Full text : 1.1926 (0001)

leicht wird in diesen Kreis auch der künftige Generalsekre
tär der Regierungskommission einbezogen werden können,
dessen Stellung insbesondere auch als Vorsitzender der Per—
sonalkommission für die Beamtenschaft von außerordeatlicher
Bedeutung bleiben wird. Wir können ja verstehen, daß
gerade dieser Beamte am allerwenigsten Herr seiner Zeit ist.
Aber die Erwartung der Beamtenschaft, daß die Einstellung
des Präsidiums und des Generalsekretariats eine perfön⸗
lichere Note erhält, ist vollauf berechtigt.
Und nun zur Frage der Bearbeitung der Beamtenange⸗
legenheiten. In der Beamtenschaft darf kein Verständnis
dafür erwartet werden, daß die Erledigung gewisser Fragen
sich monatelang, ja sogar jahrelang hinziehen muß. Die
Unterkommission und die Personalkommission reden doch
oft an einander vorbei; es geht hin und her. Wozu denn?
Soll nicht eine Kommission an Stelle dieser beiden
genügen, die zu den gestellten Anträgen sowohl das Gut—
achten wie auch den Vorschlag für die Regierungsmilglieder
ausarbeitet? Das Streben nach Einheitlichkeit in den ein—
zelnen Verwaltungen, dem die Personalkommission ihr
Bestehen verdankt, in allen Ehren! Aber heute ist es so,
daß Vorlagen, sei es begründet oder unbegründet, vielfach
zurückgestellt und vertagt werden und zwar in drei Zen⸗
tralinstanzen. Die Verschleppungsmöglichkeit ist zu
groß. Dazu kommt, daß die Sitzungen oft wochen- oder
sogar monatelang auseinanderliegen. Von den einzernen
Verwaltungen ausgearbeitete Vorlagen sind schon einige
Monate später erst „vertagt“ worden; wie lange es bis zur
Verabschiedung durch die Regierungskommission dann
dauert, kann man sich leicht ausrechnen.
Hinzu kommt neuerdings der bedeutsame Umstand, daß
durch die Abrede von Baden-Baden sehr viele Beamtenange
legenheiten im Rahmen der Reichsverhältnisse ihre Erledi—
gung zu finden haben. Eine notwendige Folge hieraus äist
daß der Schwerpunkt wieder zu den einzelnen Verwaltungen
zurückverlegt wird, die die Vorgänge bei der entsprechenden
deutschen Verwaltung ja doch fortlaufend zu studieren hat.
Dann harren der Personalkommission nur noch grundsätz—
liche Fragen von erheblicher Bedeutung. Es ist unerklärlich
daß z. B. ein Amisgehilfe, der in einer neuen Etalstelle
Oberamtsgehilfe werden kann und soll, vier, fünf Monate
auf die Beförderung warten muß, weil die Liste noch nicht
von dem Vorsitzenden der Personalkommission unterschrie
ben ist. Es ist unerklärlich, daß die Durchführung des
Personaletats sich jetzt schon Jahre lang immer bis zum
Schlusse des Rechnungsjahres hinziehen muß usw. Allzuviel
Hemmungen und Behinderungen entstehen auch aus der
Auslegung des Begriffes „Probezeit“; hierbei spielen
sogar mündliche Vereinbarungen zwischen ein—
zelnen nachgeordneten Stellen eine gewichtige Rolle. Das
ist ein unwürdiger Zustand, unwürdig sowohl für die Re—
gierungskommission wie für die Beamtenschaft. Zusammen⸗
fassend können wir der Regierungskommission nicht ein—
dringlich genug empfehlen, die Bearbeitung der Beamten⸗
angelegenheiten gründlich vereinfachen und beschleunigen
zu lassen.
Eine weitere Frage von Dauerbedeutung ist diejenige der
gesetzlichen Vertretung. Seit 65 Jahren haben Industrie
und Handel ihre gesetzliche Vertretung in den Handeiskam—
mern; das Gewerbe in den Gewerbekammern; seit 25 Jah—
ren das Handwerk in den Handwerkskammern; für die
Landwirtschaft bestehen als behördliche Einrichtung die
Landwirtschaftskammern. Für die für die deutsche Arbeit—
nehmerschaft in der Nachkriegszeit als gesetzliche Vertretung
geschaffenen Instanzen — und zwar auf Grund des Be—
triebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 für die Arbeiter und
im Verordnungsweg für die Beamten — hat die Regie—
rungskommission die Nowendigkeit selbst praktisch aner—
kannt. Die Arbeitskammer ist gebildet: den Beamten sind
die Ausschüsse im Artikel 22 des Beamtenstatuts versprochen
worden; hier aber fehlt in einzelnen Verwaltungen
immer noch der erste Schritt zur Durchführung. Seil
25. November 1924 erwartet der Beamtenbund die Antwors

auf seine eingehend begründete Eingabe betr. Beanitenaus—
schüsse und Schaffung einer Beamtenkammer. Es ist drim—
gend notwendig, daß bald etwas geschieht. Der zur Zeit dem
Deutschen Reichstag vorliegende Entwurf eines Beamten
vertretungsgesetzes wird nach unsern sicheren Informationen
nicht vor Herbst verabschiedet werden. Diese Frage aus
Rücksicht auf diesen Entwurf zurückzustellen, ist nicht mehr
angängig. Die deutsche Beamtenschaft ist weniger an dem
Termin als vielmehr an dem Inhalt interessiert, weil sie
wenigstens über vorläufige im Verordnungsweg
——
gebietes darf wohl statt der Worte nun auch Taten erwarten
Eine weitere Frage von erheblicher Bedeutung ist die
Reform des Disziplinarwesens. Im Saargebiet hat das in
den letzten Jahren sehr im argen gelegen. Im Reich stehl
der Entwurf einer Reichsdienststrafordnung gegervärtig
zur Debatte. Einer der wesentlichsten nicht umstrittener
Punkte ist die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Ver
jahrens. Es sind uns einzelne Fälle aus dem Saargebie“
hektannt, in denen überaus harte Urteile gefällt worden sind
Aber wenn auf der einen Seite ein Beamter etwa deshalb
entlassen wird, weil er seine Frau in den Zeiten einer so
bitteren Not einen Gewerbebetrieb führen ließ, und wenn
auf der andern Seite Pecule-Inhaber mutwillig von
Dienste fernbleiben und dann noch das pecule beziehen und
päter wieder weiterbeschäftigt werden, ohne daß in ihrer
Stellung eine Veränderung vor sich geht, so ist das zweierle
Maß. Es sind uns auch Fälle bekannt, in denen in der
Berufung von Seiten des Beklagten gegen ein solches Urter
das Strafmaß ver schär ft wurde. Die Berufungsinstanz
kann doch nur entweder das erstinstanzliche Urteil bestätigen
oder mil dern. Zudem war die Mandatsdauer der Neit
glieder der Disziplinarräte längst abgelaufen.
Ferner sollen bei der Verurteilung Momente als maß
gebend betrachtet worden sein, gegen die dem betr. Beamter
eine Aeußerungsgelegenheit gegeben worden war. Der
Angeklagte ist nicht seinem Disziplinarherrn gegenüberge
stellt worden usw. Jeder einzelne der angeführten Punkte
rechtfertigt unseres Erachtens eine Revision. Gerade aus
Anlaß des Wechsels möge die Weisheit der Regierungskom—
nission einen Weg ausfindig machen, der eine Bereinigunç
ꝛinzelner besonderer Fälle ven allzu hartem Ausmaß ge
tattet. Dann spart die Regierungskommission einen leich
zrkämpfbaren Rückzug; für die wenigen, die in Betrach
'ommen, wird ein erträglicherer Zustand geschaffen. Rech
nuß immer Recht bleiben. Ein uns vorliegendes Urtei
weiter Instanz ist neben den Herren Rault und Koßmanr
auch von Herrn ODr. Veszenski mitunterzeichnet, der beson
ders als Jurist einen hervorragenden Ruf genießt und
dessen klares und offenes Wesen von allen Beamtenver
retern stets lobend hervorgehoben wird. Gerade vom
uristischen Standpunkt aus erscheint uns die bisherige
Zandhabung des Disziplinarverfahrens geradezu abwegig
Nicht die Ansicht oder Auffassung eines Herrn Heimburger
usw. darf da ausschlaggebend sein, wo die Gegenüberstellung
tattzufinden hat usw., sondern das Gesetz muß geachte“
werden.
Innig verknüpft mit dem Disziplinarwesen ist das dern
Verwaltungsbeiräte, weil deren Mitglieder zugleich al⸗
Disziplinarräte gutachtliche Befugnisse haben. Im Artike
15 des Beamtenstatuts steht ausdrücklich: „Die Verwal—
tungsbeiräte werden alle drei Jahre er
neuert.“ Im Jahre 1921 haben die ersten Waählen de'
von der Beamtenschaft zu bestimmenden Vertreter stattge
unden. Wieviel Wasser ist seitdem die Saar hinabgeflossen
Wenn man sich heute das Verzeichnis der gewählten Ver
treter besieht, wenn man tiefer die Wahlgruppenver
hältnisse untersucht, muß man den Kopf schütteln. De—
Beamtenkörper hat doch im Laufe der Jahre grundlegend—
Leränderungen erfahren. In den Lokalverwaltungen sin'
'a die Verhältnisse weniger flüssig als in den Zentralabtei
lungen. Geradezu ulkig muten einen heute Namen an
welche den „Verwaltungsbeirat der Abteilung des ARnnern

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