Full text : 1.1926 (0001)

e) im Schalter⸗, Abfertigungs- und Extlartungsdienst
mit einer fortgesetzten Ansteckung sowie im Telegraphen—
bau⸗ und Siörungsdienst mit größeren Lebensgefahren zu
rechnen haben.
Den besonderen Anforderungen, mit denen der Dienst
unweigerlich verbunden war, trug die deutsche Reichspost—
und Telegraphenverwaltung dadurch Rechnung, daß sie
jahrzehntelang diese Beamten der unteren Besoldungs—
gruppen durch die Post-Vertrauensärzte vollkommen un—
entgeltlich in Krankheitsfällen behandeln ließ. Im Jahre
1912 haiten sich die Verhältnisse dahin entwickelt, daß einer—
seits infolge der modernen Fortschritte auf dem Gebiete
der Krenkenbehandlung durch Spezialärzte und anderseits
entsprechend dem Bedürfnis auf Mitvers'cherung der Fa—
milie von in ihrem Dienst gesundheitlich besonders gefähr—
deten Beamten eine Veredelung des wohlerworbenen
Rechtes auf kostenfreie Behandlung durch die Possver—
trauensärzte eintreten mußte. So wurde 1912 deshalb in
jehom Oßberwosttirektionsbezirke des Deutschen Reiches eine
Krankenkassefür Unterbeamte gebildet, die den
Zwect attie, gegen mäßige Beiträge für diese Beamten und
ihre Familienglieder in Krankheitsfällen ärztliche Hilfe,
Arznei und Heilmittel zu gewähren. Gegenüber dem bis
dahin bestehenden Zustand ergaben sich hieraus erhöhte
Leistungen gegen mäßige Beitrüge. Der Erwerb der Mit—
gliedscheft selbst war jedem Beamten in sein freies Er—
messen gesiellt worden. Es sei noch erwähnt, daß diese
Kassen im Frühjahr 1921 die Bezeichnung , Kranlenkasse
für Post- und Telegraphenbeamte“ erbielten. Ihre laufen—
den Einnahmen bestanden aus den Beitsägen der Mit—
glieder und dem Zuschuß der Verwaltung. Das
Verßältnis dicser beiden Einnahmeguellen war ursyrüng—
lich so, daß die Versicherten zwei Teile und die Postverwal.
tung einen Teil aufbrachten; in späterer Zeit veränderten
sich diese Säte nur unwesentlich.
Als die vom Völkerbund eingesetzte Regierungskommis⸗
sion im Jahre 1020 die Verwaltung des Saargebietes
übernahm, waren fast alle männlichen Beamten der unteren
Besoldungsgrupyen Mitglieder dieser Woblfahrtseinrich—
tung. Durch Verfügung der Oberpostdirektion B8 Nr. 4373
vom 70. Dezember 1921 wurden sie davon in Kenntnis ge—
setzt daß die Regierungskommission die Zuschüsse aus der
Landeskasse zur Krankenkasse für Post- und Telegraphen—
beamten mit Ablauf des Jahres 1951 einstellte, daß ein
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der Deutschen Reichspost nicht möglich und der Gesamtaus—
trilt der saarländischen Mitglieder dieser Kassen ver—
waltungsseitig vollzogen sei. Durch die gleiche Ver—
fügung wurde an Stelle der Leistungen der bisberigen frei—
willigen Krankenkafssen den im Betricbe beschäftigten Be—
amten und Beamtinnen im mittleren und unteren Dier st
sowie deren Angehörigen freie äretliche Behandlung durch
Nostärzte in Ausfcht gestellt. Bei den vorausgegangenen
Besprechungen haben die Beamtenvertreter der urteren
Besoldungsgruppen der Loslösung nur unter der Bedin—⸗
gung zugestimmt, daß
entweder
die Gründung einer selbständigen Kasse sür das Saargebiet
oder
der alte Zustand der freien ärztlichen Behandlung durch
Postvertrauensärzte
die Aufhebung der Versicherung ablöste Keinesfalls war

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man gewillt, ein altes wohlerworbenes Recht ohne weil—
teres preiszugeben. Weiterhin ist bekannt, daß in der da—
maligen Zeit seitens der Regierungskommission mit allen
Mitteln die Zentralisation des Wohlfahrtswesens im
Zaargebiet — selbst unter Zerschneidung aller Fäden, die
über die Saargrenze hinausgingen — betrieben wurde.
Seitdem sind die Post- und Telegraphenbeamten der
unteren Besoldungsgruppen ohne jeglichen behördlichen
Schutz gegen Krankheit. Ein wohlerworbenes Recht ist
ihnen entsogen worden. Die in Aussicht gestellte freie
ärztliche Behandlung für die Betriebsbeamten
uind ihre Familienangehörigen ist seit fünf Ichren nur ein
Versprechen geblieben. Wohl waren in den Haushalts—
olänen mehrere Jahre hindurch Beträge für diese Zwecie
ingesetzt gewesen, aber die Mittel sind jedesmal unveraus—
gabt geblieben. Durch das Einsetzen dieser Beträge ist die
heteiligte Beamtenschaft seit Jahren vertröstet und hinge—
halten worden, ohne zu ihrem Rechte zu kommen.
Wenn in der ersten Zeit der Entziehung des wohlerwor⸗
benen Rechtes die betreffenden Beamten keine stärkeren
Mittel zur Verteidigung ihrer Interessen angewandt
haben, so geschah dies deshalb, weil sie das gegebene Ver⸗
sprechen auf Wiederherstellung des alten Zustandes der
freien ärztlichen Behandlurg ernst genommen haben. Auch
vwar damals die materielle Lage etwas günstiger als
heute. wo der arößte Teil der Reomtenschaft — ganz be—

Batschari Urone
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1412 —
            
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