Dern VBedmtenbund
Der Beamtenbund erscheint wöchent⸗
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Nummer 9
Zeitschrift
des Beamtenbundes
des Saargebietes
J Jahrgang
Saarbrücken, den 27. Februar 1926
Die Lage der beurlaubten deutschen Bergbeamten
bei der französischen Bergverwaltung
Die aus Anlaß des Friedensvertrages von Versailles in den
Dienst der französischen Bergverwaltung übergetretenen preu—
ßischen Bergbeamten gaben sich, gestützt auf die ihnen gemachten
feierlichen Versprechungen, der bestimmten Hoffnung hin, daß sie
ihren rechtsrheinischen Kollegen stets gleichgestellt sein würden
Diese Hoffnung gründete sich vornehmlich auf die seitens des
ersten Beamten der französischen Bergwerksdirektion, General—
direktor Défline, beim Uebertritt in französischen Dienst abge
gebened schriftliche Erkiärung: „Die Beamten, welche der
französischen Verwaltung loyal dienen, dürfen
pollständig versichert sein, daß ihre materielle
und geistige Lage nicht nur gesichert, sondern
duch wesenthich verbessert werden wird.“ Auch be—
züglich der Beförderung sagt Artikel 5 der „Dienstsatzung
für die deutschen Angestellten der französischen Verwaltung der
Saarkohlengruben“ u. a. folgendes: „Jeder kann durch
seine Fähigkeit, seinen Eifer und die geleiste—
ten Dienste Anspruch auf Beförderung er—
werben und nach seinen Fähtakeiten au allen
Stellen gelangen.“
Und was ist nun von all diesen schönen Versprechungen ge—
halten worden? Besonders schlecht hat die Klasse der Schichtmeister,
ab 1. Januar d. J. Obersekretäre genannt, gehaltlich
und in den Beförderungsverhältnissen abgeschnitten.
Der preußische Bergetat umfaßte für das Saargebiet 44 Berg
werksdirektionssekretäre und 141 Schichtmeister. Es hatte also
jeder dritte Schichtmeister Aussicht auf Beförderung als Berg
werksdirektionssekretär. Außerdem konnte er an ein Oberberg
amt und an die Berliner Zentralverwaltung berufen werden
Von den 44 früheren Bergwerksdirektionssetretären sind heute
nur noch 6 im Bienste; die freigewordenen Stellen sind, abge—
sehen von einzelnen Ausnahmen, entweder gar nicht oder mit
iranzösischen Angestellten besetzt worden.
Die Beförderungasverbältnisse stehen alio beute nur auf dem
Papier.
Nach der jetzt gültigen preußischen Besoldungsordnung rangier.
der Bergobersekretär in der Gruppe VII und ruückt nach 10jähriger
Dienstzeit in die Gruppe VIII auf. Dazu hat er noch eine Reihe
don Beförderungsmöglichkeiten nach Grüppe IX, X und XI.
Und wie sind nun die Verhältnisse hier? Seit 1. Januar d. J
hat die frangösische Bergherwaltung u. a. für die Schichtmeisten
und die Bergwerksdirektionssekretäre, ohne sie zu fragen, neue
Amtsbegeichnungen eingeführt, und zwar für die Schichtmeister
Obersekretaͤre, Inspektoren; für die Berawerksdireftionssetretare
Oberinspektoren. J
In die Klasse der Obersekretäre entfallen die meisten Schicht:
meister, während als Infpektoren und Oberinspektoren nur die
Inhaber gewisser Stellen in Vorschlag gebracht werden sollen
die nach Ansicht der Verwaltung als gehoben gelten. Die Ober
sekretäre erhalten die Gehälter der bisherigen Schichtmeister; für
die Inspektoren ist eine neue Gehaltsklasse gebildet, die der der
Fahrsteiger entspricht, während die Oberinspettoren dieselben Ge
häller wie die bisherigen Bergwerksdirektionssekretäre begiehen
krnennungen in die mit höherem Gehalte ausgestatteten In⸗
puato ellen sind bis jest noch nicht erfolat. Soviel erscheint aber
schon gewiß, daß die Schichtmeister dabei wieder erneut Enttäu
schungen erleben werden, weil ein Teil ihrer früheren Steller
mit Frangzosen besetzt ist und diesen viel leichter die Beforde
rungsftellen in den Schoß fallen.
Was die Höhe der Gehälter anlangt, so lassen die in letzter
zeit in der Tagespresse ofters erschienenen Artikel über die
neueste Aufbesserung der Bergbeamtenbezüge wegen der darin
genannten hohen Teuerungszuschläge die Ansicht aufkommen, al—
ob die Begüge der Bergbeamten jetzt einen Stand erreicht hätten,
der als den derzeitigen Teuerungsverhaltnassen enisprechend zu
Unzufriedenheit teinen Anlaßß mehr bote. Wie irrig eine solch«
Meinung wäre und wie überaus rückständig die Bezüge gegen—
värtig vielmehr immer noch sind, soll durch die nachstehende Ta—
belle dargelegt werden.
Es ist dabei zu berücksichtigen, daß die Grundgehälter in der
Anfangsstufe noch genau dieselben find, wie bei ihrer erstmaligen
Festsetzung ab 1. August 1920 nach Zudiktierung der Bezüge in
Franken. Lediglich die Dienstalterszulagen, die, entgegen der
setzt überall geltenden Regel und trotz aller Vorstellungen, noch
mmer in drei jährigen. Zeitabschnitten gewährt werden, sind
im geringe Betrage erhöht und die Altersstufen 8 und 9 ur
Pprünglich nur als Auswähl-, denn als regelrechte Dienstolters
tufen neu gebildet worden.
Fiür die:
Obersekretär Inspektoren Oberinspekto
beginnt das
Brundgehalt mit 90 Franken 600 Franken
teigt alle 3 Jahre um 50 50,
und endet mit 0 1000
dazu eine Teuerungs—
zulage beginnend mit ß, 420
teigend alle 8 Jahre
uim 22,5 22,5 22,5
und endend mit 510 —— —
Dagu kommt noch:
a) ein Wohnungsgeld von monatlich 80 begw. 90 Franken fin
Ledige und 120 bezw. 185 Franken für Verheiratete;
b) eine Frauengulage von monatlich 45 Franken;
c) eine Kinderzulage von monatlich 45 Franken.
Da das Aufrücken in eine höhere Gehaltsstufe, wie bereits er—
wähnt, nur alle 8 Jahre erfolgt, erreicht ein Beamter, wenn er
nicht das Glück hat, durch das sogenannte Auswahlsysten
zrüher aufzurücken, erst nach 24 Dienstjahren das Höchstgehalt.
Wie stellt sich nun der Veraleich mit den aleichartigen vreu
zischen Beamten?
Die nachstehende Tabelle, die Grundgehalt, Teuerungszulage
uind Wohnungsgeld für Verheiratete, Ortsklasse A, (im Reich
Brundgehalt und Wohnungsgeldzuschuß, Tarifklasse A) umfaßt
Jgibt darüber Aufschluß. Die Reichsbegzüge sind zum Durchschnitts
urse für Januar d. J. von 685 Franten für 1 RM. umge
echnet.
Der Vergleich erstreckt sich auch auf den Stand der Bergbeam—
engehälter nach 16 Dienstjahren, weil dann die preußischen wit
hiSrregiexungasbeamten in den Genuß des Endgehbalts qge