nens einbehalten. Daran hält der Entwurf (8 122) fest mi
ꝛer Begründung, daß dies mit Rüchsicht auf die Befretung von
zllen Dienstleistungen und die freie Zulassung der anderwesten
Lerwendung der Arbeitskraft im Vergleich mit seinen Kollegen
totwendig sei. Der DBB. vexlangt dagegen, daß mit der
Amtssuspension eine Diensteinkommensminderung nicht ein—
rete, da hierin nur eine nicht gerechtiertigte Vorwegnahme der
-7chuld, die noch gar nicht erwiesen, zu erblicken sei.
V. Im 14. Ausschuß des Reichstages wurden gegenüber dem
Regierungsentwurf folgende Verbesserungen erzielt:
Beschränkung der Verfolgung vordienstlicher Verfehlungen.
(Voal. oben unter II, 1.)
Eine Veriolgung der vor Eintritt in den öffentlichen Dienst
egangenen Verfehlungen wurde abgelehnt, die Zulässigkeit der
Lerfolgung von Verfehlungen, die vor Eintritt in den Reichs—
dienst, aber im Stagats- Gemeinde- oder Körperschaftsdienst be—
zangen wurden, beschränkte man auf die Fälle, in denen sich
rach Reichsrecht Dienstentlassung oder Strafversetzung gerecht
ertigt hätte.
. Mit Strafversetzung keine Diensteinkommenskürzung, sondern
nur Geldstrafe zulässig. (Vol. oben unter J, 1)
Während der Regierungsentwurf (84) mit der Strafversesung
inbedingt eine Diensteinkommensverminderung verbinden wollle,
vurde diese hier besjeitigt und nur die Möglichkeit, nicht der
Zwang vorgeschrieben, daß gleichseitig eine Geldstrafe vehbännt
verden kann.
Verbesserung der Bestimmungen über Gewährung von Unter—
aaltszuschüssen an die im Dienststrafverfahren entlassenen
Beamten (Val. oben unter III, 1.)
Durch einen in den Entwurf neu eingefügten 8 da ist vor—
zesehen, daß dem zur Entlassung verurteilten Beamten, der nach
bollendung des 65. Lebensjahres keinen Unterhaltszuschuß be
zieht, ein solcher in der Regel durch die oberste Reichsbebörde
ebenslang zu bewilligen ist.
m. Verbesserung der Zuständigkeiten zur Verhängung von
Geldstrafen.
Der Regierungsentwurf (8 11) wollte die Befugnis der nach—
zeordneten Behörden zur Verhängung von Geldstrafen wefent—
ich erhöhen. Demgegenüber hat der Ausschuß dem 8 11 eine
Fassung gegeben, nach der die Oberste Reschsbehörde cine Geld
trafe bis zum zulässigen Höchstbesrag, die unmitielbar nach
eordnete Behörde bis zu einem Viertel des zu! igen Höchst⸗
etrages, die übrigen nachgeordneten Behörden bis zu einem
Zwanzigstel des zulässigen Söchstbetrages verhängen koönnen.
(Der Beamtenbund. Berlin.)
⸗
Aus den Verbänden
berband der Bahnhofsverwalter, Eisenbahn⸗Assistenten.
Vetriebs⸗Assistenten und-Anwürter im Suurgehiet
Am 1. August ds. Is. findet unser diesjähriger Ausflug
zach Burg Montelair mit anschließender gemütlicher Unter.
haltung in Mettlach statt.
Die Abfahrt ab St. Wendel erfolgt mit Pz. 330 ab 6.55
Neunkirchen 7.222, Homburg mit Pz. 212 ab 6.51 über
Keuntirchen, St. Ingbert mit Pz. 210 ab 7.09, Saarbrücken
mit Pz. 527 ab 8.00, Besseringen an 9.50 Uhr.
Die Kollegen werden gebeten, sich mit ihren Familienangehörigen
recht zahlreich zu beteiligen.
Der Vorstand:
Reschke, Rabe, Lehnert.
Vereinigung der Saareisenbahnbeamten und ⸗Anwürter
Fachgruppe der Leitungsaufseher
Am Sonntag, den 1. August 1926, findet ein
Familienausflug nach Mettlach
statt. Gemeinsame Abfahrt in Saarbrücken 11.23 Uhr. In
Mettlach findet zugleich die Monatspersammlundg
tatt; Tagesordnung wird dort bekanntgegeben.
Um restlose Beteiligung wird gebeten.
Der Vorstand.
Gries Vorsitzender
Marum in die Ferne schweifen ...!
Die „Saarbrücker Zeitung“ veröffentlicht in ihrer Num—
ner 151 einen sehr warmherzig gehaltenen Bericht ihres
Wiener Korrespondenten unter der Ueberschrift: „Die
zsterreichischen Staatsbeamten wollen streiken“. Der Grund,
»er die österreichischen Kollegen dazu treibt, an dieses letzte
Pittel zu denken, ist nach diesem Bericht die Niedrighaltung
hrer Bezüge. Weiter wird ausgeführt, daß diese Streik
indrohung weder auf die Regierung noch auf die Oeffent—
ichkeit noch auf die Genfer Kontrolleure viel Eindruck
nachen werde. Das Fazit dieser Tatsachen wird dann in
den brandigen Schlußsatz zusammengefaßt, daß ein hung—
iger Magen schließlich rebellisch werden und seinen Träger
zu einer revolutionären Taktik hinreißen müsse. Soweit
dieser verständnisvolle Bericht.
Wir deutschen Beamten im Saargebiet wären nun die
Letzten, die ihren österreichischen Kollegen das Mitgefühl
für die gleich traurige Lage, in der auch wir uns befinden
bersagen würden. Was uns an diesem Bericht befremdet
ist, daß ein derart warmheriges Verständnis für unsere
Notlage in der hiesigen Tagespresse noch nie recht zum
Ausdruck gekommen ist. Wozu denn über Oesterreich reden,
oleiben wir doch schön bei unseren „saarländischen“ Verhält—
nissen. Oesterreich ist ein armes Land, welches nach dem
Urteil maßgebender Kapazitäten wirtschaftlich kaum lebens
fähig ist. Die hieraus sich ergebenden Wirtschaftsnöte
treffen begreitiperwan auch die Beamten, sie sind jedock
vom österreichsschen Volke weder verschuldet noch gewollt
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