jungen, die Beförderungen und Ernennungen registriert werden
owohl vonseiten des Reiches wie vonseiten der Regierungskom—
mission. In gleicher Weise, wie dies für die aktiven Beamten
dann geschieht, werden auch für die Neupensionäre die Personal—
akten geführt und diejenigen der Altpensionäre damit vereinigt.
Der vierte Teil der Richtlinien behandelt die Beförderun—
gen, welche ein Beamtet erfahren hätte, wenn er sich nicht in
den dienst der Regierungskommission bätte beurlauben lassen.
Jede Standesveränderung wird ermittelt und der Regierunss—
sommission des Saargebietes mitgeteilt werden. Der jfolgende
Teil befaßt sich mit den Beförderungen, welche die Regierungs—
kommission des Saargebietes der Heimatbehörde mitteilt. Der
echste Abschnitt ist dem Prüfungswesen gewidmet und ent—
hält die Elinzelheiten für die Teilnahme eines Kommissars an
pᷣrüfungen, die im Saargebiet stattfinden, und für die Hinzu—
ziehung eines Kommissars der Regierungskommission, wenn die
betreffende Prüfung im Reich abgehalten wird. Offen ist immer
soch das Ptüfungswesen der Lehrer; aber auch hier steht zu
hoffen, daß bald das in Aussicht gestellte Uebereinkommen zum
Abschluß gelangt.
Der siebente Teil sieht die Gleichstellung der Reupensio⸗—
räre mit den Altpensionären vor. An und für sich erkennt die
Reichsregierung die von der Regierungskommission ausgesproche—
nen Pensionierungen an; eine besondere Verseßung in den Ruhe—
tand vonseiten des Reiches wird nicht mehr stattfinden. Dies
widerspricht zwar unserem früher stets vertretenen Standpunkt,
daß mit der Beendisung der Dienstleistung im Saargebiet auto—
matisch füt den weiteren Gang nur die Heimatbehörde zuständig
ei. Ttotz dieses Schönheitsfehlers haben wir jedoch allen Grund,
mit den übrigen Bestimmungen uns zufrieden zu geben. Nach
einem bestimmten Stichtas wird jeweils der Börsenkurs des
Franken in Berlin festgelegt und mit diesem Umrechnungskurs
der Wert der Frankenbezüge, welche der Pensionär oder die
Witwe von der Landeskasse des Saargebietes erhalten hat, in
Reichsmark ermittelt. Dieser Betrag wird auf dieijenigen Be—
‚üge aängerechnet, welche den betreffenden nach deutschem Reichs—
recht zunchen. Der Unterschied, welcher sich alsdann ergibt, wird
hm durch die Reichsbank ausgezahlt werden. Die Reichsbank
wird die in Betracht kommenden Beträge auch durch jede andere
Bank, welche der Ruhestandsbeamte oder die Hinterbliebene mit—
geteilt hat, überweisen lassen. Endlich ist in diesem Abschnitt
borgesehen, daß auch in jedem einzelnen Falle eine Prüfung
tattfindet, ob die Festsetzung des Ruhegehaltes usw. nicht un—
zünstiger erfolgt ist, als wenn in der Beschäftigung des Beamten
keine Unterbrechuns durch die Beurlaubung eingetreten gewesen
väre.
Der achte Abschnitt endlich befaßt sich mit den akti ven Be—
amten. Für den Unterstutzungsfonds ist die Höhe festgelegt.
Wenn auch die Beträge bei weitem nicht dem entsprechen,
was wir mit Recht fordern konnten, so ist doch zu berüchsichtigen,
daß für besondere Fälle, in denen durch Stüdium der Kinder,
durch Heilkosten für langwierige Krankheiten usw. erhöhte
Reichsmarkausgaben entstehen, auch höhere Beträge ausgezahlt
verden. So sehr wir auch bedauern müssen, daß diese Bestim—
mungen weder für die aktiven Beamten noch für die Neupen—
ionäre eine über den ersten April 1926 hinausgehende Rückwir—
kung haben, so ist doch nicht zu verkennen, daß wenigstens ein—
mal ein Anfang für das Rechnungsiahr 1926 gemacht worden
ist; wir wollen hoffen, daß es im Jahre 1827 keiner Unter—
tützungen mehr vonseiten des Reiches bedarf. Allerdings muß
damit gerechnet werden, daß die mit der Betreuung verbundenen
umfangreichen Arbeiten noch Wochen, um nicht zu sagen Monate
n Anspruch nehmen werden. Zusammenfassend stellte der Vor⸗
itzende jest, daß die Reichsregierüng trotz aller Schwierigkeiten
inen Weg ernstlich gesucht und autz gefunden habe, wie sie
wenigstens einigermaßen unsere Not lindern könnte. Wenn auch
ein Teil der Beamtenschaft an ihr bereits irre zu werden ver—
ucht war, so könne der Reichsregierung heute unsere Anerkennung
nicht versagt werden.
Alsdann führte der Redner die Hörer an die 3. Kampffront;
er erläuterte unser Verhältnis im Rahmen und zu der Saarbe—
oölkerung, wo da und dort bereits Anzeichen des Neides und der
Verstimmung in Erscheinung gotreten seien. Den Reamten stobe
egererprege
—* dif ——
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lares Recht zur Seite, auf welches sich niemand anders berufe'
önnte. 8
Zum Schlusse betonte der Vorsitzende die Notwendigkeit, daf
der Umstand, daß am heutigen Tage und im ersten Gange nod
richt alle von uns berücksichtigt werden könnten, uns nicht aus
zinander treiben dürfe, sondern uns erst recht zum restlosen Zu—
ammenschluß zwänge.
Nach diesen mit Beifall ausgenommenen Ausführungen setzt⸗
ine äußerst lebhafte Aussprache ein. Insbesondere wurde ein—
Anmenge von Aniragen, die sich auf die Betreuungs-Richtlinien
zesogen, gestellt und wertvolle Anregungen für die Fortführund
der Aktion gegeben. Leider jedoch führte die allgemeine Unruht
ruch dazu, daß mehrfach aus Kreisen der unteren Besoldungs—
zruppen eine breitere Beteiligung an den Verhandlungen gefor
»ert wurde. Mit Recht stellte der 1. Vorsitzende auf die Frage
ver aus den unteren Besoldungsgruppen an den letzten Ver—
»andlungen teilgenommen habe, fest, daß er als Vorsitzender sich
ruch als Vertreter der unteren Gruppen betrachte. Lebhaft be—
nängelt wurde, daß innerhalb der Arbeitsgemeinschaft dem Be—
imtenbund niemals zahlenmäßig die ihm zustehenden Sitze zuge
illigt würden, wenn die Vertreterzahl im Voraus bestimmt sei
Der Bundesleitung wurde aufgegeben, in der Arbeitsgemein
chaft diese Angelegenheit zu klären.
Die größte Erregung jedoch durchzitterte die Tagung in der
lussprache über unser Verhältnis zur Regierungskommission.
Wenn auch harte Worte fielen, in denen das Recht, treue Pjilichtrfüllung
bei ungenügend gesicherter Existenz zu verlangen, be—
tritten wurde, in denen die Verzweiflung sich wiederspiegelte,
ndenen die armselige Bezahlung von 80 Goldmark pro Monat
ür einen alten Beamten in gehobener Stellung gegeißelt wurde
o war man sich jedoch vollkommen einig darin, daß heute etwas
zußergewöhnliches geschehen müsse. Geradezu erlösend wirkte
ꝛer Vorschlag aus der Mitte der Versammlung, sofort eine
zrrößere Abordnung zur Regierungskommission zu schicken. Rur
nit Mühe einigte man sich auf die verhältnismäßig kleine Zahl
on sechs Teilnehmern, den Herren Dellwing, Hacker, Kaufmann
Weiler, Schröder und dem 2. Vorsitzenden des Beamtenbundes
ils Führer, Herrn Palm. Die Delegation begab sich sofort auf
den Weg. Im weiteren Verlauf der Aussprache wurde auch
1. a. unsere Zeitschrift einmal als gelbes Organ beseichnet, weil
ie noch nicht scharf genug gegenüber der Regierungskommission
nuftrete; diesen Vorwurf nehmen wir mit Rüchksicht darauf nicht
ibel, daß die große Erxegung zwar zu Recht, aber aus anderen
ßründen besteht. Der Punkt 1 der Tagesordnung wurde zurücd
zestellt bis nach Rückkehr der zur Regierung gesandten Vertreter.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung begründete der 1. Kasisierer
»es Beamtenbundes den Antras, mit Wirkung vom 1. Augußst
ib den Monatsbeitrag auf 3 Franken pro Mitglied festsusetzen.
Trotz der Anregung, die geforderte Erhöhung ohne Debatte zu
zewilligen, setzte eine äußerst lebhafte Aussprache auch bei
diesem Punkte ein. Zum Schlusse wurde einstimmig folgend⸗
Beitragsleistung beschlossen:
Für den Monat August 2.— Franken
Für den Monat September 2.50 Franken
Für den Monat Oktober 3.— Franken
Ein Antras auf Einführung eines Sonderbeitrages wurd
zurückgestellt zur Oktoberausschußsitzung.
Sodann wurden 2 neue Verbände aufgenommen: du—
Beamtenvereinigung des Saarknappschaftsvereins“ und die
Facharuppe der Forstwarte und Oberforstwarte des Saau—
jebietes“. Wir heißen sie als Mitglieder des Beamtenbundes
erzlich willkommen, begrüben sie als treue Mitarbeiter und
»offen, daß sie sich in der gewählten Spitzenorganisation zu
zause fühlen werden.
Zu Punkt „Verschiedenes“ wurden die Steueranforderunger
der Staͤdt Saarbrücken gegeißelt; ausgerechnet in einer Zeit vol
tändiger Mittellosigkeit werden ungeheure Forderungen gestell
nit der Verpflichtung zu sofortiger Zahlung. Es wird darau
zingewiesen, daß der Beamtenbund an den Bürgermeister de
ztadt Saarbrücken den Antrag gerichtet hat, die fälligen Be
räge in 9 Raten bis zum 1. April 1927 zahlen zu lasen Ferne!
vurde in Aussicht gestellt, daß man auch bei der Regierungs
sFortsekbung siebe Soite 281*
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