Full text : 1.1926 (0001)

„daß wir keinesfals niedrigere Gehaltsbegüge erhal—
len, als dies bei deutschen Beamten der Fall ist, die
außerhalb des Saargebietes entsprechend gleiche Stel
lungen einnehmen“
3w.
„daß wir zu keiner Zeit schlechter gestellt sein sollen,
wie die deutschen Beamten, welche im Reich in ent—
sprechenden Stellungen sich befinden“
inzuklagen.
Die Prozesse hatten zwar aus dem formalen Grunde der
Nichteinklagbarkeit keinen Erfolg; jedoch ist die Forderung
der Beamten von dem Obersten Gerichtshof des Saarge—
bietes in vollem Umfang als gerechtfertigt anerkannt wor—
den. Dieser Gerichtshof kam am Ende der Urteilsgründe
zu folgendem Ergebnis:
„Nach diesen Ausführungen besteht eine Pflicht der
Regierungskommission, und zwar eine durch das Gesetz
begründete Pflicht, die Gehälter der übernommenen
Beamten denen des Reichs bezw. der Länder aleichzu—
stellen.“
Die Regierungskommission hat darauf eine Neuregelung
der Beamtengehälter vorgenommen, die aber wiederum
hinter den zur Zeit geltenden deutschen Sätzen zurückblieb
Auf diese Enttäuschung hin haben wir uns am 25. 8. 28
in einer Denkschrift an den Völkerbundsrat gewandt mit
der Bitte, die Regierungskommission des Saargebietes zu
veranlassen, die von ihr gesetzlich zugesicherte und im Ur
teil des Obersten Gerichtshofes in Saarlouis ihr als recht
liche Verpflichtung auferlegte Gleichstellung der in ihren
Dienst beurlaubten deutschen Beamten mit den übriger
deutschen Beamten sowohl materiell wie ideell vorzu
nehmen. Ein Erfolg blieb aus.
Inzwischen — am 53. 5. 25 — hatten Beamte des Saar
gebietes eine Besprechung im Auswärtigen Amt in Berlir
mit Vertretern der verschiedenen Behörden des Reiches.
Preußens und Bayerns. Den Anlaß zu der Besprechung
bildete die Absicht dieser Beamten, der Reichsregierung und
den beteiligten Länderregierungen in dem Prozeß gegen
die Regierungskommission des Saargebietes im Hinblick
auf die den Beamten von ihren Heimatregierungen gege—
benen Versprechungen gemäß 8 72 C. P. O. den Streit zu
verkünden. Es handelt sich um:
1. den Kabinettsbeschluß vom 28. 9. 1920;
2. den Kabinettsbeschluß der preußischen Staatsregierung
vom 23. 10. 20 und
3. den Beschluß des bayerischen Ministerrats vom 2. 12. 20.
die zusichern, daß
„den Beamten durch ihre Dienstleistung im Saargebie;
beinerlei Nachteil erwachsen soll.“
Die Aussprache führte dazu, daß die Beamten des
Saargebietes von der Streitverkündung absahen, weil
ihnen erklärt wurde, daß im Falle einer ungünstigen Ent—
scheidung des Obersten Gerichtshofes in Saarlouis an eine
Regelung der Gehaltsfrage, der Beförderung, der Pensio—
nierung und der Anrechnung der Dienstzeit im Saargebie
herangetreten werden solle. Zu diesem Zwecke sollten zu—
nächst Verhandlungen mit der Regierungskommission ein—
gelestet werden. Soweit diese noch nicht zu einer befriedi
genden Regelung der Lage der Saarbeamten führen soll
ten, würden Reich und Länder von sich aus noch Mitte
und Wege suchen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Finanz
ressorts des Reichs und der Länder erklärten, daß finan
zielle Gründe kein Hindernis für eine befriedigende Rege
lung der Gehaltsverhältnisse bilden würden.
Die Verhandlungen der Reichsregierung mit der Regie.
rungskommission des Saargebietes haben darauf vom 13
bis 27. Oktober und vom 10. bis 21. Dezember 1925 in
Baden-Baden stattgefunden. Das Ergebnis — eine Abrede
zwischen der Reichsregierung und der Regierungskommis—
sion des Saargebietes — war eine große Enttäuschung
Immerhin durften wir aus der von der Regierungskommis—⸗
sion des Saargebietes in Baden-Baden gemachten Zusage,
vom 1. Januar 1926 ab eine Erhöhung der Gehälter vor—

zunehmen, noch hoffen, daß unsere trostlose wirtschaftliche
Lage fühlbar gebessert würde. Diese Besoldungsordnung
ist jetzt ersolgt. Die Beamtenschaft ist verbittert. Neben
einer Erhöhung der Kinderzulage und der Eirführung
einer Frauenzulage bringt die Neuregelung der Mehrzahl
der Beamten bei den laufenden Bezügen nichts oder ein
kaum nennenswertes Mehr. Aus einer beigefügten Gegen—
überstellung“*) ist die Auswirkung der Neuregelung gegen—
über der bisherigen Besoldung ersichtlich. Gleichzeitig ist
darin die Benachteiligung gegenüber unseren Amtsbrüdern
im Reich errechnet.
Euer Hochwohlgeboren mögen aus Vorstehendem ersehen
daß in den vergangenen Jahren von der deutschen Be—
amtenschaft nichts unterlassen worden ist, bei den zustän—
digen Stellen ihr billiges Recht zu erlangen. Große Ge—
duld hat die Beamtenschaft bislang gezeigt. Sie hoff!
immer noch, auf dem Verhandlungswege zu der Erfüllung
der berechtigten Wünsche zu kommen. Jetzt sind alle Mittel
der Verhandlung bis auf die Inanspruchnahme der Reichs—
regierung und des Herrn Reichspräsidenten erschöpft.
Wir müssen uns daher an Euer Hochwohlgeboren wenden
mit der ergebenen Bitte, bevor wegen der Abrede von
Baden-Baden eine Entschließung der Reichsregierung ge—
fällt wird, zur Entgegennahme unserer Wünsche uns eine
Audienz zu gewähren. Gleichzeitig erbitten wir zur Er—
langung einer Audienz bei dem Herrn Reichspräsidenten
Euer Hochwohlgeboren gütige Fürsprache.
Die rechtlichen Unterlagen unserer Forderungen sind in
den Anlagen beigefügt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Beamtenbund des Saargebietes —
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes
Verband der Büroangestellten und ⸗Veamten des
Saargebietes
Bund der techn. Angestellten u. Beamten des Saargebietes
Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner e. V.
*) Anmerkung: Die Tabelle wird in der nächsten Nummer;
erscheinen. F F
A. G. Nr. 4. 1. 26. Saarbrücken, den 2. Febr. 1926.
An die
Regierungskommission des Saargebietes
Generalsekretariat,
Saarbrücken
Schloßplatz 15.
Wir bestätigen den Eingang des Schreibens der Regie—
rungskommission des Saargebietes G. Nr. 462/ A 26 vom
28. 1. 26 mit der Entscheidung betr. die Besoldunasreform
ab 1. 1. 1926.
In einigen Tagen werden wir uns erlauben, unsere
Stellungnahme dazu zu unterbreiten. Heute beehren wir
uns, n ür auf einen Umstand hinzuweisen, den die Ent—
scheidung der Regierungskommission geschaffen hat, einen
Umstand, dem sofortige Abhilfe unbedingt nottut. Es han—
delt sich um die Einbehaltung des Restes des Vorschusses
zur Beschaffung von Wintervorräten.

Reinste Seifenmasse ohne jeden Sodagehalt,
 in dünven, nudelartigen Böndern, die
sich in warmem Wasser augenblicklich lösen
Fettgehalt 6 bis 7 mal so groß wie bei ge—
wöhnlichen Seifenpulvernl Greifen selhst
dĩe feinsten Geuehe nicht an!
für diie Hauzwägthe umenthehrich!
Ergiebig, billger als alles andere
Vor dem Auflösen von Kirchners Flocken das Wasser mit
gewöhnlicher Soda „veich“ machen; das ist viel bitliger als
die Verwendung der in jedem Seifenpulver und selbattätigen
Waschmittel als Hauptbestandteil enthaltenen Soda. 527
            
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