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des Saargebietes bedeuten, in einer eigenen Selbsihilfeein—
richtung gewisse Geldmengen zu bestimmten Zeiten regel⸗
näßig zusammenzuballen. Hatte nicht die Regierungsommission
seinerzeit die Schaffung einer Einkaufs⸗
genossenschaft für die Beamten ins Auge gefaßt? Ge—
diegene Einrichtungen dieser Art haben unsere Kollegen
im großen Vaterlande selbst geschaffen. Dem allgemeinen
Bedürfnis genügt auch eine Nur-Konsumanstalt wie der
Asko (Allgemeiner Saar-Konsum) nicht, weil er sich nur
einem Bruchteil der wirtschaftlichen Selbsthilfemöglichkeiten
widmen kann. Welch entscheidende Rolle würde nicht ein
Beamtengeldinstitut, das zeitweilig regelmäßig über be—
timmte Geldmengen verfügte, auf die Wintereinkellerung
zusüben können? Und die Regierungskommission, die
laufend ganz erhebliche Summen einem gewissen Kreise
bvon Banken zu 48 Prozent Zinsen überläßt, könnte doch
eicht zur Vierteljahrs-Gehaltszahlung übergehen. Daß
ie nicht einmal auf diesem Wege der Beamtenschaft in der
heutigen unerhört schweren Zeit auch nur die geringste
Konzession eingeräumt, betrachtet die Beamtenschaft als
einen Mangel an fürsorglichem Verantwortungsgefühl.
Dabei ist doch zu berücksichtigen, daß der Begriff „Vor—
chuß“ erst dann geprägt wurde, als die Regierungskom—
mission zweimal die Gewährung einer Wirtschaftsbeihilfe
abgelehnt hatte. Auf den alten aus früheren Jahren be—
lannten und beschämenden Weg sah sich die Beamtenver—
tretung gedrängt; sie mußte einen Vorschuß verlangen,
dessen Tilgungsunmöglichkeit für die Beamtenschaft im
Voraus feststand; fie mußtie danach trachten, der mittellosen
Beamtenschaft zu Geld zu verhelfen, ohne Rücksicht darauf,
wie man 3 nennen wird.
Moralisch und rechtlich schuldet die Regierungskommis-⸗
sion dem Beamten den Unierhalt dafür, daß er sich mit
Leib und Seele für sein ganzes Leben dem Staatsdienst
oerschrieben hat. Wie die Regierungskommission diese
Schuld erfüllt hat, ist zur Genüge bekannt. An Erfahrungen
wird die Beamtenschaft immer reicher, an Geld immer
ärmer. Jeder Begründung einer Aufbesserung aus den
Zaarverhältnifsen heraus war die Regierungskommission
fast unzugänglich. Der Hinweis auf die Reichsbesoldung
und die gesetzlich begründete Pflicht der Regierungzkom—
mission zur Angleichung genügte noch lange nicht; Urteil
um Urteil mußte ergehen; in Baden-Baden mußte ver—
handelt werden. Eine Bindung für unstabile Zeiten er—
folgte zwar nicht schriftlich, aber feierich mündlich.
. . Es ist der Regierungskommission fester Entschluß,
durch eine neue Besoldungsordnung bis an die Grenze des
Möglichen in der Anpassung der saarländischen Beamten—
bezüge an die deutschen zu gehen...“ So verkündete
damals der Finanzminister und Führer der Saardele—
gation, der jetzige Präsident der Regierungskommission,
herr G. W. Stephens, in einem fein abgewogenen Memo—
randum. Daraufhin kam jene unselige Errechnungs—
methode, welche die Regierungskommission monatelang
geheim hielt, in der nicht amtliche Zahlen eine üble Rolle
spielen, gegen die zahlreiche Gründe sprachen. Eines steht
est: Kein Voltswirtschaftlerkanneinefür
fe Beamten'schaft ungünstigere Meshöode
indenund vertreten. Und das Allerschönste: Die
Regierungskommifssion läßt diese Methode nicht von
Zahlungstermin zu Zahlungstermin gelten, fondern über—
chlägt immer zwei Termine ehe sie sich dieser an und für
ich schon berüchtigten Errechnungsweise wieder erinnert.
Besonders hart wendet sie diese Formel den Beamten der
unteren Besoldungsgruppen gegenüber an; dort ist die
nonatliche geldliche Einbuße z. B. bei der Uebernahme
ines Arbeiters in das Beamtenverhältnis von 72 Fran—
en im Jahre 1823 auf rund 200 Franken im verheißungs—
yollen Jahre 1826 gestiegen. Ist da ein noch deutlicheer
Beweis möglich, daß in dem Rechnungswerk, das die Re—
zierungskomission bei der Festlegung der Beamtenbezüge
inwendet, ein ganz verhängnisvoller Konstruktionsfehler
ein muß. Taub bleibt sie gegenüber allen Vorstellungen
ind allen Versicherungen, daß es nicht zum entbehrungs—
eichsten Leben langt; vorgelegte Gehaltsabrechnungsettel
wirken nicht; ein erschütterndes Bild von allge—
neiner Verschuldung zeigt sich z. B. im Post-, Spar- und
darlehnsverein; wie oft werden in der zweiten Monats—⸗
sälfte kleinste Beträge wieder abgehoben, wo die Gut—
sJaben noch nicht verpfändet sind. Wem nicht das Brot ouf
dem Tische fehlt, der geht doch nicht zur Bank, um die letzten
„Franken abzuheben. Und wie viele Darlehnsgesuche
nüssen unberücksichtigt bleiben? In anderen Beamten—
reisen, die derartige Selbsthilfeeinrichtungen nicht haben,
vage ich zu behaupten, sieht es noch schlimmer aus; denn
»ort ist man fast ausschließlich auf den freien Geldmarkt
nit seinen ungleich härteren Bedingungen angewiesen.
Die weiseste Formel, aus Kalorienberechnung hergeleitet,
neistert nicht die rauhe Wirklichkeit.. So war eiumal an
dieser Stelle zu lesen. Daß die Regierungskommission sich
ioch ein ganzes Jahr aller Not ihrer geliehenen Beamten;
chaft verschließen wird, hätte auch der unentwegteste Pessi—
nist in Baden-Baden nicht für möglich gehalten.
Eine nette Begleiterscheinung der französischen Stabi—
isierungsversuche muß hier eingeschaltet werden. Für
ine Anzahl von Artikeln des taͤglichen Bedarfs wurde
rüher börsenmäßig der Preis bestimmt. Bei Artikeln, in
zenen Frankreich von Auslandslieferungen abhängig war,
olgte der Preis automatisch dem Devisenstand. So hätte
ich für diese Artikel eine erhebliche Verbilligung mit der
Besserung des Franken ergeben müssen. Aber! Frankreich
chränkt seine Einfuhr gewaltsam ein, um weniger fremde
devisen erwerben zu müssen. Diese Einschränkungen je—
zoch bedingen für die gleichen Artikel eine Preisbestim—
nung auf der Grundlage eines starken Bedarfs gegenüber
inem mageren Inlandswarenangebots; so wird eine
zenkung hintertrieben; der saarländische Konsument wird
zu Gunsten von Frankreich belastet.
Daher auch das Ansteigen der Preise trotz der Besserung
zes Franken. Der Umrechnungsfaktor von 6 genügt schon
ange nicht: Bereits Anfang September für Oktober auf
»en Augustzahlen festgesetzt, ist er sowohl durch die Sep⸗
ember⸗ wie auch die Okltoberzahlen überholt worden. Und
venn die Beamtenschaft der Regierungskommission heutre
hre Rechnung über die seit Januar erlittenen Gehaltsaus—
älle präsentiert, so ist ihr Recht hierauf unverjährbar.
venau so unverjährbar, wie es das Recht der Kriegsbe—
chädigten war, denen die Regierungskommission gerade in
iesen Tagen besondere Mitiel bewilligen mußte für Sin—
ommensausfälle, die diesen armen Opfern ducch einen
chleppenden Gang von Rechnungsarbeiten entstanden
varen. Je länger die Regierungskommission die Be—
B3 der Rechnung hinzieht, desto größer wird ihre
NMulde