Full text : 1.1926 (0001)

in den Ruhestand versetzen zu können. Er begründet seine
Meinung mit dem Hinweis auf das reiche Kapital an Er—
fahrung und Wissen, das der Allgemeinheit beim Bestehen
einer Altersgrenze mit Notwendigkeit verloren geht. Ob
er hierbei nur seinen eigenen Standpunkt vertritt, oder ob
er damit auch von Regierungsseite vertretene Ansichten
äußert, ist aus dem Artikel nicht mit Sicherheit zu ent—
nehmen; da der Verfasser aber aus seiner mehrjährigen
Tätigkeit beim Sparkommissar mit der Auffassung der
eitenden Kreise gut vertraut sein wird, scheint sich der Be—
amtenschaft wenigstens in diesem einzelnen Punkte für die
Zukunft ein Lichtblick zu zeigen.
Das ist aber auch der einzige Silberstreif am Horizont;
denn sonst liegen für den Beamten, insbesondere auf dem
Bebiete der Besoldung, die Dinge trauriger denn je. Die
im Frühjahr von der Regierung eingeleitete Preis—
enkungsaktion ist wirkungslos verpufft; sie dient nur dazu
in den Geschäftsberichten der Altiengesellschaften, soweit sie
donsumartikel herstellen oder vertreiben, vor den Akltio—
nären die — angebliche — Nichterzielung eines Gewinnes
oder dessen Zurücbleiben hinter den Erwartungen zu recht—
fertigen. Der Lebenshaltungsinder bewegt sich unentwegt
in aufsteigender Linie; die Mieten haben die Vorkriegs—
zöhe bereits überschritten und dürften sich, wenn die Vor—
chläge des preußischen Wohlfahrtsministers Gestalt ge—
vinnen sollten, in absehbarer Zeit noch erheblich weiter
teigern, demgegenüber ist eine Erhöhung der Bezüge der
Beamten in irgendeiner Form nicht zu erreichen gewesen.
So ist die Heraufssetzurg des Wohnungsgeldzuschusses, ent—
prechend dem Ansteigen der Mieten, vom Reichsfinanz—
ministerium abgelehnt worden, da im Durchschnitt die
etzigen Wohnungsgeldsätze der Höhe der Mieten ent—
prächen — eine Begründung, über die wahrscheinlich
mancher Beamte, im Hinblick auf das eigene Budget, ver—
wundert den Kopf geschüttelt haben wird. Nicht einmal
die Wiedereinführung der Vierteljahreszahlungen, deren
Berechtigung von Regierungsseite anerkannt war und die
gesetzlich festgelegt ist — lediglich über den Zeitpunkt und
die Art der Wiedereinführung war man sich noch nicht
einig —, und die die Beamtenschaft als eine bescheidene
Abschlagszahlung auf ihre Forderungen betrachten würde,
steht in Aussicht. Während die Frage der Erhöhung der
E werbsloser fürsorge beinahe zu einer Kabinettskrise ge—
führt hätte, finden die berechtigten Wünsche der Beamsen
in den Parlamenten auf keiner Seite eine nachdrückliche
Unterstützung.
Daß sich demgemäß die Lage der Beamtenschaft tagtäg—
lich saãͤweeriger gestaltet und daß nicht nur bei den Beamten
des unteren, sondern auch bei denen des mittleren und
zöheren Dienstes oft schon die Not an die Türe klopft,
'ann unter diesen Umständen nicht wunder nehmen. Die
Zeitschrift des Reichsbundes der höheren Beamten ver—
zffentlicht unter der Ueberschrift „Aus dem Haushaltungsuche
 einer kinderreichen Familie“ eine genaue Zusammen—
tellung eines preußischen Richters der Gehaltsgruppe X
oder XJ über seine Jahreseinnahmen und -ausgaben für
die Zeit vom 1. Juli 1925 bis zum 30. Juni 1926. Diese
Nebers'cht bildet ein geradezu erschütterndes Dolument da—
für, daß auch der höhere Beamte, wenn er eine größere Fa—
milie besitzt, sich bei den heutigen Gehaltssätzen der Gefahr
der Proletaristerung schlechterdings nicht zu entziehen ver
mag. Liest man in dieser Zusammenstellung, daß für
irgendwelche geistigen Anregungen, deren gerade der Kopf—
arbeiter bedarf, wenn er frisch bleiben will in seinem Be—
ruf. Theater. Konzertbesuch oder dergleichen überhaupf
keine Mittel zur Verfügung gestanden haben, daß neun
Personen ihren gesamten Kleidnnasbedarf mit rund 80

2

VG

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Raffee⸗Essenz
verfeinert das Raffee Geträn
Pfeiffer ʒDiller Ambh. Horchheim Wormoh.

—F

schen Umgestaltung der Reichsbehörden bezieht, daß aber
ein Reichsbeamter nicht in den einsiweiligen Ruhestand
versetzt werden kann, wenn, wie hier, lediglich eine Verän—
derung des Geschäftsbetriebes, d. h. in concreto eine Ver—
kleinerung und Zusammenlegung, beabsichtigt sein dürfte
ohne daß der organische Fortbestand der Behörde dadurch
berührt wird, ist im Schrifttum, in der Rechtsprechung und
der Verwaltungspraxis umstritten. Anderseits kann jeder
Ressortchef von sich aus eine andere Geschäftsvertretung in
seinem Ministerium. auch in weitestem Umfange, vor—
nehmen, wenn er dies für angezeigt hält, ohne daß es dazu
einer Verordnung des Reichspräsidenten bedarf. Man fragt
sich also, wohin die Reise geht. Wenn der Staatssekretär
Dr. Popitz den Vertretern der Beamtenspitzenorganisa—
tionen auf ihre Vorstellungen mitgeteilt hat, die Verände—
rungen im Finanzministerium seien in einem solchen Aus—
maße gedacht, daß sie dessen organischer Umbildung gleich
kämen und daher die Befugnis des Ministers überschritten
hätten, so klingt dies wenig überzeugend. Auch seine wei—
tere Erklärung, daß der Minister mit seiner Aeußerung in
seiner großen Rede auf dem Indussrietage in Dresden, sein
Vorgehen im Reichsfinanzministerium sollte ein „Signal“
für die übrigen Reichsbehörden, die Länder und die Ge—
meinden sein, mißverstanden sei, sie habe sich nicht auf einen
weiteren Beamtenabbau sondern auf die grundsätzlich als
notwendig anerkannte organische Verwaltungsreform be—
zogen, dürfte zur Beruhigung der Cemüter kaum erheblich
beitragen. C'est le ton, qui fait musique, und daß die
Wirtschaft, die in allem, was ihre Interessen betrifft — und
dazu zählt sie einen weiteren Beamtenabbau — so außer⸗
ordentlich hellhörig ist, sich in Dresden so verhört haben
sollte, ist nur schwer zu verstehen. Jedenfalls besteht hier
ein neuer Gefahrenlomplex für die Beamtenschaft; es gilt
auf der Hut zu sein, damit die Verordnung vom 27. Ok.
tober 1973 nicht unter einem neuen Titel eine zweite Auf—
lage erlebt.
Mit dem Problem des Abhaues eng verknüpft ist die
Frage der Altersgrenze S'e wird daher ebenfalls von Se—
ratspräsident Gärtner in seinem eingangs erwähnten Auf—
saßs behandelt, und es ist interessant daß er bei einer end—
gültigen Regelung des Beamtenrechts die Einsührung
einer Altersgrenze für seine Person ablehnt und sie durch
die Möglichkeit ersetzt wissen will Beamte die ein gewisses
Alter überschritten haben. nötigerfalls nach dem pflicht—
mäkigen Ermessen der zuständigen Behörden zwanasweife
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