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Aus den Verbänden
Fachgruppe der Rangierbeamten und
Anwärter, Bezirk Saarbrücken
Einladung.
Am Sonntag,. den 10. Oktober 1926, nachmittags 3.330 Uhr,
findet im Hotel Union, Saarbrücken 2. St. Johannerstr. eine
Bezirksversammlung
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Verlesen der letzten Niederschrift. 2. Bericht über Vor—
gänge seit der letzten Versammlung. 3. Freie Aussprache
4. Entgegennahme von Anträgen. 5. Wahl der Delegierten
zur Hauptversammlung. 6. Verschiedenes.
Pflicht und Ehrensache eines jeden Kollegen ist es, in dieser
wichtigen Versammlung zu erscheinen.
Der Vorstand: Keuper, Bauer.
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Bekanntmachung
betr. Ausschreibung einer Schulleiterstelle
(Aus dem Amtsblatt der Reg.Kom. wom 18. 9.)
Die katholische Schulleiterstelle in Itzbach, Kreis Saar—
louis (Kreisschulrat Kell) ist neu zu besetzen und wird hier—
mit ausgeschrieben.
Das System zählt 5 Klassen.
Bewerber wollen sich vor Einreichung ihrer Bewerbung
über die Wohnungsverhältnisse unterrichten.
Bewerbungsgesuche sind innerhalb 4 Wochen, vom Aus—
gabetage dieses Amtsblattes an gerechnet, der Schulabtei—
hung auf dem Dienstwege einzureichen.
Saarbrücken, den 4. September 1926.
Regierungskommission des Saargebietes.
Ahterlung für Kultus und Schulwesen:
Der Direktor: gez. Notton.
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Wer ist minderbemittelt?
Durch grundbuchmäßige Eintragung vom 24. September
1924 war eine Lehrerin Eigentümerin eines ihr von der
Stadtgemeinde verkauften Bauphatzes geworden, auf dem
sie dann für sich und ihre Mutter ein Einfamilienhaus mit
32 Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche errichtet hatte. Wegen
des Grundstückserwerbes nahm die Lehrerin Steuerfreiheit
gemäß 88 (1) Nr. 9 in Anspruch. Streit herrschte darüber,
ob die Lehrerin zu den Minderbemittelten im Sinne dieser
Vorschrift zu rechnen sei. Der Reichsfinanzhof führte u. a
aus, Lehrer seien ohne weiteres zu den Minderbemittelten
gemäß 881Nr. 9 des Grunderwerbssteuergesetzes zu
rechnen; es werde dabei nur an solche Lehrer gedacht, welche
auf üihr Gehalt angewiesen seien und nicht etwa Nebenein—
künfte oder eigenes Vermögen in nicht geringem Umfange
hesitzen. Der Reichsfinanzminister habe in einem Erlasse
vom 21. Februar 1921 die mittleren Beamten schlechthin zu
den Minderbemittelten gerechnet; ihnen seien die Volks
schullehrer unbedingt gleichzustellen. Es sei nicht zu be—
ttreiten, daß seit Befestigung der Währung bei Berück—
ichtigung der gesunkenen Kaufkraft der Goldmark auch die
mittleren Beamten und Lehrer, wenngleich nicht in dem
Maße wie die höheren Beamten, ein weit geringeres Ge—
halt beziehen als in der Vorkriegszeit. Es könne auch nicht
anerkannt werden, daß der Begriff „minderbemittelt“ dem
Begriffe „bedürftig“ nahekomme. Der zu den Minder—
bemittelten zu rechnende Teil der Bevölkerung habe sich nach
dem Kriege erheblich vergrößert. Vorliegend sei allerdings
nicht zu verkennen, daß die umverheiratete Lehrerin bei
einem Jahreseinkommen von 4900 Mark wirtschaftlich besser
gestellt sei als die große Mehrzahl der verheirateten Volks
chullehrer. Gleichwohl werde man nicht behaupten können
daß ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ihr gestatten, für Wohn—
zwecke einen größeren Aufwand zu maächen, als sie es mit
dem Ankauf des Grundstücks und der Errichtung des Wohn—
hauses unter Verwendung ihrer Ersparnisse von 2000 Mark
und unter Inanspruchnahme der vom Staat und von der
Gemeinde ihr gewährten Baudarlehen getan habe. Da das
Einfamilienhaus nach seiner Größe und Ausstattung auckh
unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsauffassung vom
Finanzgericht mit Recht als Kleinwohnung angesehen sei,
so war es quch nicht rechtsirrig, wenn es die Lehrerin zu
den Minderbemittelten gerechnet und ihr Steuerfreiheit zu⸗
gebilligt habe. II A. 512. 26. 13. April 1926.
Einebillige Sommerfrische
bringt vielen erst den richtigen Genuß durch regelmäißige An—
wendung von Vasenol⸗Körper-Puder, der die Haut erfrischt und
belebt und durch seine eigenartige Zusammensetzung selbst —*
Zchweißgeruch beseitigt. Niemals sollte man deswegen in die
Sommerfrische gehen, ohne sich mit Vasenol-Körper-Puder zu
versehen. Bei stärkerer Schweißabsonderung verwende man den
Vasenoloform-Fuß-Puder. 91
„In der Beschränkung zeiget sich der Meister“. Dieses Wor—
gilt auch in der Küche bei der Verwendung von Maggi's Würze
Denn gerade dann, wenn sie in kleinsten Mengen — also tropfen—
weise — den Speisen beim Anrichten zugesetzt wird, entwickel
Maggi's Würze ihre beste Wirkung. Dagegen beeinträchtigt
naturgemäß ein „Zuviel“ den Geschmack. Maggi's Würze ist
eben sehr ausgiebig und deshalb sparsam zu verwenden.
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