Full text : 1.1926 (0001)

2. Weiter halten wir die Forderungen der Beantten auf
Gewährung
örtlicher Sonderzuschläge
wie im besetzten Gebiet für berechtigt. Wir schließen uns
heer dem Antrag der Beamtenverbande auf Gewahrung
eines örtlichen Sonderzuschtages in Hohe von 10 Progent an.
3. So sehr der in Baden-Baden erfolgte Gruppenvergleich
vom Standpuntt der grundsaätzlichen Festsetzung der Grund—
gehalter in der Saarbeamtenschaft begrußt werden muß, jo
wenig kann man sich mit der in diesem Fall erfolaten Art
der degelung einverstanden erklären.
Die geplante Eingruppferung der Saarbeamtenschast auf
Grund des Baden-Badener Vergleichs bringt nur eine
bessere Verteilung der mittleren Gruppen; an der Besol—
dungsreform müssen jedoch alle Beamten gleichmäßig Antet!
haben. Insdesondere aber muß darauf hingewirtt werden,
daß im Interesse einer allgemeinen gerechten Behandlung
die Dvischengeuppen für alle Beamten erreichbar werden,
soweit die Berufsbedingungen für die deutiche Veraleichs—
zruppe erfüllt sind.
I. Ganz untragbare Folgen hat jedoch für die Saarbe—
amtenschaft die neue Regelung
der Pensionszahlungen.
Die Trennung von Alt- und Neupensionären und die ver—
schiedene Art der Pensionszahlung für diese beiden Gruppen
hat beispielsweise zur Folge, daß der Beamte, zum Dank
dafür, daß er sich nicht im Jahre 1920 pensionieren ließ, son—
dern noch mehrere Jahre im Dienst blieb, bei seiner nun—
mehrigen Pensionierung ganz erheblich weniger erhält, als
wenn er 1920 oder vorher sich hätte pensionieren lassen. Eine
derartige Lösung der Pensionsfrage ist in hohem Maße un—
gerecht, und sie hat in der Beamtenschaft des Saargebietes
große Verbitterung hervorgerufen.
Wir sind der Auffassung, daß die Regierungskommission
verpflichtet ist, da sie die Beamten in ihren Dienst über—
nommen hat, dafür zu sorgen, daß den Beamten bei ihrer
Pensionierung alle die Rechte zuteil werden, die sie sich durch
ihre Dienstleistung erworben haben, und daß infolgedessen
die ganze Pensionsfrage einer neuen Regelung unterzodgen
werden muß.
5. Die Regierungskommission des Saargebietes hat, wenn
neue Mitel zur Beamtenbesoldung angefordert werden, meist
entgegengehalten, daß der Haushalt des Saargebietes nicht
in der Lage sei, eine weitere Belastung zu ertragen. Wir
weisen demgegenüber auf einen von uns im Landesrat ge
machten Vorschlag hin, der dahingeht, auch das
Vermögen nichtphysischer Personen
im Saargebiet zu desteuern. Durch die bisherige Nichtbe—
steuerung sind dem Saargebiet ganz erhebliche Mittel, dus
die es Anspruch hat, verloren gegangen.
Eine weitere Vermehrung der Einnahmen im Saarge
bietshaushalt wäre, wie wir auch schon wiederholt angereg
haben, durch eine
stärkere Heranziehung der französischen Staats—
grubenverwaltung
zu den Steuerlasten des Saargebietes zu erreichen.
Indem wir hoffen und erwarten, daß die oben gegebener
Anregungen einer erneuten Prüfung unterzogen werder
und zu neuen Verhandlungen mit der Beamtenschaft führen
sind wir

mit vorzüglicher Hochachtung!
Deutsch⸗Saarländische Volkspartei.
Der Vorsitzende: Der Geschäftsführer:
Schmelzer Dr. von der Kall—
GStimmen zur Besoldungsneuregelung
Die „Saarbrücker Zeitung“ schreibt in ihrer Nummer vom
5. Februar 1926:
„Zur neuen Gehaltsregelung im Saargebiet.
Einige Vergleiche.
Die Gehaltsbezüge der Beamten- und Angestellten sollten in
weitagehendem Maßke an die des Reiches andgepaunt werden. Wie

sich die „Erhöhung“ der Besüge in Frankenwährung gegenübe
den der bisher gültigen Tabelle vom 1. April 1825 in den ein
zelnen Gruppen auswirkt, ist hierunter in Progent angegeben
Gruppe Anfangs- End— Gruppe Anfangs- End—
Gehalt Gehalt
mehr mehr mehr mehr
13,5 9,9
72 61
13
3.5
9

1.4
5,3
59 10,0
6 72
5,8 8,3
14.6 14,5

4
2
4
3,5
8.0

4,2
6.,6
Vergleicht man nun die früheren Gehälter nach der Besol
dungstabelle vom 1. April 1925 mit den neuen Gehältern nach
der Tabelle vom 1. Januar 1926 und rechnet die Frankenbeträge
in Reichsmarkwährung um (Kurs 1. April 1925 — 4,6; Kur—
Januar 1628 — 6,2), so ergibt sich nach den errechneten Mark
beträgen in den einzelnen Gruppen eine Verschlechterung vor
Prozent:
Gruppe Anfangs- End— Gruppe
Gehalt
weniger weniger
25,8 25,8
25,8 24,8
25,8 2
26,0 24
29,8 24,2
24,3 19,0
24,2 21,5
24,0 22,5
9 23,2 22,7
10 19,9 21,0
Wie sich die Gehälter der Saarbediensteten trotz der „Auf
besserung“ gegenüber den Gehältern im Reich verschlechter
haben, ergibt eine vergleichende Ueberficht mit den Gehälterr
der entsprechenden Beamtengruppen in Trier. Unter Zugrunde
— der oben genannten Umrechnungskurse und der Gehalts
tabellen vom 1. April 1925 und 1. Januar 19826 ergibt sich di—
nachstehende Tabelle:
Beamte erhielten am 1.4. 25 im erhalten ietzt im
in der Saar- Reichs- Anfangs- End- Anfangs- End
qgruppe gruppe Gehalt Gehalt
weniger in Proz. weniger in Pro
— 12,0 25,5 34,7
8,7 19,7 32,3 39,6
92 20,6 34,9 39,2
4,7 9,8 36,7 39,7
20,5 0,5 39,9 539,7
20,4 25,9 39,7 40,0
20,3 21,7 39,4 39,3
217 217 39,9 39,5
9 21,6 25,9 340 39,6
9 1831 196 340 39,5
22,2 22,2 39,5 39,3
16 12 222 25,5 39,4 38,1
18 13 22,5 24,0 39,2 38,9
Aus diesen Tabellen ist ersichtlich daß die „Gehaltsregelung“
trotz scheinbarer Erhöhungen (entwertete Franken) eine bedeu—
tende Verschlechterung gebracht hat und daß von einer Anpassung
in „weitgehendem Maße“ an die Reichsgehälter überhaupt nich—
die Rede sein kann. Es wird doch wohl niemand behaupten
können, daß die Teuerung in Trier gegenüber der in Saarhrücken
fast 40 Prozent mehr betragen soll.
Ferner kann wohl auch kaum angenommen werden, daß diese
Hohaltsregelung im Sinne der Baden-Badener Besprechunger
liegt. Vielmehr kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dabß
die mit der Durchführung der Besoldungsreform betrauten leiten—
den Stellen sich von anderen Interessenkreisen haben hewegen
lassen.
Weshalb wird denn nicht auf einwandfreie Weise der Teue—
rungsunterschied zwischen Saargebiet und Reich, welches seine
Beamten schon wegen seiner auf ihm ruhenden ungeheuren Be—
lastung nicht zu hoch bezahlen kann, ermittelt und auf dieser
Basis eine Gleichstellung mit den Reichsbeamten herbeigeführt?
Nur so könnte die Notlage der Beamtenschaft gelindert werder
und die Regierungskommission ihr gegebenes Wort der Gleich
sjellung mit den Beamten im Reich einigermaken einlösen.“

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