Full text : 1.1926 (0001)

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sentlicher Umstände eine empfindliche Störung, der Gegner
bekommt einen Ueberblick davon, wie weit ihm noch Zuge—
ständnisse gemacht werden können und sollen; beim An- und
Verkauf von Grundstücken haben derartige Mitteilungen auf
die Preisbemessung einen bemerkenswerten Einfluß, bei
parlamentarischen Erörterungen wird der Widerspruchsgeist
durch Nachrichten, die er geschickt auszubeuten in der Lage
ist, erst recht entfesselt, Gesetzesvorlagen und Haushaltsbera—
tungen werden dadurch beeinträchtigt, in die Länge gezogen
oder gefährdet, und bei persönlichen Angelegenheiten (3. B.
bei Wahlen, Bestellungsfragen, Vertrauenszeugnissen, An—
griffe gegen leitende Beamte) wird erst das Feuer geschürt,
statt daß ein allseitig befriedigender Ausgleich vorgenommen
werden kann.
Durch die verschiedensten Kanäle sickert bisweilen die
Kunde von den zu verschweigenden Dingen hindurch. Man
braucht nicht sogleich an Bestechung ungetreuer Angestellten
oder an den Diebstahl von bedeutenden Aktenstücken zu den⸗
ken. Manchmal genügt ein einfaches Biertischgespräch, um
den Schleier zu lüften, ein andermal handelt es sich um die
Unvorsichtigkeit bei Unterredung der Wissenden in der Bahn,
auf der Straße oder bei ähnlichen Gelegenheiten, eine arg—
lose Bemerkung an Familienangehörige, Hausgenossen,
Freunde u. dgl. Schlimmer ist es schon, wenn man mit
dienstlichen Schriftstücken nicht sorgsam genug umgeht, sie
hier oder dort offen liegen läßt oder gar die Durchsicht aus—
drücklich gestattet. Jede Gruppe von Beamten ist bei Beob⸗
achtung oder Vernachlässigung der Pflicht zur Dienstver⸗
schwiegenheit beteiligt. Vom Minister und seinen Räten.
über die mittleren Beamten, die Kanzleibediensteten und
Schreibkräfte bis zum Pförtner und Boten herab bindet sie
8 gleiche Obliegenheit und schwebt um sie die gleiche Ge—
hr.
Es darf aber nicht außer acht gelassen werden, daß manch⸗
mal ein Mißbrauch mit der Sorge um die Geheimhaltung
dienstlicher Fragen getrieben wird. Wir haben nicht mehr die
Verhältnisse, in denen der Wille eines einzelnen im Staate
oder in der Gemeinde herrschend wäre, es gibt ein (geschrie—
benes oder ungeschriebenes) Recht der Allgemeinheit, recht
zeitig zu erfahren. was im Betriebe vorgeht, und nichts ist
verkehrter als eine Geheimniskrämerei, die nicht mit der
Aufklärung herauskommen will, bis die Spatzen die Wahrheit
 schon von den Dächern pfeifen. Unendlich großen Scha.
den hat jene Auffassung des Dienstes angerichtet, die eng
mit der berüchtigten Lehre vom „beschränkten Untertanen⸗
verstande“ zusammenhängt. Es ist zu verstehen, wenn eine
so geringschätzige Behandlung der öffentlichen Meinung bei
bieien Urteilssähigen Erbitterung schafft und das Gegen⸗
teil des erstrebten Erfolges hervorruft. Wohl gehört wei⸗
terer Blick und sicheres Empfinden für das Zweckmäßige und
Richtige dazu, um im gegebenen Augenblick zu erkennen,
wann des ratsam ist, mit dem Sachverhalt herauszurücken.
Man kann es begreifen, wenn sich jemand die Trümpfe
nicht aus der Hand nehmen lassen will; ist es aber soweit,
daß man die Gegner überraschen und sein Spiel dadurch ge⸗
winnen kann, dann zerreißen die Spinneweben, der Schleier
fällt und der Tatbestand muß tür das Unternehmen spre⸗—

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chen, das man vor hat. Nur eine schlechte Sache bedarf fort—
gesetzt der verdeckten Maßnahmen: was einwandfrei ift, hat
das Licht des Tages nicht zu schenen. Beispiele der verichie—
densten Art bestätigen uns, daß nicht nur in der Diplomatie,
sondern auch in der inneren Politik in der Gemeindeverwal—
tung und im öffentlichen Leben überhaupt die Aufrichtigkeit
den Vorzug verdient vor dem ewigen Ausweichen und Ver—⸗
chleiern.
Vor allen Dingen gilt es, sich der Presse als einer willkom⸗
nenen Verbündeten zu bedienen, statt ihr schroff jede Mit—
eilung von Belang zu versagen oder sich auf eigene Vresse—
hüros zu beschränken. Wer mit Umsicht und Entgegenkom—
men den Verkehr mit der Presse pflegt wozu auch die eigene
Tätigkeit rechnet, der hat vor seinen Berufsgenossen und
einen Gegnern einen Vorsprung voraus, der so leicht nicht
eingeholt werden kann: ihm ist das Dienstgeheimnis azwar
eine Schranke, aber keine lästige Fessel, die ihn an der nöti⸗—
gen Bewegungsfreiheit hindert.

Echlechte Zeiten
bedingen manchen Verzicht.
Den Ihn n lieb gewordenen echten
Seelig's kand. Kornkaffee
brauchen Sie aber nicht vermissen,
denn er ist ja so billig.

Von der Bundesleitung
Abschrift.
Regierungskomisston Saarbrücken, den 27. Okt. 1926
des Saargebietes. Schloßplatz 15.
Generalsekretariat
G. S. Nr. 4867/A. An
die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände
des Saargebietes,
z. H. des Beamtenbundes
Saarbrücken 2
St. Johanner Straße 568.
Mit Schreiben vom 21. Oltober 1926. A. G. 44, 10-26,
richteten Sie an die Regierungskommission das Er—
suchen, die Novembergehälter unverzüglich zur Aus—
zahlung zu bringen.
Nach Prüfung Ihrer Eingabe, beauftragt mich die Re—
gierungskommifsion, Sie wissen zu lassen, daß es ihr
nicht möglich war, Ihrem Wunsche zu entsprechen, und
zwar aus folgenden Gründen:

—B
            
Waiting...

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