Full text : 1.1926 (0001)

n den ersten Jahren nur in den wenigsten Fällen einen Berlust
von vollen 4 Jahren nach sich —88— Die gleichen Termine,
zu denen die deutschen Kollegen ihre Hebung erfuhren, sind auch
rur für die Beamtenschaft des Saargebietes maßgebend. Ein
Beamter kann zudem von seiner Eingangsgruppe VII nach der
Spitzenstellung in 1x höchstens 8 Jahre im Reich, dagegen 17
Ine im Saargebiet einbüßen.
as übrige hat keine Bedeutung. Trotz der gegen sonst anzuer—
zennenden Gründlichkeit und weit hergeholten Sophistereien ist
die Regierungskommission hinsichtlich des örtlichen Sonderzu—
schlages, der Gruppenbenennung und Verlustersetzung die Ant—⸗
wort schuldig geblieben. Das Ganze ist ja nur darauf
angelegt, die Beamtenschaft zu entzweien. Daß
der geschlossene Block, wie ihn die Saarbeamtenschaft nahezuü

zestlos darstellt, der Regierungskommission im Magen hiegt
ist ehenso klar, wie die Tatsache, daß die Regierungskommission
nie ihrer Fürsorgepflicht für die geliehene deutsche Beamtenschaft
am allerwenigsten für die der unteren Besol—
daungsgruppen nachgekommen ist. Alles mußte ihr mühsam
abgerungen werden. Mit der durch die Antwort der Regierungs
ßommission geschaffenen Sachlage hat sich der Vorstand des
Beamtenbundes bereits eingehend befaßt, wenn diese Zeilen
in die Mitgliederkreise gelangen. Gerade in solchen Stunden,
wo die Absicht der Regserungskommission auf eine Schwächung
der Organisation, hinausläuft, ist es doppelte Pflicht sedes ange
chlossenen Mitgliedes, kühlen Kopf zu ehunen Auch dieser
Schlag wird und muß patiert werden. Dafür lebt der Erhal—
ungswille zu stark in der Beamtenschaft des Saargebietes.

Von der VDundesleitung
zeprüft hat, zu bestätigen. Sie legt Wert darauf, zu erklären,
daß eine der dortigen Forderungen berechtigt ist: es handelt sich
um die Kinderzulage. Die Regierungskommission arbeitet Be—
timmungen aus, die bestimmt sind, den dortseits zum Ausdrud
zebrachten diesbezüglichen Wünschen Rechnung zu tragen.
Was andererseits die Eingruppierung der Beamten anbetrifft
o hat die Regierungskommission die sich ergebenden Berich
igungen zur jetzigen Eingruppierung einer Prüfung unterzogen
Was die im Schreiben vom 8. Febr. 10926 niedergelegten allge—
neinen Bemerkungen und Forderungen anbetrifft, werden sie von
der Regierungskommission wie folgt beantwortet:
Bei der Festsetzung der Dienstbezüge der Beamten in den Jah—
en 1921-1925 ließ die Regierungskommission sich von beiden
tolgenden Grundsätzen leiten:
. Gewährung besonderer Vorteile an die Beamten der unteren
Gruppen,
2. Bevorzugung derjenigen Beamten, innerhalb derselben Be—
amtengattung, die auf Grund ihres Dienstes oder ihrer Ver—
antwortung besondere Bezüge verdienen.
Die Regierungskommission bewilligte den Beamten der Grup
»en IVI günstigere Beförderungsmöglichkeiten als die im Reich
zestehenden. Sie hat die meisten Diätare zu Beamten ernanns
und bewilligte den Beamten der unteren Gruppen günstigere Ge—
hälter als ihren Kollegen der mittleren und höheren Gruppen
—A
reform, die zwar zugunsten der höheren Beamten die Spannung
rhöhte, doch für die unteren Gruppen besonders aümstige Um
echnungsfaktoren beibehalten.
Seit 2 Jahren verlangt beinahe die Gesamtheit der Organi—
ationen zugleich die Anpassung der saarländischen Bestimmungen
ind Gehälter an die deutschen Bestimmungen und Gehälter und
die Anwendung der Börsenkurse bei der Umrechnung der Reichs—
gehälter.
Diese letzte Forderung war undurchführbar: sie hätte aus den
Beamten eine bevorzugte Klasse von Gehaltsempfängern gemacht
zum Nachteil der Bevölkerung, welche ihrerseits der Teuerunp
wveit überlegenere Gehälter hätte aufbringen müssen, während
hre eigenen Einnahmen, auf Grund der Gesetze des Wettbewerbs
ich nur nach Maßgabe des allgemeinen Marktes gestalten.
Trotz der wiederholt seitens der Regiecungskommission den In—
eressenten erteilten Warnungen haben die Organisationen alle
Zchritte unternommen und mit der größten Ausdauer die Er—
füllung ihrer Pläne betr. die vollständige Anpassung des faarlän—
dischen Regimes an das deutsche Regime angestrebt. Diese Schritte
ührten zu den Verhandlungen von Baden-Baden, welche durch
dzie Verwirklichung dieser Anpassung der Frage ein Ende setzten
Die letzte von der Regierungskommission eingeführte Reform
tellt die logische und natürliche Durchführung dieser Anpassung
dar. Die Folgen, welche die Organisationen bestimmt vorausge—
sehen hatten und von der Regierungskommission auf jeden Fal
in dem Schreiben vom 25. März 1925 unterstrichen worden waren
legen einwandfrei den Unterschied der seitens der Regierungs
kommission in den Jahren 1921- 1925 verfolgten und der sich un
mittelbar aus den wiederholten Eingaben der Verbände ergeben—
den Politik dar.
Um den langwierigen Erörterungen ein Ende zu setzen, hat sich
die Regierungskommission in Verfolg der Verhandlungen von
RPaden-Baden für letztere Volitik entschlossen.

1.
Dder Staatsfsekretär in der Kangslei.
Ry957

Berlin W. 8, den 19. Febr. 1086
Wilhelmstr. 77, Fernspr. Nir. 4783

An den
Beamtenbund des Saargebietes,
zu Händen des Herrn Schneider
Saarbrücken.
Jum Schreiben vom 1. Februar 1926.
— A. G. Nr. 3. 1. 26 —
Der Herr Reichskanzler hat von der Eingabe vom 1. ds. Mts
Kenntnis genommen. Er war durch mündlichen Vortrag eine—
hervorragenden Vertreters des Saargebietes über die einschlägiger
Verhältnisse bereits unterrichtet worden. Die Feststellungen der
Reichskanzlei haben ergeben, daß die Ressortverhandlungen über
die Wünsche der Saarbeamtenschaft noch nicht zum Abschluß ge
sommen sind. Unter diesen Umständen muß der Herr Reichs
danzler sich zurzeit einen Empfang versagen. Die Eingabe is
auftragsggemäß dem Herrn Reichsminister der Finangen zur azu
ständigen Veranlassung übersandt worden.
J. V.: gez. Unterschrift

Saarbrücken, 1. Märgz 1926
Hochverehrter Herr Reichskanzler!
Von dem Schreiben des Herrn Staatssekretärs in der Reichs—
tanzlei vom 19. Februar Rk. Nr. 957 auf unsere Eingabe vom
l. Februar an Euer Hochwohlaeboren haben wir Kenntnis qge—
gommen.
Inzwischen sind die Besoldungsverhältnisse im Saargebiet durch
ein weiteres Sinken des französischen Franken noch schlechter ge—
vorden. Die deutsche Beamtenschaft an der Saar ist äußerst
eunruhigt.
Mit Rücksicht auf den Ernst der Lage bitten wir daher Euer
Hochwohlgeboren, gütigst auf einen schnellen Abschluß der Ressort—
nerhandlungen über unsere Wünsche hinzuwirken.
Wir wiederholen die ergebene Bitte, auf alle Fälle vor der
Entscheidung der Reichsregierung über die Abrede von Baden—
Baden der Vertretung der deutschen Beamtenschaft an der Saar
eine Audienz zu gewähren und zur Erlangung einer Audienz bei
dem Herrn Reichspräsidenten gütigst fürzusprechen.
Beamtenbund des Saargebietes.
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes.
berband der Büroangestellten und -Beamten des Saargebietes
VBund der techn. Angestellten und Beamten des Saargebietes
GBewerkschaft Deutscher Gisenbahner e. M

MA. G. Nr. 6. 8. 26

II.

III.
Regierungs-Kommission Saarbrücken, den 1. März 1026
des Saargebietes. Schloßhlatz 15
Generalsekretariat.
G. S. Nr. 961/26 — A.
betrifft: Schreibenvom sS. Febr. 1926. A. G. Nr. 5. 2. 26.
Die Regierungskommission beehrt sich hiermit, den Empfang
des dortigen Schreibens vom 8. Sebr. 1926. welches sie eingehend
            
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