an. Infolgedessen ist die Aufnahme dieser Gedankengänge
der Beklagten in die Urteilsbegründung abwegig. Die Auf—.
forderung an das Oberbergamt, „eine Eingruppierung der
Einfahret und Sekretäre vorzuschlagen unter Berücksichtigung
der Eingruppierung der Beamten anderer Abteilun—
gen Regierungskommission, die sich in analogen Stellungen
befänden,“ kann die bestehende Rechtslage nicht beeinflussen.
Verwaltungstechnisch muß sie doch auch der Eingruppierung
vom Oktober 1928 vorangegangen sein. Wenn sie damals
nicht erfolgt ist, darf der Rechtsschöpfer den Nachteil aus
dieser seiner Unterlassung nicht dem Rechtsträger nachträg—
lich aufbürden.
Die Urteilsbegründung glaubt feststellen zu können, daß
es sich nicht um eine „Zurückversetzung in ein Amt von ge—
ringerem Rang“ handelt, „ohne daß dadurch die Stellung
der Kläger selbst eine Herabsetzung erfahren hat“. Diese
Feststellung ist unzutreffend. Das Gesetz hat für die
Stellung den Ranggrad bestimmt. Wird dieser Ranggrad
noch unten geändert, so entsteht durch diese Verwandlung
automatisch eine andere Stellung von niedrigerem Rang. Mit
Billigkeitsgründen eine Rechtsminderung für eine Einzel—
person zu begründen oder aus ihnen heraus sie gutzu—⸗
heißen, kommt der Weigerung gleich, dieser Einzelperson
RKechtsschutz überhaupt zu gewähren. Die Uebernahme die
ses neuen, mit einem niedrigeren Ranggrad ausgestatteten
Amtes kann dem bisherigen Inhaber des höheren Amtes
nicht zugemutet werden.
Zusammenfassend ergibt sich, daß der Anspruch der Kläger
aus Gesetz abgeleitet wurde, daß die Rückversetzung aber
eine Verletzung der wesentlichsten Bestimmungen des RBG.
darstellt und deshalb zu Unrecht erfolgt ist.
Auf die Angelegenheit werden wir wegen ihrer Grundötzlichkeit
nochmals zurückkommen. Weitere Gründe, die
gegen das Urteil sprechen, behalten wir uns zur späteren
Erörterung vor. Ernst Vallmann.
erfrischt das Abpudern mit Vasenol-Körper-Puder. Im
Nu wird der lästige Sch weißgeruch durch einen köstlichen,
zarten Duft verdrängt. Nach dem Bad schafft das Ab⸗
pudern mit Vasenol⸗Körper-⸗Puder dem Körper wonniges
Behagen. 91
Von der Bundesleitung
Abschrift.
Der Bürgermeister. Brebach, den 30. November 1926.
Tob. Nr. LII. 8064.
A
die Arbe Naemeinschaft der Beamtenverbände
des Saargebietes
in Saarbrücken.
Auf Ihren am 4. August 1926 an den Kreisausschuß in Saar
brücken gerichteten Antrag auf Uebernahme der Bürgschaft für
Zusatzbaudarlehen hat der Bürgermeistereirat der Bürgermeistere
Bischmisheim in seiner Sitzung am 22 November 1026 sich grund—
sätzlich bereit erklärt, die erbetene Bürgschaft zu übernehmen, hat
sich aber die endgültige Entscheidung in jedem Einzelfalle vor—
behalten. Ich bitte, die in Frage kommenden. Bauinteressenten
entsprechend zu verständigen und ihnen anheim zu stellen, mir im
Einzelfall Anträge auf Bürgschaftsübernahme zu unterbreiten.
Unterschrift.
A. G. Nr. 48. 12. 26. Saarbrücken, den 7. Dezember 10926.
An die Regierungskommission des Saargebietes,
Generalsekretariat,
Saarbrücken1
Betrifft: Auszahlung einer einmaligen außerordentlichen Unter—
stützung an die Beamten des Saargebietes.
Am 30. November 1926 hat die Regierungskommission Richt
linien herausgegeben, nach welchen den Beamien der Regierungs
ommission cine einmalige außerordentliche Unterstützung zur Er—
eichterung der Abtragung von besonderen Ausgaben in der zu—
rückliegenden Zeit gewährt worden ist. In diesen Richtlinien ist
nicht klar zum Ausdruck gebracht, ob die Bestimmungen auch An—
vendung finden auf die mittelbaren Staatsbeamten des Saar—
gebietes, d. h. auf Lehrer (innen) an gemeindlichen höheren und
nittleren Schulen und auf die Kommunalbeamten. Es bedarfj
vohl kaum eines Hinweises darauf, daß auch die mittelbaren
Staatsbeamten sich im Dienste der Saargebietsregierung befin—⸗
»en, Dienstgeschäfte zu erledigen haben, die Staatsaufgaben dar—⸗
tellen und den Diensteid auf die Regierungskommission geleistet
jaben. Wenn nun im Verlauf der stattgefundenen Verhandlungen
wischen der Deutschen Reichsregierung und der Regierungskom⸗
nission allen Beamten diese Unterstützung zuteil werden soll, so
nüssen auch die oben genannten Kategorien der mittelbaren
Ztaatsbeamten ohne weiteres in den Rahmen der zu unterstützen⸗
den Beamten mit einbezogen werden.
Wir weisen noch besonders darauf hin, daß die Regierungs⸗
ommission selbst gesetzliche Bestimmungen getroffen hat, nach
velchen eine Gleichstellung zwischen den Lehrern und Lehrerinnen
an staatlichen und gemeindlichen höheren Lehranstalten sowie
zwischen den unmittelbaren Staatsbeamten und den Kommunal-⸗
»eamten garantiert ist. (Verordnung vom 28. Juni 1920 be⸗
treffend teilweise Durchführung der Besoldungsreform im Saar—
gebiet und Verordnung vom 6. Dezember 1023 betr. die Neurege,
lung der Besoldung der Beamten und Angesteellten der Gemein⸗
den und Gemeindeverbände.)
Hieraus ergibt sich, sofern die Regierungskommission die mittel⸗
baren Staatsbeamten einschließlich der Kommunalbeamten nicht
in die sogenannte Betreuungsaktion einbezogen hat, daß die in
Frage kommenden Anstellungsbehörden verpflichtet sind, die für
die unmittelbaren Staatsbeamten festgesetzten Beträge gleich—
zeitig zur Auszahlung zu bringen.
Wir bitten daher dringend, auf Grund der angeführten gesetz⸗
lichen Bestimmungen, gegebenenfalls die Anstellungsbehörden
(Gemeinden) anzuweisen, gleichzeitig mit der Auszahlung der in
Frage kommenden Beträge an die unmittelbaren Staatsbeamten
die gleichen Beträge an die mittelbaren Staatsbeamten (Lehrer
an gemeindlichen Anstalten und Kommunalbeamte) auszuzahlen
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamten des Saargebietes:
Beamtenbund des Saargebietes:
Blinn. Berg.
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes:
Silberkuhl.
Verband der Büroangestellten und -Beamten des Saargebietes
Schreiber. Schmitt.
Bund der techn. Angestellten und Beamten des Saargebietes
J V. Knaul.
Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner e. V.
E1IR
Baugemeinschaft
Die Mitglieder der Baugemeinschaft werden hiermit zu
einer
Versammlung
am Mittwoch, 15. Dezember, nachmittags 3 Uhr, im Roten
Saale des Johannishofes eingeladen.
Tagesordnung:
1. Besprechung der bisherigen Maßnahmen.
2. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
3. Verschiedenes.
Die Bauberatungsstelle ist bereits mit gutem Erfolg an
der Arbeit. Mitglieder, die den einstweiligen Vorschuß von
20 Frs. entrichtet haben, können die Beratungsstelle kosten—
los in Anspruch nehmen: Dienstags von 9—11
und Donnersstags von 4- 6 Uhr. Der Vorschuß
tann auch beim Besuch in der Sprechstunde gezahlt werden
Der Vorstand.
Schneider.