weiteres gegeben, selbst wenn besondere Bestimmungen
darüber im Versailler Vertrage fehlen sollten.
Das Gutachten befaßt sich im Ferneren mit der auch in
diesem Prozesse zur Entscheidung stehenden Frage der Ent—⸗
schüdigungspflicht. Es meint, die Schlußfolgerungen, die der
Oberste Gerichtshof in dieser Beziehung im Krauseprozeß
bereits gezogen habe, stünden im Gegenjatze zur Theorie
und Praxis des Völkerrechts, selbst dann, wenn man sich
der oben bezogenen Rechtsauffassung des Gerichts an⸗
schließen woll de. Wohlerworbene Rechte müßten im Wechsel
der Staatsgewalt unberührt bleiben und hätten nur aus⸗
nahmsweise zu weichen. Es handle sich hier um die Frage,
oh ein vom Vorgängerstaat kraft öffentlichen Rechtes einem
privaten Rechtssubjekt übertragenes öffentliches Amt vom
Nachfolgestaat nur aufgehoben werden dürse unter Aus⸗
leichung des dem privaten Rechtssubjekt durch die Auf⸗
e seines Amtes erwachsenen Vermögensschadens.
Selbst wenn der Nachfolgestaat dem Beamten sein Amt
entziehen könne, so schulde er doch Ersatz für die Vermögens⸗
schädigung. Es stehe nicht in seinem Belieben, öffentlich—
rechtlͤche vermögensrechtliche Ansprüche zu befriedigen.
Dies gelte besonders für den im Staatsdienst des Vor⸗
gängerstaats angestellten Beamten, den der Folgestaat
finanziell i müsse, wenn er ihn nicht über⸗
nehmen wolle. Selbst wenn man im Saargebiet die Re⸗
gierungskommission als neue Staatsgewalt ansehen wolle,
so müßte diese trotzdem doch wenigstens diese Verpflich—
tung haben.
Diose Ausführungen tresffen den hier zur Beurteilung
tehenden Streitfall taum. Aus dem Umstände, dasß in der
Volkerrechtsliteratur die Ansicht vertreten wird, daß grund⸗
ätzlich wohlerworbene Rechte im Successionsstaat umbe⸗
rührt bleiben sollen, kann um so weniger etwas für den
uns beschäftigenden Fall geschlossen werden, als diese
Theorie selbst unterscheidet und es von der Natur des
offentlichen Rechtes abhängig macht, welche Rechte aufge—
yoben werden dürsen, und als weiter ausdrücklich zuge—
geben wird, daß die privaten Rechte zu weichen häben,
venn deren Existenz den von dem Successionsstaate ver—
olgten Zielen widersprechen würde. In Wirklichkeit be⸗
treitet die Theorie nicht, daß der RNachfolgestaat dem
privaten Rechtssubjekt sein Amt entziehen kann. Dafür
aber, daß im Falle eines solchen Entzuges Schadenserjatz
geleistet werden müsse, möchte das Gutächten ein völker—
techtliches Gewohnheitsrecht anrufen, das aber wohl schwer⸗
lich nachzuweisen ist. Ebensowenig kann aus den Staats⸗
verträgen, die das Gutachten ansührt, irgend ein Schluß
Jezogen werden, durch den der zur Entscheidung stehende
Streitfall berührt würde. Den vertragschließenden Staaten
ist es natürlich unbenommen, über die vorliegende Materie
Vereinbarungen zu treffsen, ohne daß daraus Rückschlüsse
auf die Rechtslage in dritten Ländern gezogen werden
Ich habe mich entschlossen, TREF'S
d. Rotect
Internatonale Trausporte
Dudweilerstr. 68, Tel. 738
Spedition, Zollabfertig.
Lagerung [162
Msõbeltransporte
owie Transporte aller
Art bei billigster
Berechnung.
Z garrenhaus
L. Heimann
empfiehlt sein
reichhaltiges Lager in
Lgarren. zigaretten
und Tababk
Saarbr. , Dudweilerstr. .
Telenhon 3417 [65
—
G. m. b. H. 80
Saarbrüũcken 3
Bahnhofstrabe 86
und Viktoriastrabe IIb
empfehlen alle Arten
Schuhwaren
zu billigen Preisen.
—V
Fritz Hofimann
Seoarbrũcken 1
Hohenzollernsstrae 11
zigarten, Tigaretlend
labhag
nur erstklassig.Fabrikate
Pfeifen in groBer
Auswvahl.
*
—
—VD——
Aein. Amol·Oel
Amol-Gicht-Watte
4
*
—1322
Ch. Schmidt WVwe.
Inhaber: Adott Schaal und Frau Vue. Gg. Doello
Erstklassiges Spezialhaus für:
Herren-, Damen- u. Kinder-Wasche
Braut- und Baby - Ausstattungen
Im ersten Stock: PELEVAREN.- ABTEIING
Soaarbrũcken 3, Viktoriastr. I, Telephon 1061
—— ——
E dis schöne
Leih- Bett· . Tisthwãsche
wird lore Liebes glücklich machen. Wor möchto
daher solche Wun s che unbelriedigt lassen?
Aur p.Toblerte brercnen Sie und
Ssie werdgen vertrauen naben!
BEERDIGVNGEN
durch Leichenautomobil
BeerdigungsInxtitut »Pietätg 8
WILHI. VON RUDEN / Inh. OTTO DREHER
Sco — 3. GũGStr. 2, Tel. 2510
Treßere-Fucdhis
Kristallwaren
große Ausvwahl, billigste Preise
P. KLEIN, Passagestrabe
Telephon 4824 i&
MUIMAI GCOV
—n 5
——
—— — *
——— —V— — ——— au ιt
Eιια α_Rαοσ α α
— BM