Höchstbeträge an Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld.
Es betrãgt WVon dem in Spalte 2 angegebenen Betrage beträgt
der — Ruhe⸗ das Witwengelddas Waisengeld für eine
80 v. Fades Ende (o v. H, v. Ruhes einfache Waise Doppelwaise
e gy gehalt) Ce v. Witwengeld E/ß v. eaed,
jährlich — monatl. a — monatl. jährlich monatl. jährlich monatl.
eRi — Wi RW uiĩ
0 2* 4 8
in der
Besol⸗
dungs⸗
gruppe!
Der örtliche Sonderzuschlag
zum Ruhegehalt, Wartegeld, Wit—⸗
wengeld und Waisengeld, Franuen⸗
zuschlag und zu den Kinderzu—⸗
schlägen und -beihilfen wird in
bisheriger Höhe weitergewährt.
A 1
II
III
V
V
VI
VII
/III
X
x
xXI
XII
XIII
1344
146
—
I se1
2046
3541
3876
606
11733
478
s 264
7 056
d 408
112. -
120. 50
128. 50
151. 75
170. 50
212. -
273. -
308. ⸗
347.75
456.
522. -
588. ⸗
784. -
850. ⸗
960. —
1090. -
1156. —
807
870
927
10085
230
527
968
2220
50
3285
3759
1286
5646
6120 510.—
6913 576—1
7200 600—
67.25
72. 50
77.25
91.25
102. 50
127. 25
164. -
185. -
208.75
273.75
313.25
353. ⸗
4170. 50
162
174
——
218
246
zoo
306
—
i
687
735
*
14531
13.50
14.50
15.50
18.25
20. 50
26. 50
33. ⸗
37. —
41.75
54. 75
62.75
70.75
94.25
270
z81
zos
zo6
Id
57
ii
887
1—
185
ig
s8a
2040 170
—
2400 200.4
22. 50
24. 25
25. 75
30. 50
34. 25
42. 50
54 75
61.75
69. 75
91. 25
104. 50
117.75
157.—
Es gelten zurzeit folgende
Hundertsätze
2v. H.
4 ue
5 e
10,,
156,
B
1 l
2
3
10 200
11520
13 080
13872
1224
1383
1440
102. -
115.25
120. —
Frauenzuschlag und Kinderzuschläge
Es betragen einschl. der Zuschläge J
die Kindorzuschläge für Kinder
Besoldungsdienstalter in Gruppe VIJ vom 1. April 1907 und
einem in der Schulausbildung befindlichen ehelichen Kind im
Alter von 16 Jahren ist am 1. April 19285 in den Ruhestamd
getreten.
Er hatte für den Monat September 1926 folgende Be—
züge zu erhalten:
1. Von der Regierungskommission des Saar—
gebzetes.
der —
Frauen-⸗
zuschlag
bis zum
vollendeten
ß. Lebensiahre
bis zum
vollendeten
BLebensjahre
bis zum
vollendeten
21. Lebensjahre
ührlich monatl.
B—
144 12 216 14
zührlich monatl.
vbrlic monatl.
8*y* Dx
jährlich monau.
B
m lml ß0
Ruhegehalt 76 v. H.
v. 18996 Ir. Grundgeh. — 8876,90 — rund 9879 Fr.*
). 4164 Fr. Teuerungszul. 8164.64 — rund 3166 Fr.*
Endgehalt der Gruppe VI,
Teuerungszaul. Ortskl 4A)]
Der Frauenzuschlag kann auch verwitweten Beamten
gewährt werden, wenn sie im eigenen Hausstand für den vollen
Unterhalt von Kindern aufkommen. für die ein Kinderzuschlag
zu zahlen ist.
Der Kinderzuschlag wird für Kinder vom 16 bis 21
Lebensjahre nur gewährt, wenn sie:
1. sich in der Schulausbildung oder in der Ausbildung für
einen künftig gegen Entgelt auszuübenden Lebensberuf befin⸗
den, oder wenn sie wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen
dauernd erwerbsunfähig sind, und wenn sie
2. nicht eigenes Einkommen in Söhe des Kindersuschlags
einschließlich des Teuerungszuschlags haben; übersteigt das ei—
gene Einkommen des Kindes den Betrag des Kinderzuschlags
einschließlich des Teuerungszuschlags, ohne das Doppelte dieses
Betrages zu erreichen, so wird der Kinderzuschlag zur Hälfte
gewährt; erreicht oder übersteigt das eigene Einkommen des
Kindes das Doppelte des Kinderzuschlags einschließlich des
Teuerungszuschlags, so fällt der Kinderzuschlag fott. Für Kin—
der vom 21. bis 24. Lebensjahre kann auf Antrag eine Bei—
hilfe in Höhe des Kinderzuschlags gewährt werden, wenn die
Voraussetzungen hierfür wie für Kinder vom 16. bis 21.
Lebensjahre gegben sind.
(Im übrigen vgl. die genauen Bestimmungen, veröffentlicht
in der Rr. 39 unserer Zeitschrift.
Beispiele zur Berechnung
IJ. der Ruhegehaltsbezüge:
Ein verherrateter Beamter der Besoldungsgruppe VJ mit einer
uhegehaltsfähigen Dienstzeit von 88 Jahren 120 Tagen, einem
zusammen 18044 Ir.: 12—
1087 Fr
dazu Kinderzulage 117 Fr—
Frauenzuschlag 64 Fr
Summe 1268 Fr
2. Außerdem vom Reich
Ruhegehalt 76 v. H. von
3180 RM. Endgehalt der
GBruppe VI u. Wohnungs—
Jeldzuschuß) — rund 2418
RM.s) : 12 —
201,30 RWM.
dazu Frauenzuschlag 12,00 RM.
Kinderzulage 22,00 RM.
Zusammen 285,50 RM.
davon ab die Bezüge durch
die Regierungskomm. um—
gerechnet nach dem von dem
Reach festgesetzt. Börsenkurs
3. B. (noch nicht bekannt
1268 Fr.: 8 — 158,50 RM.
Bleiben noch vom Reich zu zahlen 77,00 RM.
II. ber Hinterbliebenenbezüge:
Angenommen der unter J genannte Beamte ei am 10. Ma—
1926 gestorben. Seiner Witwe standen noch für die Monate
Zuni bis August 1986 die vollen Ruhegehaltsbezüge zu