Full text : 1.1926 (0001)

werden. Am bis dahin arbeiten zu können, bitten wir um
sofortige Ueberweisung eines einmaligen Vorschusses von 20 Fr
auf Postscheckkonto 1700 Saarbrücken unter dem Kennwort
„Baugemeinschafts-Beitrag“.
Am 2 Dezember hat die Bauberatungsstelle ihre Tätigkeit
aufgenommen. Sprechstunden sind regelmäßig Dienstags von
10-212 Uhr und Donnerstags von 426 Uhr auf unserer Ge—
schäftsstelle, St. Johannerstratze 5883. Die Bauberatunggsstelle
kann von jedem Mitglied, das den oben erwähnten Vorschuß ge—
zahlt hat, unentgeltlich beansprucht werden.
Alles weitere in der Dezemberversammlung, die die bisherigen
Maßnahmen gutheiben bezw. verbessern und ergänzen soll.

5
Piboernae FJe
geschieht sicher, zuserlässig und erfolgreich mit Vasenolo
sform⸗Puder. Unangenehmer Geruch verschwindet sofort
Der Körper wird erfrischt und belebt. Einmai durch—
gesührt, und der Vasenoloform-Puder ist der Freund
des Hauses. 91

Aus den Verbänden
Polizeibeamten⸗Ve:band
Einladung
zu der am Montag, den 6. Dezember 1926 nachmittags 3 Uhr
in Saarbrücken 1 im Cafe Englert, Schloßstraße 80, stattfindenden
Vollversammlung.

Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht, Stand der Besoldungs⸗ und Betreuungs—⸗
aktion pp. Ref. Herr Dr. Eisel, Geschäftsführer des Komba.
2. Kassenbericht. Koll. Oher-WMachtmeister Schwan. St Wendel.
8 Neuwah! des Vorstandes.
1. Vortrag: Die schwebenden Polizeifragen in Preußen unter
besonderer Berücksichtigung der komm. Polizei. Referent: Herr
Pol.⸗-Komm. Albrecht, Trier, Vorsitzender der Bezirksgruüppe
Trier des Verbandes Preußischer Polizeibeamten.
b. Verschiedenes
Es wird als selbstwerständlich betrachtet, daß die Kollegen an
dieset Versammlung restlos teilnehmen.
Fricke, Vorsitzender.

EisenbahnTechniker Verein e. V.
Saarbrücken
Einladung.
Am Dienstag, den 7. Dezember 1926, abends 64 Uhr, findet
im Kolpinghaus zu Saarbrücken 2, St. Johannerstraße, die
monatliche Versammlung statt.
Tagesordnung wird bei Beginn der Versammlung bekannt
gegeben.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die monatlichen
Versammlungen auf jeden ersten Dienstag im Monat
festgesetzt sind. Mit koll. Gruß der Vorstand:

Einheitskurzschrift
Nach den Richtlinien für die Verpflichtung der Reichsbeamten
zur Erlernung der Einheitskurzschrift (Amtsbl. Vf. Nr. 620 den
1925 unter 111) müssen Anwärter für den gehobenen mittleren
und den höheren Dienst der DRP. vom 1. Äpril 1926 an beim
Eintritt in den Vorbereitungsdienst die Kenntnis der Einheits⸗
kurzschrift besitzen. Soweit diese Bedingung von den seit dem
1. April 1926 angenommenen Anwärtern etwa noch nicht erfüllt
sein sollte, ist Sorge zu tragen. daß die Anwärter sich alsbald die
sRenntn's der Einheitskurzschrift aneignen. Neue Anwärtert für
den gehobenen mittleren und den höheren Dienst müssen stets
dot der Einstellung in den Dienst der DRP. die Kenntnis der
Einheitskurzichrift nachweisen— Daß diese Bedingung erfüllt
ist, ist u. a auch in den etwa zu erstattenden Berichten anzu
geben. (Vf. des RPM. vom 8. 10. IV .

4⸗—

EX

Für die herzliche Teilnahme und Kameradschaftsliebe,
 welche uns von den Beamten des
andjägerkorps und denen der Plalz, an dem herben
Verluste unseres lieben Gatten unJ Vaters engegen
gebracht wu de, Sprechen wir unseren innigsten
Daenk dus.
Saarbrücken, den 26. November 1926.
frau Vwer20h und Tochter.

—
Letzte Rachrich!en
In dem belkannten Prozeßz, den höhere Beamte gegen
den Preußischen Staat wegen der schlechten Besoldungs—
verhältnisse im Saargebiet mit dem Ziel auf Unterschieds—
zahlung angestrengt haben, hat das Berufungsgericht fol⸗
genden Beschluß ergehen lassen:
Berlin 23. November 1926
In Sachen Reuter gegen Justizfiskus.
Beschluß.
J. Es wird den Parteien aufgegeben, sich binnen einem
Monat über die nachstehenden Fragen schriftlich zu äußern;
1. Ist der Beschluß des Preuß. Staatsministeriums vom
23. Oltober 1920 veröffentlicht worden? In welcher
Form? Auf welchem Wege ist er der Klagerin mit.
geteilt worden?
Steht der Inhalt des zu 1. erwähnten Staatsmini—
sterialbeschlussces vom 23. Oltober 1920 mit den Be—
stimmungen des Versailler Vertrages, insbesondere
Artikel 49, Anlage zum Artikel 46, Kapitel II, 88 —16,
19. 33, im Einklang, oder ist er mit diesen Bestim⸗
mungen nicht vereinbar?
IIJ. Die Anberaumung eines neuen Verhandlungs⸗
termins nach Eingang der zu Jerforderten Erklürungen
bleibt vorbehalten. gez. Ruckert. Gfrörer.
Gewährung einer Notzulage an Beamte in Bayern
Der Bayer. Beamtenbund hat sich mit nachstehender Ein—
zabe vom 6. November 1926 an das Gesamistaatsmini—
terium gewandt:
„Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des
Staatsministeriums der Finanzen vom 28. Oktober 1926
über die Gewährung von Darlehen zur Beschaffung von
Wintervorräten gestatten wir uns, nachstehendes vorzu⸗
tragen:
Es ist an sich dankenswert, daß das Staatsministerium
der Finanzen in Anerkennung der großen Notlage der De—
amtenschaft wenigstens für die Beamten der unteren Be—
soldungsgruppen die Bereitstellung von Mitteln zur Ge—
währung von Darlehen zur Beschaffung von Wintervor—
räten verfügt hat. Leider aber mussen wir darauf hin⸗
weisen, daß diese Unterstützung sowohl hinsichtlich ihrer
böhe als auch deshalb durchaus unzureichend ist weil sie
nur als rückzahlbares Darlehen gewährt wird, von
welchem zudem noch die am meisten Notleidenden nämlich
die Witwen und Waisen, ausgeschlossen sind. Durch die
ab 1. Februar 1927 vorgeschriebene Rückzahlung der Dar—
lehen kommen die Darlehnsempfänger, denen doch eine
wirlsame Hilfe gewährt werden jollte, in neue wirtschaft⸗
liche Schwierigkeiten. Dies ist um so bestimmter zu er—
warten, als bekanntlich schon jetzt die ganze Beamtenschaft
durch das Ausbleiben einer als dringend notwendig au—
erkannten Gehaltserhöhung und durch die srändige Otei—
gerung der Lebenshaltungskosten in einem besonders
chweren Lebenskampfe steht und vielfach sogar schon in
eine äußerst bedenkliche Verschuldung geraten ist.
Schon im vorigen Jahre mußten wir die Erfaͤhrung
machen, daß weile Kreise der Beamtenschaft unter der

178 —
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.