Full text : 1.1926 (0001)

sei nur die Auswirkung behandelt. Alle seit 19286 erfolgten
saarländischen Besoldungsreformen lassen die saarländische
Beamtenschaft immer mehr und mehr verarmen. Die je—
weiligen geringfügigen Aufbesserungen, besonders für die
Beamten der unteren Besoldungsgruppen, blieben hinten
der Frankenentwertung und Kaufkraftverminderung weit
zurück. Es ergibt sich sogar aus exakten Berechnungen, daß
die neuen Gehaltssätze selbst unter Einbeziehung der neuen
sozialen Zulagen weit hinter demjenigen Goldwert zurück—
— den sie bereits bei der vorletzten Regelung auf—
wiesen.
Auch sind neue Härten eingeschlichen, die der Beamten—
schaft gerade in den stark besetzten unteren Gruppen nicht
einmal einen Umrechnungswert von 44 zuerkennen.
Beispiele, die beliebig vermehrt werden können:
Gruppe Stufe Besüge Soll Besüge Umrechn
Reich 4,4 Saarg. Faktor
166,50 732,60 696, 4,18
165,50 728,20 667, 4,03
265,50 1168,20 1107, - 4,17
270 — 1188 — 1113— 412

Es sind dies Schnittstufen von Tarifklassen des Woh—
aungsgeldzuschusses. Ging etwa das Bestreben der Regie—
rungskommission darauf hinaus, den Umrechnungsfaktor
1,4 nirgends zu überschreiten? Dabei ergibt sich aber für
die Endstufe der Ministerialräte ein Umrechnungsfaktor von
1699: 994 * 4,72. Dem Oberschaffner 4,03, dem Ministerial—
rat 4,72 Franken für eine Reichsmark! Eine schöne Unord—
nung! Die Frage der Personen, die sich hinter den Amts—
bezeichnungen verbergen, bzw. mit welchem Rechte die Be—
züge gefaßt werden, sei hier noch nicht einmal untersucht
Die Tabelle ist wirklich eine würdige Nachfolgerin ihrer
Vorgängerin.
Ferner ist in der Regelung vom 26. Januar hinsichtlich der
Gewährung von Kinderzulagen das Versprechen der Re—
gierungskommission, die Reichsgrundsätze anzuwenden,
nicht eingelöst worden. Gilt der 8 10 der saarländischen
Besoldungsvorschriften, dann ist die Altersgrenze für die
besondere Gewährung der Zulage auf das vollendete vier—
zehnte Lebensjahr beschränkt. Nach Ziffer 180 der Aus—
führungsbestimmungen zum Reichsbesoldungsgesetz (Reichs—
besoldungsblatt 4601924) liegt dort die Grenze bei dem
vollendeten sechzehnten Lebensjahr. Wir nehmen an, daß
es nur dieses Hinweises bedarf, um die Einlösung des
gegebenen Versprechens herbeizuführen. Auch wird in be—
sonderen Fällen die Kinderzulage über das 21. Lebensiahr
hinaus gewährt. Wir empfehlen der Regierunaskommissson

ein Gtudium und wohlwollende Prüfung der entsprechen
den deutschen Bestimmungen.
Wir werden uns noch des weiteren mit der Neuregelung
befassen müssen, weil wir uns mit ihr nicht abfinden wer—
den. Die Aktion endete trotz scheinbarer Erhöhung eines
Teiles der Gehaltsziffern (Nominaleinkommen) mit einer
erheblichen Wertverschlechterung des Einkommens gegen
über 1924/25.
„Was nun?“ Kein vernünftiger Mensch wird glauben
daß mit dieser Regelung unsere gesetzmäßig verbrieften
Ansprüche an die Regierungskommission als unsere Arbeit—
geberin abgegolten sein können. Es hängt unsere ganzi
Txistenz, unsere Famile, unser ganzes Wohl und Wehe von
einer vernünftigen und unseren Rechts- wie Wirtschafts—
oerhältnissen rechnungtragenden Entscheidung dieser Frag«
ab. Es gibt für uns deutsche Beamte im Saargebiet be
dieser Sachlage nur ein unablässiges Forttreiben der Ge
haltsfrage nach zwei Seiten, in Saarbrücken und in Berlin
Es gilt neuen, noch zäheren, jedoch sachlichen Kampf um die
endliche Erreichung unserer berechtigten Existenzforde
tungen. Die Wogen der Erregung nach all den fürchter
lichen Enttäuschungen der letzten Zeit gehen hoch. Das is
osychologisch verständlich und begreiflich. Mit großen
Schlagwörtern, zündenden Alarmrufen und ungestümen
Ueberstürzung ist es jedoch nicht getan; nur ernste, über
legte, zielbewußte und sachliche Arbeit kann unserer Sache
nützen. Schritt für Schritt muß vorwärts gedrängt werden
Wir können auch jetzt wieder auf unsere bewährte Führung
in der Beamtenbewegung Vertrauen setzen, daß sie zur
rechten Zeit die richtigen Wege finden wird. (Unter „Aus
der Bundesleitung“ sind die ersten Schritte bereits dar—
gelegt.)
Die Regierungskommission möge sich aber endlich einmal
auch ihrer Pflicht gegenüber der ihr anvertrauten, zur
Dienstleistung beurlaubten deutschen Beamten—
schaft bewußt werden. Sie darf sich nicht wundern, wenn
in Anbetracht der jahrelangen wirtschaftlichen und ideellen
Mißhandlung der Beamtenschaft bei letzterer mehr und
mehr die Arbeitskraft und die Arbeitsfreudigkeit durch die
wirtschaftliche Not in zunehmendem Maße schwindet. Aben
auch die deutsche Regierung darf sich den Tatsachen nich
nerschließen, daß der von ihr zur Dienstleistung bei eine:
fremden Verwaltung beurlaubten Beamtenschaft ein wei
teres Verbleiben im Saargebiet billiger Weise nicht mehr
zugemutet werden kann, und daß ihr nach jahrelanger
kaltherziger Behandlung in der Fremde der Wechsel von
28 September 1920 präsentiert wird.

Von der Bundesleitunqg

An die

Saarbrücken, den 19. Januar 1926.

Reagierungskommission des Saargebietes
Sdgaarbrückenl1
Schloßkplatz 15.
Betr.: Beamtenbesoldung

Die Vertreter der Beamten erklärten bei den letzten Ver
handlungen mit der Regicrungskommission nochmals, daß für di
Ertechnung der Frankengehälter der Börsenkurs und als äußerst
Zahl 6in Frage kommt. Die Beamten gehen dabei von de
Voraussetzung aus, daß die Differenzen in der Teuerung zwi
ichen den Orten im Reich in keinem anderen Verhältnis stehen
als zwischen diesen und den Orten des Saargebietes.
Eine genaue Gegenüberstellung des amtlichen Materials ergib
die Höhe der Dijferenz und die Bestätigung dieser Feststellung
Gleichzeitig ergibt diese Gegenüberstellung aber auch, daß dic
von der Regierungskommission angenommene Umrechnunaszaht
von 433 nicht haltbar ist.
Von der Tatsache ausgehend, daß für eine erstmalige Neu—
tegelung nicht ein beliebiger Stichtag oder Monat herausge—
nommen werden kann, baut sich unsere Errechnung auf das ganze
Jahr 1925 qouf

Dem Wunsche des Herrn Generalsekretärs Morize entsprechend
erlauben wir uns Ihnen nachstehend unsere Errechnung 35
übermitteln.
Spalte „A“ Lebenshaltungsinder Deutsches Reich in Gold
mark, Spalte „ß“ Lebenshaltungsinder Saarbrücken Franken
Spalte „O“ Frankenkursinder errechnet aus Dollarkurs durch
Frankenbarität 100. Beispies Januar 1925 Dollarkurs
18.56. Frankenparität 5.18
18,56
— 100 Frankenkursinder — 358. 5
518

13
Spalte . D“ Lebenshaltungsinder Saarbrücken in Gold — I
Veispiel fütr Januar 1925 — ———
358,5
Der Lebenshaltungsinder für Januar 1925 in Gold um
gerechnet beträgt demnach 115,5 gegenüber 134,4 im Reich, lieg
also in Saarbrücken um 162 Proszent unter dem des Deutschen
Reiches. Beim damaligen Kurs des Franken von rund 5,
würde unter Abzug dieser 16,2 Prozent ein Umrechnungsfaktor
für die Goldmark des Reiches in franz. Franken von rund 4*
fir Jen Monat Januar 1925 entstehen
            
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