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in Gegensatz zu dem Begriff Kapitalismus“ setzen zu können.
Die gemeinsame Grundlage liegt in dem Streben nach Aus—
schaltung der Konkurrenz und damit nach Ausschaltung des
speknlativen Elements in der Wirtschaft. Dadurch bekommt
die Wirtschaft einen stabilen, gesicherten Charakter und bietet
so die Grundlage zur Herausbildung eines Beamtentums.
Doch bevor ich hiermit auf das Thema selbst komme, muß
ich diese Behauptungen von der ökonomischen Aehnlichkeit
der Wirtschaftsfiguren der Verwaltungswirtschaft noch be—
weisen. Das ist mit wenigen Worten geschehen.
4. Genau wie beim Staatsbetrieb (oder besser Reichs—
betrieb) hat das Kartell eine zentrale Stelle, von der die
Preise der Erzeugnisse festgesetzt werden. Auch die Post-—
und Bahntarifce sind ja Preise für Erzeugnisse und werden
von einer zentralen Stelle festgesetzt. Genau wie die Ver—
kehrstarife unterliegen auch die seitens großer Kartelle
fixierten Preise einer Kontrolle durch die öffent!l. Meinung.
Dadurch werden die Vorteile, die der Konkurrenzkampf dem
Konsumenten bietet, und die sich als ständiger Druck auf die
Preise darstellen, größtenteils ersetzt.
2. Sind die Preise einmal festgesetzt, so ist eine Erhöhung
des Reinüberschusses nur möglich durch innere Vervollkomm—
nung des jeweiligen Betriebes. Während also der nicht—
kartellierte Fabrikant jede Gunst des Marktes zu Preis—
erhöhungen benutzen kann, ist das Kartellmitglied an den
diktierten Preis gebunden. Es ist ihm nicht möglich, seine
Uebermacht über den Konsumenten auszunutzen. Will er
seinen Profit erhöhen, so kann er das nur, indem er inner—
halb seines Betriebes die „Fruchtbarkeit der Arbeit“ steigört.
Derartige Bestrebungen cines Unternehmers kommen dann
der ganzen Volkswirtschaft zugute, denn in diesem Fall wird
der Unternehmer reicher, ohne daß die Konsumenten seiner
Produkte ärmer werden, während bei Preiserhöhumgen wohl
der Unternehmer auch reicher wind, aber auf Kosten seiner
Konsumenten. Im ersten Fall tritt eine Bereicherung der
ganzen Wirtschaft ein, gleichgülfig, ob nun der Unternehmer
seinen Profit als Leihkapital verwendet oder verkonsumiert
im zweiten Fall nur ein Reichtuméeverschiebung.
Ich möchte, um meine Behauptungen noch zu erhärten, eine
Stelle aus Sombarts „Volkswirtschaft im 19. Jahrhundert“
anführen, die sich mit den Entwicklungstendenzen der Kar—
telle befaßt. Diese Stelle ist insofern besonders interessant,
als Sombart, der als erster bewußt das Wesen des sog.
Kapitalismus erforschte, hier zugleich auf die Erscheinungen
hinweist, die über den Kapitalismus hinausweisen und die
man heute unter dem Begriff „Verwaltungswirtschaft“ zu—
sammenfaßt. Sombart sagt:
„Erst in dieser perspektiven Betrachtung gewinnt man den
richtigen Standpunkt, um der großen prinzipiéllen Be—
deutung, die das Kartellwesen für unsere Volkswirtschaft be—
sitzt, völlig gerecht zu werden. Was wir heute am Aufang
des 20. Jahrhnderts beobachten, sind Keime zu einer gran
diosen Neugestaltung der Volkswirtschaft, genauer gesprochen,
Ansäte zu höheren Formen kapitolistischer Organisation
Was mir an dem Kartellwesen vor allem bedeutsam erscheint,
ist nicht sowohl der ausgleichende Einfluß, den die Syndikate
auf die Gestaltung der Preise ausüüben, so hoch man immer
diese Aeußerung ihrer Wirksamkeit anschlagen möge. Von
viel arößerer und entscheidenderer Wichtigkeit scheint mir

elmehr der Umstand zu sein, daß sic dazu beitragen wer—
den, alle jene Entwicklungstendenzen, die wir als dem
nodernen Industriekapitalismus eigentümliche erkannt
saben, zu verstärkken und also die Umbildung azu neuen
Formen zu beschleunigen.“
Daß Sombart mit diesen neuen Formen jene Erscheinung
in Auge hatte, die ich „Verwaltungswirtschaft“ nannte, hat
ex mir selbst in persönlichen Gesprächen bestätigt.
Aehnlich wie bei Staatsbetrieb und Kartell licgen die
dinge im Genossenschaftswesen. Hierauf braucht nicht des
näheren eingegangen zu werden. Kein Mensch wird eine
Senossenschaft mit einer kapitalistischen Gesellschaft. etwa
iner A.“G. oder einer O. H. G. in eine Linie stellen. Hier
inbeschränkte Profitsucht, dort soziale Tendenzen, Akte der
Zelbsthilfe gegen die Uebermacht des Großkapitalismus.
Zusammenfassend kann man also die Verwaltungswirt—
chaft als die Wirtschaftsform definieren, die durch Aus—
chaltung der schärfsten Härte diesem Kapitalismus, der Kon—
urrenz, einen neuen Geist geschaffen hat, einen Geist, der
run vertreten wird durch das moderne Beamtentum. Der
Begriff „Beamtentum“ scheint hier in weiterem Umfange
lebraucht zu sein als üblich, aber es ist zu bedenken, daß
zieser Begriff ja lediglich eine Idee ist. Eine Idee deckt sich
iber nie vollständig mit empirischen Lebensformen. Die
echt liche oder staatsrechtliche Stellung des staatlichen Berufs—
»eamtentums ist selbstverständlich eine ganz andere als die
der im Angestelltenverhältnis stehenden Privatbeamten; man
nuß sich stets bewußt bleiben, daß hier nicht die juristische
Form, sondern eine Adee gemeint ist. Daß die Idee des

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