Full text : 1.1926 (0001)

Kurze Mitteilungen
1. Die Septembergehälter sind am 27. August zur
Auszahlung gekommen.
2. Die Regierungskommission will in einer ihrer ersten
Septembersitzungen zu unseren Eingaben betr. Aenderung der
Errochnungsmethode und Erhöhung des Umrech-—
wungfaktors Stellung nehmen.
3. In der Eingruüppierungsfrage konnte die Re—
gierungskommission bis jetzt noch nicht beschließen, weil die
aroßen Verwaltungen (Eisenbahn, Post und Schule) — soweit
wir unterrichtet sind — bis zur Stunde ihre Vorschläge noch
nicht eingereicht haben.
4. Orisklassen, örtlicher Sondersuschlag und
andere mit der Durchführung der Abrede von Baden-Baden zu—⸗
zammenhängende Fragen harren immer noch der Erledigung.
b. In der Bauangelegenheit wende man sich stets nur
an Zimmer 2010 im Neuen Landgericht. Die technischen Richt⸗
linien sind soeben bekanntgegeben worden. Nachstehend bringen
wir sie zur Kenntnis unserer Leser. Dadurch ist leider im letzten
Augenblick wieder eine kleine Verzögerung in der geschäfts⸗
mäßigen Erledigung der meisten Anträge eingetreten, ohne daß
sfich jedoch grundsätzlich etwas geändert hätte.
b. Die Betreuungsaktion hat schon einige Prasse⸗
stimmen und noch mehr Gerüchtbildung, zum Teil Such Besorg—
nis ausgelöst. Tatsache ist, daß auch andere Kreise unter Be—
rufung auf uns für sich etwas zu erreichen versuchen. Wir haben
dazu solange nichts zu sagen, als wir dadurch »icht geschädigt
werden. Im übrigen kurz dies: Die Betreuunasstellen sind alle
eifrig an der Arbeit, zum Teil schon fertig. Sobald der Zeit⸗
punkt gekommen ist, werden wir rechtzeitig die Betreuungs—⸗
stellen und alle erforderlichen Einzelmaknahmen bekannt gebin.
Bis dahin Geduld!

Technische Richtlinien
Für die Darlehensanträge zu Lasten des Pensionsfonds.
l. Nach den bekannt gegebenen Bestimmungen werden bei
der Stellung eines Antrages verlangt: Bauplan mit Kosten⸗
anschlag. Hierzu ift ferner notwendig ein Lageplan des Bau—⸗
grundstückes, der Kaufvertrag bzw. eine Bescheinigung über
den Wert des Grundstückes und eine Bescheinigung des zu—
ständigen Bürgermeisters darüber, daß in ortsstatutarischer
oder baupolizeilicher Hinsicht gegen das Projekt keine grund⸗
—D—
scheinigung muß weiter zu ersehen sein die Sicherung der
Wasser und Lichtversorgung, die Entwässerungsmöglichkeit
bezüglich des Baugrundstückes und die ungefähre Höhe der
Kosten für Straße, Bürgersteia, Leitungen usw. (veral.
Muster⸗Formular).
2 Der Kageplan — in der Regel im Maßstabe 1:500
— muß von einem vereideten Landmesser aufge—
stellt und unterschrieben sein. Es muß enthalten außer dem
Neubau, auch die Gebäude auf den Nachbargrundstücken
unter Angabe der Hausnummern. Weiterhin die Nebenan⸗
lagen wie: Grubenanlagen, Entwässerungsleitungen, Ein
friedigungen und Querschnitt durch Straße und Grundstück
mit eingetragenen Gebäude und Sockelhöhe.
Ausnahmsweise werden gleichartig bearbeitete kataster⸗
amtliche Handzeichnungen in Einzelfällen zugelassen.
8. Der Bauplatz im Maßstabe 1:100 muß enthalten
die Grundrisse aller Geschoße, alle Außenansichten und die
notwendigen Schnitte. Die Nachbargebäude sind — wenn
die Nachbarparzellen bebaut sind — maßstäblich, wenn auch
nur schematisch, darzustellen. Die Wohnungen des Antragstellers
 und des oder der Mieter sind in den Plänen keüntlich
 zu machen.
4. Der Kostenanschlag ist mit Rücksicht auf die Zah -
lungsperioden zu gliedern in folgende Hauptabschnitte:

Brundstückskosten, öffentliche Lasten für Straße und Lei—
ungen, Rohbau der übrigen Bauteile, Ausbauarbeiten und
Nebenkosten. Am Kopfe ist weiterhin anzugeben mit welchem
Lohntarif (Datum) bei der Preisermittelung gerechnet
vurde und welcher Dollarkurs bei den Materialpreisen zu
Brunde gelegt ist.
Es wird zugelassen, an Stelle des Kostenanschlages eine
ingehende Baubeschreibung und eine Baukostenberechnung
rach umbauten Raum vorzulegen, jedoch muß die Uniertei—
ung dieselbe sein, wie vor angegeben. Besonders sind bei
iesem Modus die Nebenkosten für Hofanlagen, Einfriedizuungen
 usw. besonders zahlenmäßig nachzuweisen.
5. Anträgen auf Zahlungen sind beizufügen ein—
ache Kostenermittelungen (siehe Muster) und die Bescheini—
rungen über die erfolgten baupolizeilichen Abnahmen.
Außerdem nach gesamter Fertigstellung die endgültige vor—
Jeprüfte Abrechnung unter Beifügung aller Originalbe—
räge einschließlich der Vorträge bzw. Abmachungen und
zwar ordnungsmäßig in Aktendeckel geheftet.
6. Alle Unterlagen wie Pläne, Kostenanschläge bzw.
Baubeschreibungen mit Kostenüberschlägen, Anträge auf Ab—⸗
chlagszahlungen und die endgültige Abrechnung sind von
»em Bearbeiter und dem Antragsteller verantwortlich zu
anterschreiben. Alle Pläne, Kostenanschlag bzw. Baubeschreizung
 und Kostenüberschlag müssen in zweifacher Ausferti—
zung zur Vorlage kommen. Die Pläne sind nicht zu rollen
ondern in Aktenformat gefaltet einzureichen.
Saarbrücken, den 15. August 1926.
Zentralamt für Wohnungsbauten:
gez: Hausmann
Ministerialrat.

Aus den Verbänden
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Einladung.
Am Dienstag, den 7. September 1926, abends 6.30 Uhr,
indet im Kolpinghaus zu Saarbrücken 3 St. Johannerstr
zie monatliche Versammlung statt.
Tagesordnung:
Verlesen der letzten Niederschrift und der eingegangenen
Schriftstücke.
2. Aufnahme meuer Mitglieder.
3. Betreuungsaktionsbesprechung.
4. Eisenbahnfachschulgründung.
5. Wahlen zum Verwaltungs⸗ und Disziplinar⸗Rat.
5. Verschiedenes.
Auf die Wichtigkeit der einzelnen Punkte wird besonders
ingewiesen und vbitten wir die Herren Kollegen um zahl⸗
eichen Besuch. Gäste willkommen.
Die monatlichen Versammlungen sind auf jeden ersten
dienstag im Monat festgesetzt.
Mit kollegialem Gruß
der Vorstand:
Huülblsman Schillo

Die vlelgeitige vervendung d
von MAGGISsS Wuũrze ist vielon Hausfrauen
noch nicht bekannt. Ein kleiner Zusatz gibt
nicht nur Suppen, sondern auch Soben, Gemüsen,
 Salaten usw. überraschend kräftigen
—
            
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