3. Rangklasse hinaus 46,9 Schilling monatlich, für das 2.,
1. 6. usw. Kind bis zur 8. Rangklasse 92 Schilling, über
die 8. Rangklasse hinaus 411,7 Schilling. Außerdem ist das
Finkommen steuerfrei, wenn der Beamte einen ge—
pissen Familienstand erreicht hat oder wenn sein Gehalt
aoch nicht bis zu einer gewissen Grenze vorgeschritten ist;
jo ist z. B. das Einkommen eines Vaters von vier Kindern,
rach Schilling gerechnet von 1840 Schilling steuerfrei.
Ungarn Zahlt für die Frau 20 Schilling, für die Kin—
zer 30 Schilling.
Jugosbhawien zaähl für Frau und Kind 18,8 Schilling
nonat lich.
Die Türkei hat in Form einer Junggesellen-—
ste uer den Familienerhaltern unter die Arme gegriffen.
Ein Junggeselle zahlt 10 Prozent seines Gehalts am Steuer,
ein verheirateter ohne Kinder 5 Prozent, vom ersten Kinde
ab dagegen keine Steuer, da bekommt er eine Zulage.
Stirbt das Kimd zahlt er 5 Prozent, stirbt die Frau, zahlt
er wie ein Junggeselle wieder 10 Prozent Steuer.
Rumänien hat eine doppelte Familienfürsorge
Erstens bekommt der Ehemann eine erhöhte Ortszulage, bei
Familien ohne Kinder 5 bis 15 Proz., mit Kindern 10 bis
20 Prozent; außerdem bekommt er eine Kinderzulage von
100 bis 20 Lei.
JItaliém zahlt eine Frauenzulage von einem Zehntel
des Monatsgehalts und eine Kinderzulage von einem
Viertel der Frauenzulage.
Die Schweeiz hat ebenfalls eine doppelte Familienfür—
sorge, erstens eine erhöhte Ortszulage von W bis 125 Fr.
(1 Schweizer Franken — 81 Pfg.) und außerdem eine Kin—
derzulage von 1500 Schweizer Franken.
Die Niederlande haben eine besonders ausgeprägte
Fürsorge nicht nur für die Familienerhaltung, sondern auch
für die Familiengründung. Unter 23 Jahren be—
kommt der Beamte keine Zulage; hat er zwei Dienstjahre
und heiratet unter 23 Jahren, so bekommt er sofort eine
monatliche Zulage von 200 holländischen Gulden (1 holländ.
Gulden — 1,68 Mk.). Ist er mit 23 Jahren noch nicht ver⸗
heiratet, so bekommt er 200 holländische Gulden Zulage
damit er heiraten kann. Heiratet er mit über 23 Jahren,
o erhöht sich die Zulage auf 300 Gulden. Jedes Kind be—
ommt außerdem eine Zulage von 83 Prozent vom Monats-Jehalt,
mindestens 50 Gulden und höchstens 200 Gulden.
in, kurz, er nahm entschlossen den Kampf mit dem Wucher
auf, gegen den er drakonisch Todesstrafe androhte. Er
als großer Justiziar und Volkswirtschaftler seiner Zeit baute die
dom Kaiser Hadrian angebahnten Verwaltungsreformen aus. Er
eilte das Imperium neu in zwölf Diözesen, Verwal—
ungsbezirke, ein und jede Diözese in siebzehn Pro—
inzen. Seine Beamten waren keine aktiven Offiziere mehr,
ondern die ordnenden, das Volk vor dem Egoismus und Wucher
der Kaufleute schüßenden Funktionäre. Sie sollten die Aussaugung
des wirkschaftlich schwachen Unterkans verhüten. Und solange die
iber privater Selbstsucht stehende, gesättigte kaiserliche Machkt im
Interesse des allgemeinen Wohls und wirkschaftlichen Gedeihens
»en Ausgleich von Besitz und Arbeit mit unabhängigen Beamten
Dnscigee, vermochten auch die rücksichtslosen Mammonsknechte
das Gedeihen des Römerreiches nicht ungehemmt zu schädigen.
Erst als die oberste Instanz schwächer wurde und die Wucherer
das Beamtentum an die Seite drängten oder in Verarmungsind
Niedergangszeiken in ihre Hand bekamen, war das Ende des
Römerreiches da. Froh rief der enterbte römische Bauer und
Bürger an Rhein und Wosel die Germanen als Befreier aus
raffinierlester Geldherrschaft herbei, denn hier wußte er, daß er
ich nur eines Driktels oder Vierkels seiner Ernte zu enkledigen
»atte, dann aber aller Plackereien, juristischen Spitzfindigkeitken
der Ausbeutung und erdrosselnden Wucherzinsen usw. entging.
Die Ruinen Triers, von dem aus das Riesengebiet Gallien,
Spanien, Brikannien und Germanien unter dem Milkaiser Dio⸗.
klekians, unter Maximian, verwaltet wurde, ragen ernst und schwer
als unwandelbare Zeugnisse jener großartigen
Organisationsepoche noch heute empor. Die hohe
Basflika, der Sitz der Rechtsprechung, gibt von der Macht und
Zraft des Römertums einen cäsarischen Begriff und erklärt uns
innfällig in seiner gewaltigen Konstruktion die Allgewalt des
omischen Imperialismus.
Von diesem kelto-romanischen und germanischen Mosel-Rom
nus ergriffen der Kaiser Konstantin der G,roße und sein
zaiserlicher Vachfolger Julian Apofstata sowie viele andere Impe—
atoren die Regierung des Weltreiches. Er, der das Christentum
als Staatsreligion einsührte, erbaute den weiträumigen Kaiseralast
mit seinen Riesengewölben, die heute noch neben der
igantischen Porta Ni'gra, dem Warstore, Zeugnis von dem
Wirken dieses Herrschers ablegen. Er schuf das Amt des
Zanzlers und die verschiedenen Ministerien, deren Vor—
teher“ „Magister“ hietßzen. Vier Aemler liefen nebeneinander;
erstens das für die Kabinettsbefehle des Kaisers, zweitens
die Auswärkige Korrespondenz, drittens die Justiz,
ierlens die Administration (Verwaltung). Die rings um
Trier sich an der Mosel und den Weinbergshängen noch
Indenden Reste von prächtigen Villen zeugen von den Sihßen dieser
Machthaber, zu denen sich die luxuriösen Häuser der Kaufleute und
Iffiziere gesellten.
Das alles hätte für uns ein nur rein geschichtliches Inkeresse
oenn nicht das römische Recht und viele Gepflogenheiten der aufs
dehle ausgebildeten Verwaltungstechnik der Römer in den Zeiten
ach der Völkerwanderung von den dann als Oberschicht herr⸗
chenden Germanen aufgenommen werden mußlen, um
»as Ganze in Gang zu halten. Wie sollten diese Waldbewohner
nit solch einem Riesenstaate anders ferlkig werden? — Seltsam
nag es manchmal erscheinen, daß gerade dort, wo in geradezu
sleichen Teilen sich der Römer, Keste und Germane mischte, in
er Kunft der gewaltigste abendländische Stil, die Gofik, sich
nkfaltete, die die Technikdesrömischen Handwerks
mif dem kähnen Schwung und faustischen Drange
des Rordens verjüngke und verstärkte. Die Liebfrauen—
kirche in Trier, die neben dem Dome steht, dessen innerer Kern
eine römische Gerichtshalle war, gibt davon Kenntnis. — Die se
durchdringung verjüngte auch die, Staatssysteme Europas, und die
Kürche mit ihrer „Hiözesen“ Einteilung war Mittlerin
und etinnert so noch in vielem an das alte, große Rom, das jo
guch ihr Mitkelpunkt geblieben ist. M. S.
Das römische Trier als Veamtenftadt
Erinnerungen an das auf deutschem Boden stehende Mosel-Rom.)
Wie heute England ja im gewissen Sinne, aber noch umfassen—
der und gründlicher, übte Rom die Herrschaft über die damals be—
zannte, d. h. abendländische Welt aus. Doch erst spät in nachchrist⸗
ücher Zeit unter Diokletian, dem gewaltigen Reorganisator des
Römerreiches, verwandelte sich der Milikärstaat auch in einen
Beamtenstaat. Er und sein in Trier residierender Milkaiser Maximian
erst baute diese für das weite Reich dringend erforderliche
Hierarchie aus. Bei dem vom Euphrat bis Marokko, von Aegypten
bis zur Donau und dem Rheine ausladenden Reiche vermochte nur
eine Beamkenschaft, eine bis auf die kleinsten Funklionen durchdachte
einheitliche Organisation der inneren Schwierigkeiten Herr
u werden.
Aus den Erlassen des großen Kasers Diokletian erfahren wir
von den Verwicklungen des großen Reiches., Er refor—
nierke die Währung, er erließ Tarife und setzte Höchslpreise für
die aus allen Ecken und Enden des Reiches kommenden Waren
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