Jebietes die Stadtverwaltung ergebenst, den Bauinteressenten
zus Beamtenkreisen zu dem 7öprogentigen Darlehen der Regie⸗
undatommission, das als erste Hypothek abgegeben wird, eine
Zusatz Hypothek bis zur Höhe von mindestens 15 Prosent der
vesamtbaukosten zu gewähren. J
Ferner bitten wir die Stadtverwaltung, die Bürgschaft für
»icfe Fälle zu übernehmen, so wie sie es auch bei der Ange⸗
telten⸗Versicheung und bei den Beleihungen der Rheinischen
WVohnungsbau⸗Fürforge getan hat. Nach unserer Auffassung
dürfte diese Maßnahme unbedenklich durchgeführt werden können,
an dein den bauenden Veamten eine gewisse Garantse stets ge—
gJeben ist in ihren Gehalts- und Pensionsbezügen.
Endlich bitten wir noch um die Gewährung von Zinszuschüssen
auch für diese Bauaktion, an der, Hunderte von Beamten, die
zern bereit sind, Wohnraum auch für die Allgemeinheit zu er—
stellen, interessiert sind.
Dtie Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände des Saargebietes
Beamteunbund des Saargebietes.
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes.
Lerband der“ Büroangeftellten und Beamten des Saargebietes
vund der rechn. Angejtellten und Beamten des Saargebietes
Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner, e. V.
J. A.: Schneider.
d. G. Nr. 38. 8. 26. Saarbrücken, den 2. August 1926.
An die hochlöbliche Stadtverwaltumg
Saarbrücken.
Die Regierungskomm'ssion des Saargebietes hat weben die
Bestimmungen für die Gewährung von Darlehen für Neu—
saunten qus dem Pensionsrücklagefonds“ bekanntgegeben. Ein
zroßer Tril der Beaitenschaft wird davon Gebrauch machen und
Neubauten erstellen. Nach Artikel 2 der Richtlinien muß der
Darlehensnehmer über 80 Progent der Gesamtbaukosten ver—
zügen. Das bedeutet eine schwere Belastung für die Beamten—
Bauinteressenten. Es wäre eine große Erleichterung des Bau—
wrhabens für die bauenden Beamten, wenn die Stadtverwal—
ung auch für dese Bauaktion der Regierungskommission die
Ztraßenbaukosten gauf 8 Jahre stunden wollte, so wie sie es be
anderer Gelegenheit entgegenkommender Weise schon getan, hat
Die unterzeichneten Beamtenverbände bitten daher die Hoch—
öbliche Stadtverwaltung ergebenst, einen generellen Beschluß
herbeiguführen, daß auch den Entnehmern von Darlehen aus
dem Pensionsrücklagefonds auf ihren Antrag hin die Straßen—
baukosten auf 5 Jahre gestundet werden.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamentverbände des Saargebietes:
Beamtenbund des Saargebeetes.
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes.
Verband der Büroangestellten und Beamten des Saargebietes.
tzund der dechn. Angestellten und Beamten des Saargebietes.
Gewerkschaft Deuttscher Eisenbahner, e. V
J. A: Schneider
4 2
Die neue Besoldungstabelle
Mit Wirkung ab 1. Juli hat die Regierungskommission
den Umrechnungsfaktor auf 5,3 erhöht. Die neuen Besol—
zungstabellen sind inzwischen den Lokalverwaltungen mit
der Anweisung zugegangen, sofort die Unterschiedsbeträge
jür Juli und August auszuzahlen.
Eine weitere bittere Enttäuschung für die Beamtenschaf!
des Saargebietes! Auf die vielen schriftlichen und münd
lichen Bitten in den letzten Wochen, endlich mit der Be—
amtenvertretung über eine richtige Festsetzung des Um
rechnungsfaktors zu verhandeln, wieder einmal ein Dik—
tat:
Eine Besoldungsneuregelung, bei der keine der vielen
oegründeten Einwände der Beamtenvertretung gegen die
bisherigen Reglungen berücksichtigt ist. Ja, nicht einmal
hre eigene Errechnungsmethode, die sie mit der deutschen
Regierung verabredet haben will, hat die Regierungs.
ommission durchgeführt. Trotzdem die Regierungskom—
nission sich an Hand der inzwischen bekannt gewordenen,
amtlichen Teuerungszahlen der Stadt Saarbrücken
aus Juli davon überzeugen konnte, daß der Um—
rechnungsfaktor für Juli auf 5,77 lauten mußte
deharrrt sie auf 5.3, einem Faktor, der nach ihrer Methode
zöchstens den Teuerungsverhältnissen im Anfang Juni ent—
pricht. So werden den Beamten von Monat zu Monat
noch Teile eines Einkommens vorenthalten, das auch bei
der vollen Durchführung der Methode der Regierungskom—
nission kaum zur Bestreitung der nackten Lebenshaltungs—
fosten ausreichen würde. Die Beamten müssen dabei im
ner mehr verarmen. Ein trauriges Schicksal einer Beam
tenschaft, die dazu bestimmt ist, einer Völkerbunds
regieerumng zu dienen.
An anderer Stelle haben wir bereits auf die Erregunt
aufmerksam gemacht, die heute in der Beamtenschaft
herrscht, eine Erregung, die eine baldige Linderunt
bitter notwendig hat. Die Beamtenvertretung hat der
Weg oft genug gezeigt, er sei hier wiederholt:
Sofortige Verhandlungen mit der Beamtenver⸗
tretung über eine richtige Festsetzung des Umrech-—
nungsfaktors.
Zur Tabelle im Besonderen:
Neben der von der Regierungskommission herausgegebe
ren Tabelle findet der Leser in dieser Nr. unserer Zeutschrif
noch folgende von uns aufgestellte Tabellen:
1. Tabelle mit den Monatsbezügen,
2. Tabelle mit den Monatsunterschiedsbeträgen,
3. Tabelle mit der Feststellung des Umrechnunasfaktore
jeder Gruppe und Stufe.
Aus der letzten Tabelle ist ersichtlich daß die Regierungs—
ommission dieses Mal den Umrechnungsfaktor mit weni
zen Ausnahmen einheitlich durchgeführt hat. Er liegt ge—
rau zwischen 5,30 und 5,31. Die Erfüllung dieses alter
Wunsches der Beamtenvertretung hat allerdings den Be
aimten der Gruppen mit bisher höherem Umrechnungs—
aktor verhältnismäßig geringere Mehrbeträge gegenübe;
den bisherigen Bezügen gebracht.
In den 3 ersten Stufen der Gruppe 2 ist der Umrech
rungsfaktor bedeutend höher. Liegt in dieser Maßnahme
nicht das Eingeständnis, daß den Beamten dieser Grupper
und Stufen nicht zugemutet werden kann, mit dem Ergeb—
ris aus der Umrechnung mit 5,3 ein Leben zu fristen
ziegt nicht darin auch der weitere Beweis, daß nach der
»isherigen Art der Gehaltsfestsetzung die Existenz viele!
uinteren Beamten nicht mehr garantiert ist? Dürfte nicht
endlich der Zeitpunkt gekommen sein, dem ständigen Wunsck
der Beamtenvertretung auf Erhöhung der Grundgehälte,
der unteren Besoldungsgruppen nachzukommen?!
In der Gruppe 16 und besonders in Gruppe 18 sind die
Bezüge mit einem weit niedrigeren Faktor errechnet wor
der. Warum dies? Warum gibt man diesen Beamter
nicht das, was ihnen nach der Methode der Regierungs
kommission zustehft? Plimn.
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