Zu 2. Wer ist im Saargebiet beborzugtl worden? Haben die Ve—
»vorzugkten wirklich auf Grund ihres Dienstes oder
ihrer Verantwortung diese besonderen Bezüge
bverdient? Wieviele Beamkte waren das? Von den
beurlaubten deutschen Beamten kaum eine Hand voll. Die Gruppen
Ibis VI blieben ja, was sie waren; die Zwischengruppen wurden
nicht gerade zuni Vorkeil der mittleren Beamten eingeschoben
oder wegen ihrer schönen Augen, sondern um sie nur in ganz ver—
dünnter Zahl oder gar nicht in ihre deutsche Vergleichs-Spitzengruppe
einrücken zu lassen. In den höheren Gruppen ist aber an—
nähernd das Verhältinissystem angewandt, das die unkeren und
miltleren Beamten so heiß erstrebt haben und das ihnen von der
Regierungskommission hartnäckig verweigert wurde.
Zu 3. Wann sind die Beförderungsverhältnisse in den Gruppen
bis VI günstiger geworden als im Reich? Hat die Regierungs—
kommission nicht bereits 1921 den Vachtragsetat zum deuktschen
Personalhaushalt für 1920 im Saargebiet einzuführen abgelehnt?
Hat sie nicht jahrelang Beamte in effektiv niedrigeren Gruppen
zurückgehalten, als ihnen nach den Vorschriften des Reiches zu—
gestanden hätten? Hat sie nicht unker dem Schlagwort „Be—
wertung“ künstlich den Aufstieg gehemmt und die Mehrzaähl der
Beamten entwertet, ja sogar fast entwürdigt?
Zu 4. Das schöne Märchen von den Diätaren, die zu Beamten
gemacht worden sind! Ein Diätar ist im Sinne des Keichsbeamtenrechtes
bereits Beamter; und was einer ist, kann einer doch nicht
mehr werden. Wenn die Regierungskommission vielleicht glaubt,
ihm einen besonderen Vorteü durch die planmähßige
Anstellung verschafft zu haben, so mag sie sich einmal im
Reiche umsehen, wo auch die Ueberführung der außerplanmäßigen
Beamten in Planstellen eine Selbstverständlichkeit ist. Herr! duünkel
ist der Rede Sinn.
Zu 5. Und nun der günstigere Umrechnungsfaktor für die
Beamten der unteren Besoldungsgruppen! Bei Zugrundelegung
der Bruttobezüge ergab sich für den ledigen Beamken vor dem
l. Januar 1925 in der Besoldungsgruppe III ein Umrechnungsaktor
von 4.238, in der Gruppe XVII dagegen ein solcher von 4.26.
Bei fünf Kindern bekam der Beamte der Gruppe iII 3.30 Franken
tür eine Goldmark, der der Gruppe XVII dagegen 3.97 (drei
somma siebenundneunzig!). Und heute erhält wiederum der Ober—
schaffner 4.93, der Ministerialrat 472. Die Tendenz der Regie—
rungskommission war ja stets klar und ist sich auch zudem fast
tets gleich geblieben.
Und nun' weiter zu den andern verführerisch schönen Blüten!
Warum stützt sich seit zwei Jahren fast die Gesamtheit der
Organisationen auf die Reichsbezüge? Weil die Regierungs—
kommission mit konstanter Ablehnung jeden Hinweis auf die Ent—
wickelung der Saarverhältnisse beanfwortete.
Der folgende Absatz von den Beamten als bevorzugter Klasse
ift an, eine andere Adresse gerichtet. Wir werden erst darauf
uurüickkommen, wenn der Einladung zum Sturmlauf von diese;
Seite Folge geleistet werden sollte. Als Beamte werden wir da
durch zur Wachsomkeit ermahnt; jeder sieht deutlich die Gefahr
aleh lesen wir daraus die absichtliche Nichterfüllung rechtlicher
3 Wir bedauern aufs tiefste und aus reinstem
menschlichen Mitgefühl, daß aenn die Entlohnung im Saar—
ehe für fast alle Arbeitnehmerkreise so miserabei schlecht ist. Für
die Weisheit der Regierungskommission wäre es ein blendender
Prüfstein, für anständige Entlohnungsverhältnisse zu sorgen und
damit der Wohlfahrt der Bevölkerung zu dienen.
Wenn die Regierungskommission deshalb, weil „die Organisationen
alle Schrikte unternommen und mit
der größten, Ausdauer die Erfüllung ihrer
Pläne“ angestrebt haben, ihre bisherige Politik aufgit, so wird
gerade hieran für die Zukunft noch manche Hoffnung geknüpft
werden dürfen. Für die Beamtenschaft ist es eine Befreiung von
Willkür; sie atmet auf und ist zu weiterer Mitarbeit gerne bereil—
Die, Regierungskommission beanstandet die Errechnung eines
Amrechnungskurses von 487 Franken für eine Goldmark welche
der Vertreter des Butab in den Verhandlungen am 16. Janucr
angeboten und nachträglich für die Arbeitsgemeinschaft der Be—
amtenverbände eingereicht hat (Vergl. Nr. 4 und 6 unserer Zeit—
(hrift. D. Schriftltg.). Ueber die Methode läßt sich streiten!
Wenn aus den Lebenshaltungs-Indices vom Rieich und von
Saarbrücken über den Frankeninder der Lebenshältungsinder
in Gold für die einzelnen Monate des Jahres errechnet wird,
so ist bereits der Durchschnittskurs des Jahres berücksichtigt;
die daraufhin folgenden Zahlungen in Bar müssen dann ohne
weiteres in steter Relation mit dem zuletzt bekannten Monatskürs
bleiben. Ueberdies wird auch die Regierungskommission nicht
eugnen können, daß bei objektiver Beurteilung des Umrechnungs⸗
aktors an und für sich der valutarischen Seite des Problems
eine erhebliche Vedeutung innewöohnt. Aber warun'geß]
regerade hlerbelwiereeine Katze um den heißen
brei? Warum enthüllt sle nicht ihrer hungern—
den Beamtenschaft, wie fie zu 44 als Umrech—
rungsfaktorgelangt ist? Solange die Karten hierüber
nicht aufgedeckt sind, muß er beanstandet werden. Außerdem ist
)och in den Verhandlungen erklärt worden, er sei aus Teuerungs—
ahlen errechnet. Nun sind die Ermittelungen von zwei weite—
en Monaten bekannt geworden, nach denen die Inder—
iffer des Reiches sich gesenkt, die des Saar—
lebietes aber erhöht hat. Im Reich — Verbilligung,
m Saargebiet Verteuerung! Dazu weitere Verschlechterung der
VBährung! Oder hat die Reglierungskommission bereits au
zukunft berechnen können? Ditficile est, satyram non seribere
ks ist schwer, darüber keine Satyre zu schreiben.
Zu den „besonderen“ Vorteilen ist folgendes zu sagen:
Hinsichtlich des Beamtenabbaues müssen wir bezweifeln, sowohl
b die zwingenden Gründe, wie sie in Deutschland vorlagen, auch
m Saargebiet bestehen, wie auch ob die Regierungskommission
zu derart einschneidenden Maßnahmen befugt ist; denn
1. der starke außenpolitische Druck, die hohen Reparationsver—
»flichtungen, das massenhafte Zurückströmen von Beamten aus
verlorenen Gebieten, weitgehende Aufnahme von Beamten aus
ozialen Rücksichten in der Nachkriegszeit, das waren die Motive
die zur deutschen Personalabbauverordnung führten; auf das
Zaargebiet trifft nicht ein Vergleichsmoment zu.
2. Die Durchführung war nur im Rahmen des Ermächtigungs—
esetzes möglich, eines Gesetzes, durch das Verfassung und Rechl
eitweise außer Kraft gesetzt wurden. Der Regierungskommission
tehen wohl alle Regierungsbefugnisse zu, die früher den Re—
zierungen von Preußen, Bayern und dem Reich zustanden. Die
»erfassungsmäßigen Rechte dieser Regierungen hätten jedoch da—
nals die Durchführung derart einschneidender Maßnahmen nie
ugelassen.
Nur vorsorglich möchten wir überdies auf die vor 3 Jahren
ereils vorgenommene Vermindernung im Kopfbestand der Ver—
zehrsverwaltungen hinweisen, die nach den inzwischen gemachten
Frfahrungen weit über das dienstliche Bedürfnis hinausgegangen
var, da seitdem in steigendem Maße Neueinsteilungen vorge
iommen werden mußten. Nach unserer Ansicht ist in den Lokal—
nerwaltungen kein Beamter entbehrlich; sollte trozdem der Re—
zierungsbommission der Gegenbeweis gelingen, so möchten wir
es für ratsamer erachten, diese entbehrlichen Kräfte zum Aus—
»au der Landesgendarmerie zu verwenden, statt sie unter hohen
'ortlaufenden Kosten für die Landeskasse abzubauen und dort
ieue Leute als Beamte einzustellen.
Hinsichtlich der Dienstdauer sind wir bereit, zahlreiche
Dienstpläne abschriftlich vorzulegen, nach denen heute schon
z51 und mehr Stunden in der Woche als Dürch—
schnittsmaß geleistet werden. Gegen die allgemeine
Durchbrechung des im Saargebiet gesetzlich verankerten Acht—
tundentages einzig und allein zu Ungunsten der Beamtenschäft
jaben wir zudem anzuführen, daß auch im Deutschen Reiche
veitgehende Ausnahmen von der allgemeinen 51-0Stunden-Woche
ängst zugestanden sind. Für vollkommen abwegig müssen wir
s halten, wenn man dieserhalb dem Beamten sein tkäaliches
Brot beschneiden zu dürfen glaubt.
Von dem günstigeren Dienstalter haben doch nur diejenigen
Beamten allenfalls etwas, welche Gruppenveränderungen erfahren
zaben. Die vielen Beamten, die heute noch ebenso in Gruppe
II oder IV oder V sich befinden als beim Amtsantritt der
Regierungskommission, haben doch keinen Vorteil. Uebertreiben
teht ganz besonders einer Regierung sehr schlecht an. Dasselbe
rifft für viele andere Gruppen zu. Die Vorteile sind arg winzig,
venn man die zu einem verspäteten Zeitpunkt vorgenommenen
Beförderungen daneben hält. Auch die deutschen Tabellen haben
rapbenbazzed. beiphics- Deamlen l.IMhbetelltend. leuzeh Deth
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Wir nehmen nech wie vor Einzelwitglieder bis zum vollendeten
45. Lebensjahre auf. Bei Sanmelauinehmen sus
Berufssgruppen, nehmen wir deren Mitglieder pis 1. April
ds. Irs, bis 2um vollendeten 60. Lebensjehre auf.
Nach dem I. April ds. Irs. finden Ausnahmen über 45
Iahre alter Kolleginnen und Kollegen vicht wehr svtatt.
Bei Uebertritt aus Konkurrenzkassen Ersaß des Finirittsgeldes.
Bezirksverweltung Ssargebiet.
Seaarbrücken. Triererste. 27
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