'ahren stattfinden; die Rechtsverhältnisse sollten durch einen
Lertrag festgelegt werden.
Wenige Tage später baten daraufhin die Beamtenver—
reter in einer Ministerialsitzung in Berlin die Deutsche
Regierung, die Beamten der Saarregierung zur Verfügung
zu stellen und sie zum Vertragsabschluß mit der Saarre—
zierung zu ermächtigen. Die Deutsche Regierung stimmte
dem unter der Bedingung zu, daß die Beamtenvertreter
von der Regierungskommission die mündlichen Zusagen
toch schriftlich erhielten. Die Verhandlungen wurden in
Saarbrücken wieder fortgesetzt. Sie gestalteten sich schwie—
rig, weil der Präsident der Regierungskommission zwei
wesentliche Punkte seiner Versprechungen vom 30. April
nicht mehr gelten lassen wollte, als diese schriftlich fixiert
werden sollten. In Lothringen war mittlerweile der Streik
zeendet. Gleichwohl entstand die feierliche schriftliche Er—
lärung vom 8. Mai 1920, deren letzter Absatz besagte:
„Sobald die Beamten von den Heimatregierungen zur
Verfügung der Regierungskomission gestellt sein
werden, wird die Regierungskommission des Saarge—
zietes die näheren Einzelheiten der geplanten Be—
uimtenordnung im Einvernehmen mit den Be—
imtenorganisationen bestimmen.“
Die Veamtenvertreter erhielten trotz des Teilrückzuges
des Präsidenten von den Vertrauensleuten der Beamten—
chaft, die sich der schweren Verantwortung gegenüber der
Bevölkerung voll und ganz bewußt war, Vollmacht, die
Zurverfügungstellung der Beamten an die Saarregierung
don der Deutschen Regierung zu erbitten. Dies geschah mit
Rücksicht darauf, „daß die Rerzzierungskommission den Be—
amten Zusagen gemacht hat, die eine befriedigende Lösung
der Beamtenfrage als gesichert erscheinen lassen“. In
einem Dankschreiben an den Reichskommissar spendete die
Regierungskommission den damit übernommenen Beamten
ob ihrer Haltung noch ein besonderes Lob.
B. Der Vertrag (Beamtenstatut).
Die versprochene Beamtenordnung, das Beamtenstatut,
jatte zunächst gute Weile. Nach etwa 6 Wochen wurde ein
Vorentwurf den Beamtenvertretern überreicht, in dem von
den Zusagen vom 8. Mai wenig mehr enthalten war. Dar—⸗
äüber hinaus waren Bestimmungen aufgenommen, die eine
grenzenlose Erbitterung auslösten. Die Regierungskom—
mission behielt sich die Berufung von Ausländern in er—
weitertem Maße vor; statt „Berater der Regierungsmit—
glieder“ sollte ihre Vorgesetzteneigenschaft verankert wer—
den; durch eine völlige Neuregelung des Disziplinarver—
jahrens sollten Willkürmaßregelungen der Vorgesetzten,
zegen die die deutsche Beamtenschaft seit 80 Jahren be—
zeits geschützt war, Tür und Tor geöffnet werden, die
Koalitionsfreiheit sollte den Beamten entzogen sein.
Weniger umstritten waren damals die wirtschaftlichen Be—
timmungen. Der 8 28 des Vorentwurfes besagt:
Alle Verbesserungen hinsichtlich des Gehaltes, der
Pension der Beamten auf Grund der nach dem Waffen⸗
stillstand erlassenen deutschen Gesetze, sollen auch in
Zukunft durch die Regierungskommission geprüft wer—
den, um den Beamten des Saargebietes entsprechende
Vorteile zu sichern.“
Unglaublich schwierige Verhandlungen, durchsetzt von
mancher dramatischen Szene, gespickt mit Wortabschnei—
dungen und Drohungen seitens der Regierungskommission
ührten nur zu einigen belanglosen Verbesserungen. Der
Präsident Rault verlangte zum Schlusse die gegenseitige
Unterschrift ohne jede zusätzliche Erklärung. Dem wider—
etzten sich die Beamtenvertreter, da sie es weder vor ihrem
Hewissen noch vor der Saarbeamtenschaft verantworten
onnten, einem Statut zuzustimmen, das in wesentlichen
Punkten sogar den Friedensvertrag von Versailles (näm—
ich 8 23 der Anlage zu Teil III) verletzte. Die Verhand—
ungen endeten damit, daß der Präsident der Regieruͤngs⸗
ommission drohte. mit aller Strenge gegen die Beamten—
ertreter vorzugehen, wenn sie gegen die Bestimmungen
»es Statuts handeln sollten.
Das Beamtenstatut erhielt am 29. Juli 1920 Gesetzes—
raft. Die Beamtenschaft war nicht gesonnen, dieses Stätut
inzuerkennen. Es kam in der Nacht vom 5. zum 6. August
um Beamtenstreik! Und zur Verhängung des Belagerungs—
ustandes! Zur Entlassung und Ausweisung von vielen
beamten! Zum Rücktritt des saarländischen Mitglieds der
kKegierungskommission, das sich mit den um ihr Recht kämp⸗
enden Beamten solidarisch erklärte! Die Regierungskom—
nission erläßt eine Proklamation, in der sie den Fuͤhrern
olitische Motive unterschiebt, die Bevölkerung gegen die
beamten aufhetzt und den Streik in Verbindung bringt
nit der deutschen „Keichszentrale für Heimatdienst“‘. In
dieser Proklamation steht auch der bedeutungsvolle Satz:
‚ssie (die Regierungskommission) hat den Beamten minde—
tens die gleichen materiellen Vorteile gesichert, wie sie
zas Reich oder die deutschen Bundesstaaten gewähren“, so—
vie der andere: „In zahlreichen Sitzungen hat sie ihnen
nit unermüdlichem Wohlwollen Gehör geschenkt“. (Siehe
kilbrief nach Trier und Drohung am Ende der Verhand—
ungen!) Die größten Tageszeitungen werden verboten.
der kommandierende General, Brissaud-Desmaillet, buhlt
neiner Proklamation um die Gunst der Arbeiter gegen
zie „aufrührerischen“ Beamten u. Angestellten u. requiriert
ie Verkehrsbeamten, die von franz. Militär (farb. Kolo—
ialtruppen) u. franz. Gendamerie wie Freiwild gehetzt
verden. Führer derArbeitergewerkschaften bieten sich als
Rittelspersonen an, weil die Regierung sich weigert, mit den
Ztreikführern zu verhandeln. Am 12. August 1920, dem
iebten Streiktag, ließ die Regierungskommission den ver—
nittelnden Gewerkschaften eine längere Erklärung zugehen.
4. a. wird darin gesagt, daß das Beamtenstatut unab—
inderlich ist und daß, was auch vorkommen mag, die Re—
zierungskommission es niemals abändern könne, weil es
rach Erlangung der Gesetzeskraft den Beamten keine Ga—
antie mehr böte, wenn die Regierungskommission aus
reien Stücken es einmal abzuändern sich anmaßte usw.
derner heißt es darin:
„Als die Regierungskommission für das Beamtenstatut
zestimmt hat, war sie von dem Wunsche beseelt, den
Beamten das größte Wohlwollen zu bezeugen, ihnen
alle Verbesserungen ihrer Lage angedeihen zu lassen,
welche in Deutschland den entsprechenden Beamten—
lassen gewährt werden und weitere Verhandlungen
zu pflegen zum Zwecke, die Ruhegehälter und die
wirtschaftlichen Vorteile, auf welche die Beamten An—
pruch haben, sicherzustellen.“
Weiterhin wird eine günstigere Auslegung strittiger Ar⸗
ikel (besonders hinsichtlich des Koalitionsrechts) und
sichtmaßregelung (außer für Widerstand gegen die Staats—
zewalt und für Sabotage) verheißen, wenn die Arbeit am
14. August wieder allgemein aufgenommen würde. Schwe—
en Herzens gaben die Streikenden nach.
Die Beamtenschaft appellierte an den Völkerbundsrat.
Inter eingehender Begründung wurden die Wünsche dar—⸗
zelegt. Die Regierungskommission verteidigte sich damit,
daß sie die Bestimmungen des Statuts im Geiste größter
Freiheit zu handhaben versprach. Bezeichnend für die da—
nalige geistige Verfassung war es, daß der Berichterstatter,
»er Grieche Caclamanos, das Recht des Völkerbundes be—
weifelte, in die Maßnahmen der Regierungskommission
inzugreifen! Ferner erklärte er: „Es (das Beamtenstatut)
zewährt den Beamten wertvolle Garantien gegen jeden
MNißbrauch der Regierungsgewalt“. Das Urteil des Rates
autete:
„Das Beamtenstatut bleibt in Kraft. Es kommt
weniger auf den Wortlaut, sondern mehr auf die An—
wendung der Bestimmungen an, worüber der Präsi—
dent der Regierungskommission dem Völkerbundsrat
usagende Erklärungen gemacht hat.“
Fortsetzung folat.