züge abwarten, sondern sie wird Ihnen
diese Ekhöhungschonvonsichausanbieten.“
Durch Verordnung Nr. 452 vom 16. März 1921 wurde
dann die französische Frankenwährung im Eisenbahn- und
Postverkehr eingeführt; die Frankenbezüge der Beamten
wurden als „fo rläufig“ bezeichnet. Die übrigen Ver—
waltungen des Saargebietes folgten damit am 1. Aug. 21
die Kommunen noch später.
Durch die Frankenentlohnung waren die Beamten eine
Zeitlang geldlich besser gestellt als ihre deutschen Kollegen,
obwohl die vorläufigen Bezüge vom Goldstandart aus be—
trachtet unzureichend waren. Nur die besonderen Verhält—
nisse des Saargebietes, nämlich seine bevorzugte Waren—
versorgung aus Deutschland zu in einer sinkenden Währung
aufgestellten Preisen hoben das Niveau der Lebenshaltung,
da der Ertrag der Arbeit in damals kaufkräftigerem Gelde
bestand. Vom Jahre 1922 ab stellte sich ein Gewerbezweig
nach dem andern auf die Frankenwährung um, was sehr
stark auf die Lebenshaltung der Beamtenschaft drückte.
Dieser Prozeß fand mit der Einführung der französischen
Frankenwährung als einziges gesetzliches Zahlungsmittel
im Saargebiet durch Verordnung Nr. 352 vom 18. 5. 23
ieinen Abschluß.
Die endgültige Besoldungsregelung — im Gegen—
satz zu der vorläufigen — hat überaus lange auf sich warten
lassen. Bis zum Frühjahr 1923 waren bei einzelnen Ver—
waltungen alle Anstellungen und Beförderungen ausgesetz;
worden. Auf den Nachtrag zum deutschen Reichsbesoldungs
gesetz für das Rechnungsjahr 1920 ging man nicht mehr
ein. Die Regierung ließ mehrere Pläne ausarbeiten, deren
hervorstechende Tendenz es war, die Besoldungsordnung
grundsätzlich anders zu gestalten, als im Deutschen Reiche
Durch Vermehrung der Gruppenzahl, Abschaffung des
Alterssystems, Einführung einer persönlichen Bewertung
suchte man jeden Vergleich mit den Reichsverhältnissen
unmöglich zu machen, die Beamtenschaft gegeneinander auf—
zuhetzen, die Spannungsdifferenz in den Bezügen zu er
weitern, und öffnete der tollsten Willkür Tür und Tor.
Die zunehmende Teuerung zwang die Beamtenschaft zu
fordern. daß die endgültige Regelung trotz aller Mängel
mit Beschleunigung verabschiedet werde, um eine Platt—
form zu haben, von der man der Teuerung und damit dem
Hunger wehren konnte.
Die Einzelheiten der Neuregelung waren zur Nebensäch—
lichkeit, die Not der Beamtenschaft war zur Hauptsache ge—
worden. So entstand die 19gruppige saarländische, Besol—⸗
dungsordnung, unter der sich eine kleine Handvoll Stellen—
jäger wohlfühlt, während sie für 12000 Beamte Unglück
bedeutete. Die Beamtenschaft denkt nicht daran, sich mit
den zwangsläufig geschaffenen Verhältnissen abzufinden.
Die Jahre 1923 bis 1925 erlegten der Beamtenschaft des
Saargebietes die härtesten Entbehrungen und drückendste
Not auf; nur mit gänzlich unzureichenden Mitteln sprang
die Regierungskommission ein. Jede Regelung kam zu
spät; auch ging ihr immer eine Ablehnung voraus. Gegen
jachliche Darlegungen ist die Regierungskommission taub
geblieben; immer wieder half sie sich mit der Ausrede, es
sceien keine Mittel vorhanden: ibrer ureigensten Pflicht, die
erforderlichen Mittel zu beschaffenz ist sie sich nie bewußt
geworden. Es ist daher kein Wunder, daß seit vollen vier
Jahren die Besoldungsfrage bei allen Beamtentagungen
aee den ersten und wichtigsten Beratungsgegenstand
ildet.
Zur Zeit der deutschen Inflation hatte der Artikel 31
des Beamtenstatuts vorübergehend an Bedeutung einge—
büset. Mit der Einführung der Goldmark vom 1. Dez. 1927
ab bei den deutschen Beamten gewann er jedoch wieder
In dem Kampfe der Beamtenschaft, den sie mit der Regie—
rungskommission ob jihres Elends führen mußte, wurde er
zu einer starken Waffe. Bereits im Dezember 1923 beries
sich die Spitzenorganisgtion der saarländischen Beamten⸗
verbände guf die Einführung der Goldmarkbezüge für die
deutschen Beomten und forderte von der Regierungskom
missien die Erfüllung des im Beamtenstatut gegebener
Bersprechens. Der Beamtenbund versuchte zunächst die
damals im Saargebiet für die unteren Besoldungsgrupper
zünstigere Spannungsdifferenz zu erhalten. Ende Fe—
bruar 1924 bewilligte die Regierungskommission auf die
geforderten 75 Prozent etwa 12 bis 25 Prozent — je nach
den Besoldungsgruppen und Stufen — unter gleichzeitiger
Erweiterung der Spannungsdifferenz. Für die Beamten
schaft war diese Regelung unannehmbar; die Regierund
aber diktierte sie.
An diese Bewegung schloß sich unmittelbar eine neue an
Die gemeinsame Not trug viel dazu bei, daß die Organi—
sationen wieder stärker wurden. Die Beamten aller Klasser
und Gruppen, aller staatlichen und aller kommunalen Be
hörden einte der Kampf gegen die ungerechte Besoldungs
regelung und für ihr gutes Recht. Die Spitzenorganisatior
uinterbreitete das gesamte bisher in der Besoldungsfrage
entstandene Material in Form einer Broschüre der Oeffent
ichkeit. Gleichzeitg forderte sie: Eingruppierung der faar—
ländischen Beamtenschaft in das 19-Gruppensystem nachk
dem in Deutschland bestehenden Verhältnis, Festlegung
eines den wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßten Um
echnungskurses für die deutschen Goldmarkbezüge. Die erst
Forderung hinsichtlich der Eingruppierung mußte deshall
»rhoben werden, weil an der Erweiterung der Gruppen
zahl nicht die unteren und mittleren, sondern nur die ge
jobenen mittleren und höheren Beamten beteiligt waren
Das Auseinanderziehen der Gruppen diente nur dazu, um
möglichst wenig Beamte nach einer Auswahl, die auch nock
auf andere Gebiete als lediglich berufliche Fähigkeiter
übergriff, in die besser bezahlten Stellen gelangen zu lassen
Den Schöpfern der saarländischen Besoldungsordnung fehlt
jedes Verständnis dafür, daß eine Besoldungsordnung kein
Willkürprodukt sein darf, sondern daß sie nur dann An—
spruch auf Bestand hat, wenn sie nach strengen aber gerech:.
ten Regeln aufgestellt ist. Die Regierungskommission war
lediglich im Versagen der Gerechtigkeit sehr streng gewesen
Für den Umrechnungskurs, der angewandt werden soll
um die saarländische Beamtenschaft wirtschaftlich mit der
deutschen gleichzustellen, war ein umfangreiches Material
zusammengetragen worden (Preisvergleiche, Vörsenstati—
stiken, Index- und Teuerungszahlen usw.). In einer be
wundernswerten Einmütigkeit stand die gesamte Beamten
ichaft hinter diesen Forderungen. Die Bewegung führte
im Monat Juli 1924 zu einem Provisorium, auf Grund
dessen der Beamtenschaft mit Wirkung vom 1. April 1920
vorläufig bis zur endgültigen Regelung ein Zwölftel auf
Hrundgehalt und Teuerungszuschlag zügelegt wurde. Sc
ungenügend dieses Provisorium auch war, so bedeutsam
war die Tatsache, daß die Neuregelung der Bezüge in Fluf
tam. Die endgültige Regelung erfolgte dann Ende Okto—
ber. Außer dem Zwölftel gingen die Uunteren Gruppen zum
Teil ganz, zum Teil fast ganz leer aus. Auch wurden die
oziglen Zulagen nicht den deutschen Reichssätzen angepaßt
Wähßend noch in den Februarverhandlungen der Regie
rungsvertreter jede Verpflichtung aus dem Artikel 31 de—
Beamtenstatuts unter Hinweis auf die Verschiedenheit ir
der Währung, in der Teuerung usw. für die Regierungs
ommission abzustreiten versuchte, gestand er Ende Oktober
daß den neuen saarländischen Bezügen die deutschen Reichs
bezüge zu Grunde gelegt worden seien. Als Mindestum
cechnungswert waren 3,35 französische Franken für ein«
Foldmark angenommen worden. Angesichts der Haltungç
— DDD—
interen Besoldungsgruppen, angesichts des ungenügender
Umrechnungskurses, angesichts der Nichtangleichung de:
ozialen Zulagen an diejenigen, welche das Reichsbesol
dungsgesetz den deutschen Beamten gewährt, und endlick
angesichts des hartnäckigen Standpunktes der Regierungs
kommission, die Eingruppierungsfrage aus den Verhand
lungen auszuschalten, lehnten die Beamtenvertreter die
vorgesehene Regelung ab und ließen es zu einem Dikta
der Regierungskommission kommen.
(Jortsetzung folat.