Angestrehte Aenderungen der Vesoldungs⸗
bestimmungen im Reich
Bei der letzten Besprechung der Beamtenspitzen verbände
mit dem Reichsfinanzminister hatte dieser den Wunsch ge—
äußert, eine Zusammenstellung derjenigen Punkte zu er—
halten, in denen die Organisationen eine einheitliche Auf—
'assung vertreten.
In mehrfachen Sitzungen des Geschäftsausschusses haben
sich die Spitzenorganisationen mit der Angelegenheit befaßt,
um dem Reichsfinanzminister möglichst bald die gewünschte
Aufstellung übermiteln zu können. Da der Reichsfinanz—
minister besonderen Wert auf, die einheitliche Auffassung
gelegt hatte, mußten naturgemäß die Punkte, in denen eine
solche einmütige Meinung innerhalb der Spitzenorganisa
tionen nicht besteht, ausgeschieden bzw. auf eine gemein—
same Formel gebracht werden. Wenn damit auch eine
Abschwächung des Standpunktes der einzelnen Organisa—
tionen verbunden war, so ist doch nicht zu verkennen, daß
die gegenwärtige politische und wirtschaftliche Gesamtlagt
es notwendig macht, für jede gewünschte Aenderung durck
geschlossenes Dahintertreten die an sich geringen Erfolgs—
aussichten zu verbessern. Dies ist umso wichtiger, als e—s
sich um einen Schritt gegenüber einem Minister handelt,
dem die Zusammenhänge der Besoldungsfrage mehr' oder
weniger fremd sind, der sich bei seiner Vertiefung in dieses
Problem der Darstellung der Organisationen als einer
Art Disposition für ein Korreferat zu den dienstlichen
Vorträgen bedienen soll.
Von diesen rein sachlichen Erwägungen ausgehend, ist der
DBB. bemüht gewesen, durch weitgehendes Entgegenkom—
men die Voraussetzungen für die notwendige einhsitliche
Verständigung innerhalb der Organisationen zu schaffen.
Erfreulicherweise ist es denn auch gelungen, an der Hand
des von ihm aufgestellten Entwurfs eine von allen Orga—
nisationen vertretene Vorlage abzufassen. Diese ist dem
Reichsfinanzminister am 23. April in nachstehendem Wort—
laut übersandt worden:
Entsprechend der dem Herrn Reichsminister der
Finanzen in der Besprechung vom 6. März gegebenen
Zusage, ihm die gemeinsamen Wünsche der Beamten—
schaft hinsichtlich der geltenden Besoldungsbestimmun—
gen zur Kenntnis zu bringen, überreichen die Spitzenorganisationen
der Beamtenverbände eine Aufstellung
der Punkte, in denen sie einhellig eine baldige Aende—
rung in der angegebenen Richtung für dringend er—
forderlich halten.
Vorweg bemerken wir, daß es sich weder um die
höhe der Beamtenbezüge, deren Unzulänglichkeit wir
in der Sitzung vom 6. März nachdrücklich betont haben,
noch um ein Besoldungsprogramm für einen völligen
Neuaufbau handelt, sondern um nach unserer Meinung
notwendige Verbesserungen, die auch bei Beibehaltung
des jetzigen Besoldungsaufbaues durchführbar sind.
teinste Seifenmasse ohne je den Sodagehalt,
in dünnen, nudelartigen Bändern, die
sich in warmem WVasser augenblicklich lösen!
Pettgehalt 6 bis 7 mal so grobß wie bei gevöhnlichen
Seifenpulvernl Greĩfen selhst
dĩe feinsten Gewehe nicht ev
für die Hauswägthe menthenruch!
Erglebig. billiger als alles andere
Vor dem Auflösen von Kirchners Flocken das Wasser mit
gewöhnlicher Soda „weich“ machen; das ist viel billiger als
Jie Verwendung der in jedem Seifenpulver und selbsttätigen
Waschmittel alß Hcupibéestendteil entkaltenen Soda. 21
Weiter sehen wir von der Aufzählung von Einzel—
bestimmungen, die abänderungsbedürftig sind, ab.
Ebenso nohmen wir von einer besonderen Begründung
Abstand, da diese mündlicher Erörterung vorbehalten
bleiben soll, deren Festsetzung durch den Herrn Reichs—
minister wir entgegensehen.
Deutscher Beamtenbund.
Allgemeiner Deutscher Beamtenbund.
»Gesamtverband deutscher Beamtengewerkschaften.
Reichsbund der höheren Beamten.
Ring deutscher Beamtenverbände.
Aenderung der Besoldungsbestimmungen.
J. Grundgehalt.
Beseitigung der geltenden Schlüsselgrundsätze und ihre
Erfetzung durch ein System, nach dem allgemein das Auf⸗
rücken aus der Eingangsstelle (Anstellungsgruppe) in die
Hrund- und Normalstellung automatisch nach einer be—
timmten Reihe von Dienstjahren erfolgt. Die Beförderung
n die Spitzenstelle soll nach der Eignung geschehen, die
Zahl der Spitzenstellen erhöht werden.
Beibehaltung des bei der ersten planmäßigen Anstellung
estgesetzten Besoldungsdienstalters beim Aufrücken in
zöhere Besoldungsgruppen.
Verkürzung der Frist bis zur Erreichung des Endgehalts.
Dementsprechende zahlenmäßige Annäherung des Anfangs
gehalts an das Endgehalt.
Starke Vereinfachung der unübersichtlich gewordenen Be—
oldungsvorschriften.
Wiedereinführung der vierteljährlichen Vorauszahlungen
der Bezüge.
IIL. Ortszuschlag.
Beseitigung des auf der reinen Mietgrundlage aufge—
»auten Wohnungsgeldzuschußsystems. Wiedereinführung
des auch die sonstigen Teuerungsmomente berücksichtigenden
Ortszuschlagssystems.
Gewährung eines besonderen Zuschlags an die Inhaber
don außerhalb der Zwangswirtschaft stehenden besonders
teuren Wohnungen sowie an solche, die im Vergleich zur
ortsüblichen Friedensmiete einen überdurchschnittlichen
Mietsatz zu zahlen haben.
Gewährung des vollen Wohnungsgeldes an die Ruhe—
gehaltsempfänger nach ihrem Wohnort.
III. Sozialzuschläge.
Abbau der Sozialzuschläge durch Einbau in die Gesamt—
bezüge, und zwar zunächst des Frauenzuschlags undder
Kinderzuschläge für zwei Kinder, so daß erst vom 3. Kinde
ab ein Kinderzuschlag gewährt wird.
IV. Diätare.
Inkraftsetzen des 8 5 zweiter Absatz des Besoldungs—
zesetzes, so daß die erste planmäßige Anstellung nach fünf
äußerpianmäßigen Dienstjahren erfolgen muß.
V. Ruhestand und Wartestand.
Wiederherstellung der alten Rechtslage bezüglich der Höhe
der Wartegelder und der Anrechnung der Wartestandszeit
auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit.
Gleichstellung der Alt- und Neuruhegehaltsempfänger.
Rückwirkung aller Besoldungsänderungen auf die Ruhe—
gehälter und die Hinterbliebenenbezüge.
Zohn braver Eltern kann zum 1. Juni als
1
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ν—
bei uns eintreten. Schriftliche Angebote erbeten an die
Krankenkasse der Gemeindebeamten
und ⸗Angesteilten des deutschen Reiches
Bezirks⸗Verwaltung Saargebiet
Saarbrücken2 Triererstraße 27