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Der Beamtenbund erscheint wöchent— Zeitsch rift
lich einmal, und zwar Samstags.
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drei Tage vor dem Erscheinungstage. sdes Sag rge bietes
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i Jahrgang
Saarbrücken, den 16 Januar 1926 I
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Nummer 3
Beamtenbesoldung und Neichsreditrung
Die Verhandlungen in Baden-Baden sind beendet. Ein
anger, nervenzermürbender Besoldungskampf hat damit
seinen vorläufigen Abschluß gefunden. Der Beanmitenschaft
des Saargebietes ist allgemein bekannt, daß die saar—
ländischen Beamtenverbände in den letzten Monaten die
Reichsregierung um Unterstützung angegangen haben, und
daß diese ihre Hilfe auch zur Verfügung gestellt hat.
Warum haben wir uns überhaupt an die
Reichsregierung gewandt? Wir haben unmittel—
bar nichts mehr mit ihr zu tun. Wir leisten ihr keine direkten
Dienste, sind von ihr ins Saargebiet beurlaubt, unterstehen
der Regierungskommission des Saargebietes und haben der
den Treueid geschworen. Und trotzdem beanspruchten wir die
Hilfe der Reichsregierung ideell sowohl wie materiell! — —
Die vom Völkerbundsrat ernannte Regierungskommission
des Saargebietes hat Anfang des Jahres 1920 ihr Amt
angetreten. In einer Verfügung vom 16. März 1920 hat sie
u. a. folgendes den Beamten zugesichert: „Keinesfalls werden
sie“ (die Beamten) „nach Annahme des Gesetzes“ (Reichsbesoldungsgesetz'!)
„etwa niedrigere Gehaltsbezüge erhalten,
als dies bei deutschen Beamten der Fall ist, die außerhalb
des Soargebietes entsprechend gleiche Stellungen ein—
nehmen.“ Und das von der Regierungskonumission am
29. 7. 1920 erlassene Beamtenstatut enthält in den 887
und 31 folgende die Beamtienbesoldung betreffende Zusagen:
„Die gegenwärtig im Saargebiet in Dienst stehenden Be—
amten sollen hönsichtlich ihrer Gehaltsbezüge in die einzelnen
Klassen der angeführten deutschen Besoldungsgesetze einge—
reiht werden unter Anlehnung an die besonderen Verhältnisse
des Saargebietes.“ — — „Alle Verbesserungen bezüglich
der Gehälter usp. der Beamten auf Grund der nach dem
Waffenstillstand oder in Zukunft erlassenen deutschen Gesetze
werden durch die Regierungskommission geprüft werden
zum Zwecke der Bewilligung der entsprechenden Vorteile der
Beamten des Saargebietes, damit dieselben zu keiner Zei
schlechter gestellt seien als die deutschen Beamten, welche im
Reich in entsprechenden Stellungen sich befinden.“
Damt hatte also die Regierungskommission des Saar—
gebietes den von ihr übernommenen deutschen Beamten gariz
eindeutig klar die ideelle und materielle Gleichstellung mit
den Kollegen im Reich garantiert. Eine Grundlage war ge—
schaffen, auf der die Beamten ihre Dienste der Saarredierung
zur Verfügung stellen konnten.
Hinzu kam, was den immerhin sehr bedeutsamen Entschluß
der Beamtenschaft leichter gestaltete, daß auch die Reichs—
regierung mit Kabinettsbeschluß vom 28. September 1920
dieselben Zusagen gab. Es heißt darin wörtlich: „Aus der
Deenstleistung im Saarbecken sollen den Beamten keinerlei
Nachteile entstehen.“ — — „Die Reichsregierung verbürgt
den Reichsbeamten für den Fall der rechtswidrigen Vor—
enthaltung der ihnen von dem Searregierungsausschuß ge
schuldeten Bezüge das ihnen nach deutschem Reichsrechte zu
stehende Diensteinkommen.“ Das Preuß sche Staatsmini—
sterium beschloß am 23. Oktober 1920 in genau dem gleichen
Sinne. Und nun leisteten die Beamten, obwohl wegen
anderer Dinge noch manche Sorge unbehoben war, in
Januar 1921 der Saarregierung den Diensteid.
Es ist leider alles anders geworden, als die Beamtenschaft
m guten Glauben an die gerechte Erfüllung feierlich ge—
gebener Zusagen hatte erwarten dürfen. Die kurze Zeit des
ogenannten „Frankensegens“ war gar bald verflogen; und
dann brachten die neue Besoldungsordnung mit ihrer unge—
rechten Auseinanderziehung der Beamten in 19 Besoldungs—
gruppen, die Einführung der Goldmarkbezüge im Reich, die
stetige Verschlechterung des Franken, die steigenden Preise
für die Bedürfnisse des täglichen Lebens, die ungenügenden
und durch die Teuerung immer schon e eee
neuregelungen ein derartiges Maß von Not und Elend und
Verschuldung, aber auch von Empörung und Erb'tterung in
die saarländische Beamtenschaft, daß man es ihr nicht höch
genug anrechnen kann, daß sie bei alledem so ruhig geblieben
ist und pflichttreu und gewissenhaft ihren Dienst verrichtet
hat. Nahezu zwei Jahre hat sie auf dem Wege ruhiger, sach—
liicher Verhandlungen mit der Regierungskommission des
Saargebietes ans Ziel zu kommen getrachtet. Sie hat kein
erlaubtes Mittel unversucht gelassen; hat in unzähligen Ein—
gaben und mündlichen Besprechungen bei allen maßgeben—
den Stellen ehrlichen Verhandlungswillen bekundet; sie hJat
zu wiederholten Malen die Saarregierung an ihxreé feierlick
gegebenen Zusagen erinnert; sie hat den Klageweg beschritten
und die Regierungskomm'ission zur Erfüllung ihrer Ver—
sprechungen zwingen wollen; sie hat sich ganz zuletzt auck
noch an den Hohen Rat des Völkerbundes gewandt, in einer
Denkschrift ihre Notlage geschildert und um Abhilfe gebeten
alles ohne den gewünschten Erfolg.
Länagst schon waren in der Beamtenschaft Stimmen laut
geworden, die die Führung ans Reich verwiesen. Ter
dabinettsbeschluß hätte eine FKandhabe dafür geboten. Die
Führer haben es abgelehnt. Sie wollten das Reich nicht um
Hilfe angehen, solange der Saarregierung gegenüber noch
nicht alle Mittel erschöpft waren. Es widerstrebte ihnen, das
Re'ich zu beanspruchen, das mit seinen eigenen Nöten genug
zu tun hatte. Der Saarregierung leistete die Beamten'schaf
Dienst, sie auch hatte die Beamten zu besolden.
So also ist's zu verstehen, weskolb die sagrländische Be—
imtenschaft einerseits sich nicht schon viel früher ans Reich
gewondt hat, andererseits die Hilfe des Reiches überhaupf
beanspruchte. Erst als der Prozeß verlsoren gina, als auck
der Schritt an den Völkerbund ergebnislos verlief, als auf
dent Wege sachlicher Verhandlungen nichts mehr zu errgichen