neuregelung der Veamtenbesoldung die dringend
A Erholung der inländischen Kaufkraft im Keime
zu ersticken.

Was muß der Veamte von der Vesoldungs⸗
ordnung wisen?
Von Fr. Andritzzky, Verwaltungsinspektor in Mürchen.
Eine höchst überflüssige Frage, wird wohl mancher Leser
ausrufen und es selbstverständlich finden, daß der Beamte
die Bestimmungen, die seine Besoldung regeln, aufs ge—
naueste kenne. Nach den Erfahrungen jedoch, die ich als
Beamter einer Kasse mit 1000 Gehalts- und Lohnempfän—
gern in den letzten Jahren machen mußte, scheint leider
eine sehr große Zahl von Beamten aller Dienstgrade
anderer Meinung zu sein. Ei, denken sich manche, was soll
ch mir lange den Kopf zerbrechen über all diese verflixten
Zachen, wie Grundgehalt und Wohnungsgeldzuschuß,
Kinder- und Frauenzuschlag, Besoldungsdienstalter, pen—
sonsfähige Dienstzeit und was es sonst noch alles geben
nag. Was interessieren denn mich diese langweiligen
Dinge, das ist doch Sache der Beamten an der Zahlstelle,
die haben Uebung und Erfahrung darin und die werden
es schon recht machen. Nun werden sich die Kassenbeamten
durch dieses Vertrauen zwar sehr geschmeichelt fühlen, sie
würden aber trotsdem auch keineswegs beleidigt sein, wenn

— — — —

⁊ * —A en
!d—
—— *

Dweiumederlazzung: Dudeller-Saar, Suuüstt. Db, ee—
            
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