nicht alles erreichen, was wir für Sie erstrebt haben. Ge—
rade in der Gehaltsfrage jedoch ist es gelungen, daß die
Gehaltsreform für Sie schon vom 1. Januar ab im Saar
gebiet in Kraft tritt, obwohl die Regierungskommission
sie erst vom Beginn des Rechnungsjahres 1926 ab durch
zuführen sich vorgenommen hatte. Im übrigen ist der Zwes
unserer heutigen Besprechung, die Ihnen in Baden-Baden
in Aussicht gestellten weiteren Verhandlungen, soweit sie
sich auf Ihr besonderes Verhältnis zur Heimatbehörde er—
strecken, aufzunehmen; so sind wir denn bereit, Ihnen noch
nähere Mitteilungen zu machen und ich bitte Sie, Fragen
an uns zu richten.
Von Seiten der Beamtenvertreter wurde Auskunft über
'olgende Punkte erbeten:
. Was ist hinsichtlich der Anerkennung von Beförderungen
verabredet?
Wie steht es mit der Rückübernahme von Beamten aus dem
Saargebiet?
Welche rechtliche Stellung nehmen die in das Saargebiet
beurlaubten Eisenbahnbeamten zum Reiche ein?
Wie gestalten sich die Verhältnisse für die Neupensionäre
des Saargebietes auf Grund der Abrede?
Nehmen die in das Saarsebiet beurlaubten deutschen Be—
amten auch an den Fürsorgemaßnahmen und Wohlfahrts—
rinrichtungen (z. B. Notstandsbeihilfe) teil?
Wie steht es mit der Differenzzahlung im Gehalt und in der
Pension sowohl für die rückliegende Zeit ab Dezember 1828
wie auch für die Zukunft?
Wie konnte die deutsche Regierung dem Baden-Badenen
Gruppenvergleich zustimmen?
Wie steht es mit der eineinhalbfachen Anrechnung der im
Dienste der Regierungskommission verbrachten Zeit?
3. Was ist über die Kommunalbeamten im Saargebiet in der
Abrede enthalten?
iO. Werden auf die Beamten der Saarpfals jeweils die Ver—
hältnisse Bayerns angewandt?
11. Werden durch die Abrede die Beschlüsse:
a) des Reichskabinetts vom 28. September 1820,
b) des preußischen Kabinetts vom 28. Oktober 1920 und
») des bayerischen Ministerrats vom 2. Dezember 1920
irgendwie berührt?
Welchen Standpunkt nimmt die deutsche Reichsregierung
hinsichtlich der Anwendung des Börsenkurses beim Be'sol—
dungsversleich ein?
Zu diesen einzelnen Fragen führte Herr von Friedberg
etwa folgendes aus:
Zur Frage der Anerkennung ist in der Abrede ein
Passus enthalten, wonach beide Regierungen bemüht sein
werden, Nachteile für den einzelnen Beamten zu vermeiden.
Die Dienstzeit im Saargebiet wird auf das Besoldungs-Rang-
und Ruhegehaltsdienstalter angerechnet werden
Ferner sind die deutschen Heimatbehörden bereit, die Be—
amten jeweils zu befördern, soweit es im Rahmen des
Haushalts und nach den Ernennungs- und Beförderungs—
grundsätzen des Reiches möglich ist. Auch sollen diese Be—
förderungen in Einklang gebracht werden mit den Be—
förderungen der Regierungskommission.
Die deutsche Regierung ist bereit, nach Maßgabe der ver—
fügbaren Stellen Beamte aus dem Saargebiet zurückzu—
übernehmen, wenn die Rückübernahme aus persönlichen
Gründen als notwendig erachtet wird. Wir haben mit der
Regierungskommission auch eingehend die Frage des Er—
jatzes und der Auffüllung von Lücken behandelt,
Sinsichtlich der Rechtsstellung der Eisenbahnbeamten
haben wir zwar keine feste Vereinharung getroffen: wohl
aber haben wir den Standpunkt vertreten, daß diese Be—
amten Reichsbeamte geblieben sind.
Die Frage der Neupensionäre ist zu einer einseitigen
Frage geworden, da in der Abrede keine besondere Be—
stimmung hinsichtlich ihrer Behandlung getroffen ist.
Unser Bestreben ist es, mit der Beamtenschaft des Saar—
gebietes zusammen zu gehen. Ueber die Kabinettsbeschlüsse
ist in der Abrede nichts enthalten. Sie bestehen also un
verändert fort.
In der Eingruppierungsfrage hatten wir im Monat
Oktober noch gewisse Hoffnungen, daß sich Ihre Wünsche
auf Wiedereinführung unserer 13grüppigen Besoldungs—
ordnung verwirklichen lassen. In den Dezemberverhand—
lungen jedoch haben sich die Verhältnisse derart verschoben,
daß es nicht möglich war, die Regierungskommission noch
dahin zu bewegen. Insbesondere machte die Regierungs—
kommission geltend, daß sie bei Annahme der deutschen
Gruppeneinteilung alles aböndern müsse, was sie auf
diesem Gebiete bisher geschaffen hat. Gerade über diesen
Punkt fanden lange und fruchtlose Erörterungen statt. Es
wurde immer wieder eingewandt, die deutsche Beamten—
schaft im Saargebiet sei nicht ganz geschlossen in dieser
Frage und ein Teil fordere die Wiedereinführung der
13gruppigen Besoldungsordnung nur deshalb, weil es die
deutsche sei. So kam es, daß wir schließlich die Erörterun—
gen hierüber abgebrochen haben. Dem der Abrede beige—
fügten Konkordanzbeschluß haben wir nur deshalb zuge—
sttimmt, weil dadurch wenigstens ein fester Gruppenver—
zleich zwischen dem Saargebiet und dem Deutschen Reiche
geschaffen ist, den Sie bisher vermißt haben.
Ich komme nun zu Ihrer Anfrage betreffs der Kom—
munalbeamten. In der Abrede ist hierüber nichts ent—
halten. An und für sich ist in ihrem Verhältnis auch im
Jahre 1920 keine Veränderung eingetreten. Die Kom—
munalbeamten beispielsweise der Stadt Saarbrücken oder
Saarlouis sind nach wie vor Beamte dieser Städte ge—
blieben; und so bleibt es auch bis 1935. Die Kommunal—
beamten scheiden auch deshalb aus, weil wir nicht in die
Rechte der Kommunen eingreifen können, sondern die
Kommunen handeln lassen müssen, wie sie wollen. Woh!
aber fallen unter die Abrede sonstige Kommunalbeamte
und zwar:
a) solche aus Elsaß-Lothringen, die wir zu betreuen
haben; hierüber enthält die Abrede folgende Be—
griffsbestimmung: Unter deutschen Beamten sind
deutsche Reichsangehörige zu verstehen, die entweder
am 10. Mai 1920 oder künftig als unmittelbare
Staatsbeamte der Regierungskommission des Saar—
gebietes zur Verfügung gestellt worden sind oder es
noch werden, oder die als unmittelbare bezw. mittel—
bare Staatsbeamte ehemals in einem festen Ver
hältnis zur Reichsbehörde oder zu unseren Staats—
behörden standen;
die Provinzial- und Kreisbeamten;
solche Beamte, die zwar im Deutschen Reiche Kom—
munalbeamte wären, im Saargebiet jedoch der
Regierungskommission unmittelbar unterstehen.
Hinsichtlich der Pensionen war die deutsche Regierung
ursprünglich bereit, die gesamte Pensionslast unter der Be—
dingung zu tragen, daß die Regierungskommission ent—
sprechende Rücklagen sicherstellt. Auch in dieser Fraage
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