Full text : 1.1926 (0001)

Bundesvorstand des Deutschen Beamtenbundes nahm in
seiner Sitzung am 28. August ebenfalls zu dieser Frage
A
„Der Deutsche Beamtenbund fordert den Herrn Reichs—
finanzminister auf, von der ihm erteilten Ermächtigung in
der Weise Gebrauch zu machen, daß der Wohnungsgeldzu
schuß allgemein um einen Prozentsatz erhöht wird, der der
Steigerung der Mietlasten (nicht nur der gesetzlichen Mie—
ten) entspricht.
Weiter wird von ihm erwartet, daß er sich für eine Aus—
gleichszulage für diejenigen Beamten einsetzt, die gezwungen
sind, in den der Zwangswirtschaft nicht unterliegenden Neu—
wohnungen oder in teuren Untermietwohnungen ganz be—
sonders hohe Mietlasten zu tragen.“

Die Zahl der Reichsbeamten

Der Reichsfinanzminister hat dem Reichstage eine Ueber—
sicht über den Personalstand nach dem Stande vom 1. April
1926 übersandt. Danach betragen die Kopfzahlen bei den
Hoheitsverwaltungen: 97348 Beamte, 20089 Angestellte
483 473 Arbeiter; bei der deutschen Reichspost einschließlich
Reichsdruckerei: 249 609 Beamté, 4277 Angestellte, 40 986
Arbeiter.“
Gegenüber dem Stande vom 1. Oktober 1925 sind folgende
Aenderungen eingetreten: bei den Hoheitsverwaltungen:
626 Beamte Personalverminderung, 79 Angestellte Personal,
vermehrung, die sich aus der bei der Reichsschuldenver
waltung notwendig gewordenen Verstärkung der Zahl der
Angestellten erklärt; 7789 Arbeiter Personalverminderung
Bei der deutschen Reichspost einschließlich Reichsdruckerei:
eine Personalverminderung von 2960 Beamten, 514 Ange—
stellten, 194 Arbeitern.
Die Kopfzahl der bei den Hoheitsverwaltungen und bei
der deutschen Reichspost beschäftigten Wartegeldempfänger
und kommissarisch tätigen Landes- und Gemeindewahlen
beträgt am 1. April 1926 2225 gegenüber 2782 am 1. Okt.
1925. An weiblichen Beamten waren am 1. April 1926 vor⸗
handen: bei den Hoheitsverwaltungen 451; bei der deutschen
Reichspost einschließlich Reichsdruckerei 46628; für den
1. Oktober 1925 betragen die Ziffern 448 und 48028. An
weiblichen Angestellten waren im Reichsdienst beschäftigt am
1. April 1826: bei den Hoheitsverwaltungen 6922, bei der
deutschen Reichspost einschließlich Reichsdruckerei 3293 gegen;
über 6689 und 3776 am 1. Oktober 1925.

Reichspost, Personalstand am 16. 6. 1925
Nach der Zählung vom 16. 8. 25 wurden an Personal bei der
Deutschen Reichspost 285 045 männliche und 71191 weibliche Per
sonen, insgesamt 356 236 Personen, gezählt. Im ganzen Reich enk
fallen auf je 1000 Einwohner im Durchschnikt 5,7 bei der Post be—
schäftigte Personen. Das Personal der Reichspost verteilt sich
auf die einzelnen Bekriebszweige wie folgt:
Verwaltkung 3,48 v. H.
Post-, Telegraphen- und Fernsprechdienst 81,26 v. H.
Postscheckämter 3,90 v. H.
Funkdienst 0,04 v. H.
Telegraphenbauämter 10,64 v. H.
Posthaltereien 0,38 v. H
Postkraftwagen-Reparaturwerkstätten 0. 30 v.

Bei der Verteilung des Personals auf die verschiedenen Per
onalgruppen ist der Ankeil der Beamten mit 68,428. H. am größken
Den nächstgrößeren Anteil mit 22,9 v. H. stellen die Arbeñer dar
während der Rest sich auf die Angestellten und die besondere
Gruppe der „Bekriebsleiter“ gleichmäßig verkeilt, wie dies in der
Zeitschrift „Wirtschaft und Skatistik“ Nr. 13 näher ausgeführt ist
Der Anteil der Verkragsangestellten bei der Post beträgt 46 v. H.
des gesamken beschäftigken Personals. Bemerkenswert ist, daß der
größke Teil, nämlich rund 88 v. H. aller Angestellten weibüchen
Geschlechts ist. Der Ankeil des weiblichen Personals am ge—
samten Personal der Reichspost bekrägt etwa 20 v. H. Die
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Die Reichsdienststrafordnung
Der Ausschuß für Beamtenangelegenheiten des Reichs
tages verhandelte über die Fortsetzung der Beratung der
Reichsdienststrafordnung. Nach eingehender Aussprache
wurde beschlossen, vor der Sommerpause nicht wieder in die
Beratung einzutreten, dafür aber etwa 4 Wochen vor dem
Wiederzusammentritt des Reichstages im Herbst die Bera
tzung zu Ende zu bringen. Es wurde die nächste Beratund
auf den 5. Oktober anberaumt.

Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld
vom 1. April 1926 ab
Das Ruhegehalt beträgt bei vollendeter zehnjähriger oder
kürzerer Dienstzeit */100 und steigt nach vollendetem zehnten
Dienstjahr mit jedem weiter zurückgelegten Dienstjahr bis
zum vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstijahr um 10 und
don da ab um ioo des zuletzt bezogenen ruhegehaltsfähigen
Diensteinkommens. Ueber den Betrag von 0/100. dieses
Diensteinkommens hinaus findet eine Steigerung nicht statt.
Hiernach beträgt das Ruhegehalt bei einer ruhegehaltsberech—
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