wäre, dann würden jene Angriffe in der Unternehmer—
und Arbeiterpresse auf die zu gut bezahlte Beamtenschaft
kaum oder doch nicht in dem erlebten Umfange möglich
gewesen sein. Die Beamtenschaft hat ein Lebensinteresse
daran, den Wirtschaftskreisen, Unternehmern und Arbei—
tern Verständnis für ein gedeihliches Zusammenwirken
zum Wohle der gesamten Volkswirtschaft zu zeigen und
ihre Mitarbeit zu diesem Zieke zur Verfügung zu stellen.
Möge dieses Verständnis für die besonderen Beamtenbe—
lange auch auf der anderen Seite wachsen, blühen und
gedeihen
Re Zuständigkeit der Reichsbehörden
Der Reichspräsident hat am 20. Juli eine Verordnung erlassen,
durch die die Zuständigkeit der Reichsbehörden gem.
der 88 8, 15, 16 und 38 des Reichsbeamtengesetzes, ferner der auf
die Pensionierung bezüglichen 88 54, 602, 64 bis 66, 68,
69; in Disziplinarsachen (88 75, 81, 84, 85, 96 bis 98,
101, 121, 122) und bei der Suspension (s 127, 128, 131) neu
festgesetzt wird. Danach sind als oberste Reichsbehörden zu be—
trachten*
1. Das
2. Die
3. Das
4. Das
5. Das
6. Das
7. Das
8. Das
9. Das
10. Das
11. Das
12. Das
13. Das
4. Der
Höhere
Büro des Reichspräsidenten
Reichskanzlei
Auswärtige Amt
deichsministerium des Innern
Reichsfinanzministerium
eichswirtschaftsministerium
ichsarbeitsministerium
eichsjustizministerium
eichswehrministerum
Reichspostministerium
Reichsverkehrsministerium
Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Reichsministerium für die besetzten Gebiete
nechnungshof des Deutschen Reiches.
Behörden sind folgende:
A. Geschäftsbereich der Reichskanzlei:
Die Vertretung der Reichsregierung München.
B. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts:
Die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland
D. Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern:
1. Das Reichsamt für Landesaufnahme
2. Das Reichsgesundheitsamt
3. Das Bundesamt für das Heimatwesen
4. Die Chemisch-Technische Reichsanstalt
5. Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt
6. Das Reichsarchiv
7. Die Filmoberprüfstelle, die Prüfstellen Berlin und München
8. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen
9. Das Zentralnachweisamt für Kriegerberluste und Krieger—
gräber
10. Der Reichskommissar für Ueberwachung der öffentlichen
Ordnung
11. Die Reichsanstalt für Erdbebenforschung.
D. Geschäftsbereich des Reichsfinanzministeriums:
1. Der Präsident der Reichsschuldenverwaltung
2. Der Präsident des Reichsfinanzhofs
3. bJ Präsident des Reichsentschädigunasamts für Krieadsschäden
4. Der Präsident des Reichsgusgleichssamts
5. Der Präsident des Reichskommissariats für Revparations—
lieferungen
b. Die Landesfinanzämter
7. Das Reichsmonopolamt für Branntwein
3. Die Restverwaltung für Reichsaufgaben
E. Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums:
1. Das Statistische Reichsamt
2. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung
3. Der Präsident des Reichswirtschaftsgerichts
1. Der Reichskommissar für Aus-— und Einfuhrbewilligung,
Abwicklungsstelle
5. Der Reichskommissar für die Kohlewerteilung
P. Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministeriums:
1. Das Reichsversicherungsamt
2. Der Präsident des Reichsversorqungsgerichts
3. Die Reichsarbeitsverwaltung
4. Die Hauptversorgungsämter
G. Geschäftsbereich des Reichsjustizministeriums:
1. Der Präsident des Reichsgerichts
2. Der Oberreichsanwalt
3. Das Reichspatentamt.
U. Geschäftsbereich des Reichswehrministeriums:
1. Reichsheer.
a) Für das Pensionierungsverfahren und das
Disziplinarverfahren:
Die Oberbefehlshaber der Gruppen
Die Befehlshaber in den Wehrkreisen
Kommandeure der Kavalleriedivisionen
e Gruppen- und die Wehrkreisärzte
Die Bruppen und die Wehrkreisintendanten
Ne Wehrkreisverwaltungsämter
Dee Wehrkreisbaudirektionen
Die Oberheeresanwälte und die dienstaufsichtführenden
Heeresanwälte
9. Der evangelische und der katholische Feldprobst der Armee
11. Die Heeresbücherei
11. Die Heeresforstinspektionen.
b) Für das Verfahren bei Defekten und bei Verfolgung
vermögensrechtlicher Ansprüche:
1. Die Befehlshaber in den Wehrkreisen
2. Die Gruppen- und die Wehrkreisintendanten
3. Die Wehrkreisverwaltungsämter
4. Die Wehrkreisbaudirektionen
5. Die Oberheeresanwälte und die dienstaufsichtführenden
Heeresanwälte
6. Die Heeresbücherei
7. Die Heeresforstinspektionen.
(Fortsetzung folgt in nächster Nummer.)
Schlechte Zei
bedingen manchen Verzicht.
Den Ihn n lieb gewordenen echten
Seelig's kand. Kornkaffee
brauchen Sie aber nicht vermissen.
denn er ist ja so billig.
—— —
Einguhe der —I
Ab sch ri f J
An den
Berlin.
Sehr geehrter Herr Reichskanzler!
Gemäß Beschluß der deutschen Reichsregierung erhal—⸗
en die in das Saargebiet beurlaubten deutschen Be—
amten besondere Unterstützungen in Höhe von 120.—
»is 300. — Mk. gestaffelt nach Tarifklassen. Die Reichs—
cegierung hat sich zu dieser Unterstützung der Saarbe—
nten bereit erklärt, weil durch verschiedene Kabinetts—
deschlüsse der deutschen Reichsregirung der Saarbeam—
enschaft Gleichstellung mit den Beamten des Reiches
zugesichert wurde.
Die nunmehr beabsichtigte Erfüllung der von der
Reichsregierung gegebenen Versprechen wird als noch—
nalige Bekräftigung und Anerkennung bestehender Ver—
»flichtungen der Reichsregierung der Saarbevölkerung
zegenüber von dieser lebhaft begrüßt. Die Form, in der
eitens des Reiches diese Anerkennung durch Zahlung
on Unterstützungen an einen Teil der Saarbepoͤlkerung
Ausdruck gegeben wird, hat jedoch in der gesamten Be—
oölkerung starke Erregung und Widerspruüch hervorge—
rufen. So sehr einerfeits die bei der Reichsregierung
bestehende Erkenntnis der Verpflichtung dem Saargebiet
gegenüber begrüßt wird, wird auf der anderen Seite
nicht verstanden, daß diese zugestandenen Verpflichtungen
nur gegenüber einem geringen Teil der Bevölkerung
abgegolten werden sollen.
Herrn Reichskanzler