Fachgruppe des Rottenaufsichtspersonals
Einladung.
Am Sonntag, den 2. Januar 1927, nachmittags 2.80 Uhr, findet
in der Wirtschaft Alt, Malstatt, die diesjähtige Hauptver—
sammlung mit folgender Tagesordnung statt:
1. Verlesen der letzten Niederschriften.
2. Tätigkeitsbericht des geschäfisführenden Vorstandes über das
abgelaufene Geschäftssahr.
3. Bericht des Kassenfuͤhrers und Entlastung des Vorstandes.
4. Vorstandswahl.
a) des 2. Vorsitzenden, 2. Schriftführers und 2. Kassierers;
b) 6 Beisitzern.
5. Wahl von zwei Kassenprüfern für das Geschäftsjahr 1027.
3. Wanderversammlungen.
7. Verschiedenes.
In Anbetracht der Wichtigkeit obiger Tagesordnung wird um
vollsähliges Erscheinen gebeten.
Der Vorstand:
Schunk, Herrmann, Hoffmann.
Auf den in Ar. 49 (G. 478) unserer Zeitschrift mit⸗
gekeilten Beschluß haben die Berufungskläger folgenden
Schriftsatz eingereicht:
Zu l: Im Jahre 1920 waren sämtlche Beamtenfachvereine, in
denen mit verschwindenden Ausnahmen sämtliche Staats- und
Kommunalbeamte des Saargebietes organisiert waren, zu dem
Beamtenbund des Saargebiekes zusammengeschlossen. Rur einige
aus dem Arbeiterverhälinis hervorgegangene Eisenbahnbeamte der
unteren Besoldungsgruppen waren in den Eisenbahnergewerk.
schaften organisiert, handelten aber auch völlig im Einvernehmen
mit dem Beamkenbund. Der Beamtenbund wurde von der Reichseaen
und bayrischen Regierung als die Berufsverkretung
der Beamtenschaft anerkannt. Im Herbst 1920 begab sich eine
Abordnung aus dem Voristande des Beamtenbundes, darunter der
1. Vorsitzende, Telegraphenobersekretär Anschütz, jetzt Oberpostinspektor
in Frankfurt a. M. bei der Oberpostdirektion, und der
2. Vorsitzende, Landgerichtsrat Or. Schäfer, jetzt Landgerichts
direktor in Sarbrücken, nebst Vertretern der Eisenbahnergewerk
schaften nach Berlin und verhandelten dort mit dem Auswärtiger
Amt, dem Reichsministerium des Innern und den anderen zustän
digen Reichs- und preußischen Stellen. Bei dieser Gelegenheil
wuürde ihnen im Reichsministerium des Innern offizell der Be
schluß der Reichssregierung vom 13. 10. 1920 mitgekteilt und in Ab
schrift übergeben, damit er der Beamktenschaft des Saargebietes
mitgeteilt werde. Der Beamtenbund hat dies getan, indem er den
Beschluß den angeschlossenen Fachvereinen und den einzelnen Be—
hörden mitteilte. Gleichzeitig wurde der Abordnung gesagt, daß
die preußische und bayrische Regierung gleichlauktende Beschlüsse
Gon gefaßt hätten oder noch fassen würden. Der Beschluß ist
ann dem Beamtenbund zugestellt worden, damit er den beteiligten
Beamten bekannt gegeben würde, was dann auch geschehen ist
Der Beklagte wird diese Behauptung wohl nicht bestreiten. Eptl
Beweis: Anschütz und Schäfer.
Der einzelne Beamte hat auch von seiner Behörde dienstlich
eine Abschrift der Beschlüsse des Reichskabinetts und des preu⸗
zischen Staalsministeriums erhalken. —— Beweise werden die
8 Kläger Or. Barth zugegangenen Mitteilungen im Original
vorgelegt.
Zun: A. Die Frage ist u. E. rechtlich unerheblich.
Die Gehalts- und Pensionsforderung ergibt sich ohne weiteres
aus der Tatsache, daß die Kläger vom Beklagten als Beamte anestelll
und nicht im Hisziplinarwege entlassen worden sind. Wäre
—* Staatsministerialbeschluß vom 23. 10. 20 nicht in der Welt
oder wäre er ungülkig, so hätten die Kläger nichtsdestoweniger den
Anspruch. gerade so gut wie die übrigen preußischen Beamten,
für die ein solcher bekräftigender Beschluß des Staatsministeriums
ja auch nicht vorliegt.
Der Friedensverkrag ist auf die Beziehungen der Beamken zu
Preußen ohne Einfluß. Es wird nirgends bestimmt, daß etwa
bon Rechts wegen die Regierungskommission an die Sltelle
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Preußens tritt Hierüber waren sich auch alle Beteiligken einig
Vach dem Amtsantritte der Regierungskommission fühlten sich die
Beamten nach wie vor nur als preußische Beamte und waren
bereit den Weisungen der Heimatregietung zu gehorchen In den
vielfachen Verhandlungen im Frühjahr 1920 zwischen der deukschen
Regierung und der Regierungskommission hat die deussche Regie—
tung immer betont, daß sie die Beamten erst zur Verfügung der
Saarregierung stellen müsse und hat sie dann durch Erklärung vom
3. 5. 20 zur Verfügung gestellt. Die Regierungskommission end
lich hat in einer Verordnung vom 16. 3. 26 erklaärt:
„81: Als Vertreterin des Völkerbundes im Saargebiet behält
die Regierungskommission die Beamten und Angestellten, welche
von der deutschen, preußischen, bayrischen Regierung ernannk oder
bestätigt waren und zur Zeit im Saargebiet im Dienste sind, in
hren Amtsstellungen bei, vorausgesetzt, daß sie feitens ihrer ur—
prünglichen Regierung der Regierungskommission zur Verfügung
gestellt bleiben Indessen steht es jeßt schon und während eines
Verlaufs von 6 Monaten vom Tageéè an gerechnet, an dem die
Verhandlungen bezüglich der Uebernahme der Beamten mit
Deutschland abgeschlossen sein werden, der Regierungskommission
rei, auf ihre Dienste zu verzichten und sie ihren ursprünglichen
Regierungen zur Verfügung zu stellen. Die Beamken werden in
Zukunft ihren Dienst unter der Staalshoheit der Regierungs—
kommission ausüben, einem ihrer Vertreter den Diensteid leisten,
vodurch sie geloben, ihren Amkspflichten nach den ihnen von der
Regierungskommission gegebenen Weisungen, wie dies im
Friedensvertrag vorgesehen ist getreulich nachzukommen.“
Auch die Regierungskommission hielt es also für nötig, daß die
Beamten ihr von Deutschland zur Verfügung gestellt würden und
var der Ansicht, daß sie nicht ipso iure in die Rechkte und Pflichken
der Ursprungsregierung aus dem Anstellungsverhältnis ein—
getreten sei.
Daß die einseitige Erklärung der deukschen Regierung, sie stelle
die Beamten der Regierungskommission zur Verfügung, ihre Ver—
pflichtungen aus der Anstellung nicht zum Erlöschen bringen konnte.
ist selbstverständlich.
Ebenso unerheblich ist der Umstand, daß die Beamken ihre
Dienste der Regierungskommission, nicht Preußen geleistet haben.
Es mag allerdings schon öfters vorgekommen sein, daß ein Be—
amter unker Verzicht auf seinen Gehaltsanspruch beurlaubt wurde.
Dann handelte es sich aber um Beurlaubungen im Inkteresse des
Beamten Hier aber haben die Beamten ihre Arbeitskraft nicht
für sich verwertet, sondern dieselben Dienste geleistet, die sie auch
unker preußischer Regierung geleistet haben würden. Die preu—
zische Regierung wünschte qufs lebhafteste, daß die Beamten im
Saargebieke blieben, während die meisten Beamten gern weg
gegangen wären. Sie hat im Beschluß vom 23. 10. 26 sogar ausbrücklich
erklärt, daß sie die Verweigerung der Leistung des Treu—
eides an die Regierungskommission nicht als begründet ansehen
werde.
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