und dankbar anerkannt. Wir stehen nicht an zu erklären,
daß wir in diesem Punkte einen großen Schritt vor wäcts—
jefommen sind. Zu klären bleibt noch, ob diese Maßnahme
ich auch auj die Vergangenheit auswirkt, und ob die Zu⸗
chüsse in voller Börsenturshöhe erjolgen, oder ob sie nur
einen wirtschaftlichen Ausglesch da: stellen.
Die Maßnahmen der Reichsregierung jedoch. bezüglich
der abtiven Beamten können ron uns nicht gut—
geheiten werden. Seit Jahren schon leidet die Saar—
beamtenschaft bitterste Not. Bis zur Stunde läßt uns die
Regterungstommission des Saargebietes im Stich. Bei
einem Kürsstande der Vart von 8.6 werden unsere Ge—
hälter trotz zunehmender Frankenentwertung immer noch
mit 4,7 umgerechnet. VBaden-Saden hat uns eine Er—
leichterung bringen sollen; das Etgebnis war eine große
Enttäuschüng. Die Beamtenschaft hat weiter gehofft. Ge—
sttützt auf die Kabinettsbeschlüsse hat sie bis zur Stunde
ten Glauben aufrecht erhalten, daß die Reichsregie—
dung sie nicht im Stich lassen werde. Wir bedauern
alle aujs Tiefste, daß wir uns überhaupt-an das Reich
haben wenden müssen. Wir waren und sind der Auf—
jassung, daß wir einzig und allein von der Saarregierung,
der wir unsere Dienste zur Verfügung stellen, ausreichend
entlohnt werden müßten. Unser Schritt an das Reich war
eine Maßnahme, geboren aus tiefster Not und aus der
Erkenntnes, daß uns von der Saarregierung keine Hilfe
kommt. Wenn wir jetzt aber mit diesem Ergebnis ins
Saargebiet zurückkehren müssen, dann wird unsere Bot—
schaft eine noch größere Enttäuschung auslösen, als dies
die Baden-Badener Beschlüsse schon getan haben.
Herr Reichskanzler! Ich halte mich verpflichtet, Sie auf
den ganzen Ernst der Lage aufmerktam zu machen. Die
gesamte Beamtenschaft an der Saar befindet sich augen—
blicklich in etner psuürchtbaren Erregung. Ein Teil
dieser Etregung hat sich bereits Luft gemacht in den
Jroßen Protestversammlungen am 30. Mai und in der
Klage einiger Beamten gegen das Reich. Sie haben vor—
hin bedauert, daß es zu dieser Klage gekommen ist. Da
ich annehmen darf, daß der Vertreter der Vereinigung
der höheren Beamten, die hinter dieser Klage steht, nach—
her noch dazu jprechen wird, kann ich mir ein weiteres En—
gehen hierauf sparen. Nach dem heutigen Ergebnis werden
nunmehr auch die übrigen Beamtenverbände, vor allem
auch der Beamtenbund, die Vertretung der großen. Masse
der Saarbeamten, nicht mehran der Frage eines
Prozesses gegen die Reichsregserusnng vor—
beikommen. Wir vom Beamtenbund haben bis jetzt
absichtlich diese Frage solange zurückgestellt, bis wir aüs
dem Verhandlungswege bis zur höchsten Instanz die letzte
Entsche'dung erwirkt hatten. Nachdem das nunmehr ge—
schehen ist und uns das erwartete Ergebnis nicht gebracht
hat, bin ich leider gezwungen, zu erklären, daß di'e
Reichsregierung jetzt vielleicht mit einem
Prozeß der gesamten Saarbeamtenschaft
gegendich rechnen muß.
Wir verstehen sehr wohl die finanziellen und vor allem
die rolitischen Schwierigkeiten des Reiches. Aber ron
unserer klaren Rechtsgrundlage können wir nicht ab—
weichen. Die geplante Beihilse ist unzure'chend, da sie, wie
wir bis jetzt übersehen können. nur für Einzelne in Froge
kommt und somit nicht eine Maßnahme für alle daiftelft.
Ueber die Frage der Kemmunalbegmten wird der Ver—
eter dieser Gruppe noch besondere Ausführungen machen.
Wir bedauern auch, daß d'e s. Z. klar zugesiche?te 11fache
Anrechnung un'erer Dienstzeit im Saargebiet erst iner
päteren gesetzlichen Regelung vorbehalten bleiben joll.
Damit komme ich noch zür Kernfrage für uns. Wir
haben gehört. daß die Abrede von Baden-Vaden ratifz'ert
ist. Wir begrüßen diese Abmachung bezüol'ch der Beförde—
fungen, Vrüfunoen und Verwendung des Pensionsrücklage—
sonds. Wir bedeuern jedoch. daß die Abrede in wesent—
echen Punkten die Kabinettsbe'chlüsse in der Klarhe:t ihrer
Zusagen abschwächt. ja sogar aufhebt. Ich weise hier auf
die so häufig gebrauchten „Mögl'chkeits“-Wendungen hin, wo
früher ein llares Versprechen stand. Der Kabinettsbeschluß
tellt eine 12juche Anrechnung der Dienstzeit im Saarge—
diet auf das Ruhegehaltsdienstalter in Aussicht; es ot!
ins kein Nachteil entstehen. Damals hieß es, wenn einem
Beamten das längere Verbleiben im Saargebiet nicht mehr
zugemutet werden kann, soll er sich zurückmelden können
ind zurückübernemmen werden; heute kann sich ein Be—
emter aus wirtschaftlichen und sinanziellen Gründen nächt
mehr zurücktmelden. Wir können diese Abmachungen nicht
une:kennen, wenn sie die Kabinettsbeschlüsse bon 1920 auf—
heben oder ersetzen sollten. Wir konnen uns nur dann da—
mit abjinden, wenn sie das einzig mögliche Ergebnis der
Verhandlungen zwischen Reichsregierung und
Saarregslerung darstellen und wenn die Kabinetts—
beschlüsse daneben als die Abmachung zwischen Reichsre—
gierung und Saarbeamtenschaft vollinhaltlich be—
tehen bleiben. Ich erbitte hierüber noch Aufshluß.
Zum Schluß möchte ich noch einmal bitten, daß Sie, Herr
Reichskanzlet, mit Rüdsicht auf den Ernst der Lage doch
noch einen Weg zu finden versuchen, der auch die aktive
Saarbeamtenschaft befriedigen kann.
Auf diese Auszsühtrungen erwiderte der Herr Reichs—
fanzlet:
Et möchte besonders darauf hinweisen, daß bei allen
Verhandlungen und auch bei der letzten Beschlußfassung
tets der Ernst der Lage und die traurigen Verhältnisse
»er Saarbeamten vorgeschwebt haben. Er schildert im all—
gemeinen die politischen Verhaältnisse der letzten Jahre,
einer Zeit, wo die Verhältnisse oft harte Beschlüsse von der
Reichsregierung gefsordert haben, vielfach zum Nachteil für
Einzelne, aber doch zum Nutzen der gesamten deutschen Be⸗
dölkerung. So sei es auch in der Saarbeamtenfrtage ge—
chehen. Die Pflicht hätte es geboten, einen Beschluß zu
assen ohne Rücksicht auf die bitteren Folgen.
Durch die Abrede von Baden-Baden blieben die Kabi—
iettsbeschlüsse unberührt. Die Abrede von Baden-Baden
telle das Verhältnis zwischen Reichsregierung und Saar—
tegierung und die Kabinettsbeschlüsse das Verhältnis
zwischen Reichsregierung und Saarbeamtenschaft dar.
Der Herr Reichskanzler verabschredet sich mit einem Gruß
in die Saarbeamtenschaft. Herr Geheimtat von Friedbecg
übernimmt den Vorsitz.
Herr Dr. RMessinger macht eingehende Ausführungen
wie sich die Vereinigung der höheren Beamten schließlic
Jezwungen sah, ihre Rechte einzutlagen. Die Beihilse an die
aktiven Beamten müsse er ablehnen. da er keine Almolen
annehmen tönne.
Herr Berg gibt seiner Enttäuschung Ausdruck, daß die
Beschlußfassung der Reichsreg:erung nicht auch den Kom—
nunalbeamten zugute komme. Er begründete den in einer
unter dem 3. März ds. Irs. den zuständigen Regierungs—
instanzen unterbreiteten Standpuntt nochmals durch ein—
jgehende Darlegungen. Die Kabinettsbeschlüsse von 1920
prächen von Staatsbeamten, d. h. ron solchen Personen,
die im Saargebiet ein öffsentliches Amt betle'den. Ein
Unterschied zwischen mittelbaren und unmittelbaren Staats—
»eamten sei nicht gemacht worden. Unter die Betreuung
durch das Reich und die Länderreg'erungen fallen somit
teben den unmittelbaren Staatsbeamten auch die mittel⸗—
»aren Staatsbeamten, d. h. die Kommunalbeamten und
die Lehrer an den ron, den Gemeinden und den Geme'nd⸗—
»erbänden zu unterhaltenden höheren, mittleren und Be—
rufsschulen. Eine unterschiedliche Behandlung könne nur
zine unerfreuliche Scheidung der verschiedensten Lehre?:
ind, Beamtenkategorien herbeifsühren. Er weist auf die
Fülle der Aufgaben der Gemeinden hin, die durch Gesetz—
gebung geregelt seien, woran das Reich besonders in“eres—
siert sein müsse. Gerade im Saargebiet sesen d'ie Ve——
tretungsorgane der Kommunen dazu berufen, für de Wah—
rung der Rechte der Selbstverwal“tung und damẽt sfür die
Wahrung der deutschen Interessen einzutreten. was a auch
in der Vergangenheit schon genügend Few?e'en worden sei.
Xe Ausdebnung der Be'chlüsse der Reichsregierung auf die
dommunalbeamten und die Lehrer usw. an den gemeind
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