Full text : 1.1926 (0001)

Zu Unterstützungszwecken sind gänzlich unzu—
reichende Mittel bereitgestellt worden. Demgemäß konnten
auch nur ganz außergewöhnlich harte Fälle überhaupt und
auch diese nur in einem geradezu an Hohn arenzenden Nus—
maß berücksichtigt werden.
Nur ein Beispiel aus der Praris: Ein Beamter hat zwei
Jahre eine schwer kranke Frau; er selbst war ein Jahr lang
krank; für eine sehr notwendige Kur fehlten jegliche Mittel.
Die Schulden lasteten hart auf beiden Kranken. Gleich—
zeitig kommen beide auf die Totenbahre. Die Organisa—
tionen hatten einspringen müssen, damit die Vollwaisen
wenigstens anständigerweise einem Vormund überantworter
werden konnten, weil der Unterstützungsbetrag in gar keinem
Verhältnis zu den Kosten der Krankheit stand.
Daß die Unterstützungsmittel viel zu gering bemessen
ind, mag aus folgendem hervorgehen:
Im Saargebiet waren ursprünglich 8, dann 10 und im
jetzigen Rechnungsjahr 20 Franken pro Kopf der Verwal—
tung angesetzt. Für das kommende Rechnungsjahr durften,
wie wir an zuständiger Stelle erfuhren, ganze 30 Pavier—
franken in den Voranschlag eingesetzt werden.
Im Reichshaushaltsplan für 1926 dagegen sind die
Unterstützungsmittel mit Rücksicht auf die wirtschaftliche
Notlage der Beamtenschaft von 20 auf 25 Reichsmark fiür
iede Planstelle erhöht worden.
Wir empfehlen der Regierungskommission ganz besonders
und eindringlich diesen Teil des soeben kurz vor der Ver—
abschiedung stehenden Reichshaushaltsgesetzes zur Prüfung
zwecks „Bewilligung der entsprechenden Vorteile den Be—
amten des Saargebietes, damit dieselben zu keiner Zeit ..“
Den fehlenden Vers kann ja jeder auswendig; man kann
ihn durchweg fast bei allen Beamtenmaßnahmen herbeten,
die die Regierungskommission ergreift. Aber bei kaum
einer Maßnahme ist er angebrachter als hier beim Thema
Unterstützungen! Es darf wohl erwartet werden, daß die
Regierungskommission den geplanten Satz von 80 Franken
pro Jahr und Kopf so zu erhöhen verstehen wird, damit
nicht auch bei diesem Etattitel bewiesen werden muß, daß
ein Umrechnungsfaktor von „Vier Komma vior“ kein
Aequivalent bieten kann.
Ferner sei hier angeregt, daß die Zuständigkeitsgrenze
der beiden Chefs der Verkehrs-Verwaltungen mindestens au
das Sechsfache erhöht werden möge. Gerade dort befinde
sich die Masse der unteren Beamten; Unterstützungsauträge
erheischen an und für'sich eine rasche Erledigung. Die heutißt
Summe ist so lächerlich gering, daß wir die Regierungskom
mißsion nicht damit belesdigen wollen. daß wir sie hier ge
hichtlich festlegen.
Von unverzinslichen Vorschüssen, Maß—
sahmen für Zwecke der Wohnungasfürsorge, Neu—
anlagen von Unterkunfts- und Erfrischungs—
räumen haben wir nie etwas gehört. Bei unabwend—
baren Ausgaben müssen Möbel verpfändet und hohe Zinsen
bezahlt werden, vorausgesekt. das ein Kredit üherhauvt zu
bekommen ist.
„Alte Wohlfahrtseinrichtungen wurden zeitweise gehemmt
oder sogar unterdrückt. Soweit sie eine Versicherung für
krankheitsfälle usw. betrafen, sind sie unbedingt als wohl—
erworbenes Recht zu betrachten, wenigstens insofern als mit
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die Reichsperwaltung, ihr Verautwortungsgefühl durech
nschußleistungen erleichterte. Wenn man bedeukt, daß 31
einer gewissen Zeit ein saarländisches Mitglied der Regie—
rungskommission als Wohlfahrtsminister mit allen
Mitteln die Zentralisation des Wohlfahrtswesens ielbsfi
unter Zerschneidung aller Fäden, die über die Zaargrenze
hinausgingen, betrieb und bei der Aufhebung der Wobhl—
fahrtseinrichtung — im Dezember waren es bereits vier
Jahre! — freie ärztliche Behandlung den Geschädigten in
Aussicht gestellt wurde; wenn man weiterbedenkt, daß diese
um ihre wohlerworbenen Rechte heimtückisch Betrogenen
»on Jahr zu Jahr schon mit Versprechungen hingehalten
verden — die im Haushaltsplan bereits angesetzten Mittel
wverden von Jahr zu Jahr eingespart!! --, dann muß
man sich über zwei Dinge wundern: das Verantwortungs—
gefühl der Regierungskommission und die Geduld der Be—
amten! Von Monat zu Monat werden wir an dieser Stelle
uns nach dem Stande der Angelegenheit auerfundigen un“«
gestatten.
Und nun zu den Motstandsbeihilfen! Seit bei
nahe zwei Jahren ringt die Beamtenvertretung um eine
allgemeine Krankenfürsorge. Eines schönen Tages wurde
eine „ßZusatzkasse für Krankenkosten“ zur Er
zrterung gestellt, in die regelmäßig ein bestimmter Prozent
'atz von den Bezügen fließen sollte, etwa O,“, daun 06, dann
twa 1 Prozent. Daran sollten alle Beamten zwangs
pflichtig beteiligt sein. Aus dieser Kasse sollte ein vestimm—
ter Prozentsatz aller Kosten des Heilperfahrens — 60, 70
»der 80 — bestritten werden. Ein schöner Pian! Die Be—
amtenvertretung billigte ihn und erkundigte sich später nack
dem Stande der Angelegenheit. „Die Regierungskommission
hat den Plan im Prinzip gebilligt; er unterliegt zurzeit der
Begutachtung eines Versicherungsmathematikers!“ Und
immer wieder werden seit einem Jahr Erkundigungen ein
Jgezogen. „Die Direktion der Finanzen und Forsten unter
sucht die Mittelfrage für den regierungsseitigen Zuschuß!“
Nun ja, wenn der Saarlouiser Versicherungsmathematiker
tertig geworden ist, dann kann es ja nicht mehr lange
dauern; denn von der Ulanenkaserne bis zum Präsidium ist
ja nicht mehr so weit wie nach Sgarlouis und zurück. Weit
gefehlt! Baden-Baden ist in Sicht gekommen. Man haf
eine neue Ausrede und stellt selbst Sachen, die mi“
Raden-KBaden absolut nichts zu tun haben, zurück.
Und nun? „Die Zusatzkasse für Krankenkosten hat man
fallen lassen, man denkt an die Einführung der Not
standsbeihilfen nach dem Muster des Reiches.“
Wiederum ein Hoffnungsstern! Ein Gliück, daß die Be
amtenvertretung die früheren Verheißungen noch nicht offi
ziell an die Beamtenschaft weitergab; sie wäre heute längss
gesteinigt wegen Vorspiegelung falischer Tatsachen. Im
Saargebiet — so klein es ist! — liegt zwar eine Weltenferne
zwischen Versprechen und Tat. Aber heute hat di—
Stunde geschlagen, wo die Regiernugs
kommisssonebekennen muß, ob sie ein, Ge
fühl für Beamtenwohlfahrt hat oder diesef
GGéfühl durch beere Versprechungenerfetzt
(Anmerkung der Schriftleitung. Die Abhandlung übe—
ein weiteres in offizieller Verhandlung gegebenes Ver
sprechen der Regierungskommission vom 18. Februar 182
betreffend Ortsklasseneinteilung fann erst in einer der näch
ster Niimgero preischeinen)

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