daß von Regierungsseite kein Zuschuß dazu gewährt wer—⸗
den kann, bedeutet dieser Beschluß praktisch nichts weiter
als die 2338 der Unterstützungsmöglichkeit sür die Ge—
meinden. Erfreulicherweise hat die Stadt Saarbrücken da—⸗
mit den Anfang gemacht. Andere größere Gemeinden wer⸗
den folgen. Wir hoffen, daß in allen kommunalen
Körperschaften soviel Verständnis für Beamtenbelange auf—
gebracht wird, daß auch der letzte Kommunalbeamte und
Angestellte betreut wird. An die Mitglieder des Beamten⸗
bundes, die in diesen Körperschaften mitzubestimmen haben
ergeht die Bitte, sih mitallen Kräften für unsere
Kollegen und Kolleginnen vom Komba einzusetzen. Nicht
erledigt ist bis zur Stunde noch die Frage der Gruppen
IV und VIII. Wir bedauern das gußerordentlich. Nach—⸗
dem, soweit wir unterrichtet sind, die Reichsregierung ihre
Zustimmung dazu erteilt hat, daß die anfänglich vorgs⸗
sehene Verteilung der Gelder aufrecht erhalten werden soll,
kann die Regierungskommission nunmehr den beurlaubten
Beamten dieser Stufen die zugebilligten 50 Mark
igt mehr sperren. Was sie mit ihren VBeamten in
diesen Stufen tut, ist ihre Sache. Wir wünschen, daß die
Regierungskommission über die augenblicklich angestellten
Erhebungen und finanziellen Ueberprüfungen recht bald
zu dem Entschluß kommt, die jetzt vorenthaltenen 50 Mk.
an alle in Frage kommenden Beamten auszuzahlen. Be⸗
dauerlich bleibt auch die Tatsache, daß die Regierungs—⸗
dommission sich bis jetzt noch nicht dazu hat entschließen
können, den un verheirateten Beamten unfter
25 Zahren ebenfalls das Betreuungsgeld zu zahlen.
Warum man gerade diese paar Beamten, die schon infolge
ihrer geringen Zahl keine große Ausgabe rerursacht hätten,
vor Weihnachten leer ausgehen ließ. entzieht sich unserer
Kenntnis. Hier bedarf die Trierer Abrede dringend einer
Revision.
So ist also nun die Betreuungsaktion abgeschlossen. Den
dauernd garantierten vollen Angleich unserer Bezüge an
die Reichsgehälter haben wir nicht erreicht. Aber ein An—⸗
—5— ist gemacht. Alle beurlaubten Veamten haben vom
eich eine einmalige Beihilfe für entstan—
dene Markausgaben erhallen. Darüber hinaus ist an
allen Betreuungsstellen noch ein Hilfsfonds be—
reitgestellt, aus dem auf Antrag noch besondere Mark⸗
ausgaben ersetzt werden können. Daß durch die Betreu—
ungsmaßnahme auch die übrigen Veamten und Angestell⸗
ten, ja auch die Staatsarbeiter ihre Unterstützung erhalten
ee ist uns eine ganz besondere Freude. Von diesem
esichtspunkte aus beträchtet, waren die vielen Vertagun—
gen der Regierungskommission schließlich doch noch ein
Segen, so unangenehm sie sich andererseits bemerkbar mach—
ten in der durch die Fenen eseende verursachten Wert⸗
minderung der Markbezüe. Ein Umrechnungsfaktor
318 mußte ein wesentlich anderes Bild ergeben als eine
Schlüsselzahl 10, mit der man bei rechtzeitiger Entsche'dung
hätte rechnen dürfen. Daß darum die Beamtenschaft die
nunmehrige Maßnahme mit gemischten Gefühlen
degrüßt, ist verständlich.
Eins muß in diesem Zusammenhang auch deutlich zum
Ausdruck gebracht werden: Das Betreuungsgeld ist kein
Besoldüngsbestandteil, sondern hat ausdrücklich
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den Charakter einer Beihilfe, einer Unter—
stützungsmaßnahme. Damit ist nach unserer Auf—
fassung einmal die Steuer- und Pfändungsfreiheit der Bei—⸗
hilfe betont, wie andererseits diese Maßnahme kein
Ersatz sein kann für Gehaltsaufbesserun—
gen, zu denen die Reg'erungskommission verpflichtet ist.
Wenn z. B. jetzt im Reich allen Beamten eine ein—
malige Beihilfe als Besoldungsbestand⸗—
teil gewährt wird, so muß die Regierungskommisston auf
Grund der Abrede von Baden-Baden uns hier im Saar⸗
gebiet die gleiche Nahnehee gewähren. Das Be⸗
freuungsgeld kommt als Ausgleich dafür keinesfalls in
Frage. Es ist eine Selbstrerständlichkeit, daß die Bundes⸗
leitung hier ebenfalls wachsam und auf dem Posten ist.
Es war klar, daß eine Maßnahme wie die Betreuungs⸗
aktion nicht durchgeführt werden konnte, ohne mehr oder
wenisger in die Heffentlichkeit zu dringen. Und jo
hat sich denn auch die Tagespresse, haben sich die rolitischen
Parteien, die Gewerkschaften und sonstige Veröllerungs⸗
kreise des öfteren mit unserer Unterstützung befaßt. Ich
betrachte es heute nicht als meine Aufgabe, hier zu unter⸗
juchen, wieweit man uns dabei genützt, wieweit man
uns benachteiligt hat, zumal an anderer Stelle hierüber
noch einmal ausführlich gehandelt werden soll. Wird sich
die Beamtenschaft bei der augenblicklich allgemeinen Auf⸗
regung über unsere Vetreuung endlich darauf besinnen,
daß wir nur dann stark bleiben, wenn wir
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