für eine Leistung, die von so vielen Händen ausgeführt
werden muß? Vom kaufmännisch-wirtschaftlichen Stand—
punkt aus betrachtet. wirklich nicht!
Als einziges und wesentliches Aktivum glaubte man den
»ereinbarten amtlichen Gruppenvergleich zwischen dem
zcutschen 13-Gruppenregulativ und dem saarländischen 18—
Sruppenregulativ buchen zu können, der auch geeignet er—
chien, eine brauchbare Grundlage zur nunmehrigen richti—
gen Eingruppierung bezw. Umgruppierung der saarländi—
chen Beamtenschaft abzugeben. Wenn auch dieser Gruppen—
bergleich keineswegs die auf Wiedereinführung des deut—
chen z. Zt. 13gruppigen Besoldungsregulatives abzielenden
Forderungen der Beamtenschaft befriedigte, so konnte er, in
gerechter Weise durchgeführt, doch als Mittel dienen zur
Ausräumung des berghoch angehäuften Unrechtes, das zahl⸗
eichen Beamten, ja ganzen Beamtengruppen anläßlich der
zrundsatzlosen, willkürlichen Umgruppierung aus der
deutschen 13-Gruppenordnung nach der saarländischen 18—
Hruppenordnung zugefügt worden war.
Was lag nach dem Abschluß der bereits im Dezember des
bergangenen Jahres gepflogenen Verhandlungen näher
aind war bei einigem guten Willen leichter durchzuführen
als die ungesäumte grundsätzliche Rückführung der Beamten
in die unter der Herrschaft des 13-Gruppenregulatives be—
reits innegehabte Besoldungsgruppe bezw. die Umgruppie—
ung von hieraus in die im Baden-Badener Abkommen
hierfür vereinbarten, oder auch im Falle einer zwischenzeit—
ich erfahrenen Beförderung hierfür zukommende saarlän—
zische Vergleichsgruppe?
Monate sind seit dem Abschlusse dieser Verhandlungen
s Land gegangen; neben einer total unzureichenden, vom
Wurme der Inflation täglich mehr zernagten Franken—
besoldung seuszt die gesamte Beamtenschaft immer noch
inter dem Drucke der bereits 1923 vorgenommenen unge—
rechten Eingruppierung. Man hoffte von Woche zu Woche,
bon Monat zu Monat, daß wenigstens dieser Alpdruck von
der Beamtenschaft sobald als möglich genommen würde.
Bezügl. der Gemeindebamtenschaft steht nach untrüglichen
Anzeichen die Saarregierung auf dem Standpunkte, daß
diese die Baden-Badener Verhandlungen gar nichts angehen
und sie auch keinerlei Rückwirkungen auf ihre Besoldungs—
»erhältnisse zu erwarten haben. Das Gemeindebeamten—
Fingruppierungsunrecht, das doch unter Hinweis auf das
Vorbild der staatlichen Besoldungsordnung unter restloser
Angleichung an diese und unter gleichzeitiger Aufbürdung
ines Besoldungssperrgesetzes begangen wurde, soll ewig
ind unabänderlich bleiben. Die Enttäuschung von Baden—
Baden entwickelt sich zur Täuschung, wenn die zuständigen
Stellen nicht bald und rechtzeitig ihren gewiß merkwür—
digen Standpunkt aufgeben, daß das für die Kommunal-—
»eamten im Anschluß an das Staatsbeamtenregulativ ge—
chaffene gleichartige Besoldungsregulativ eine völlig neue
Besoldungsordnung darstelle, die zu dem vorher ange—
vandten deutschen 13-Gruprenregulativ in keinerlei Be—
ziehung stehe. Dieser Rechtsstandpunkt ist unbedingt un—
haltbar.
Auch das, wenn auch ungeschriebene, so doch in allen
Kulturstaaten der Welt seit Jahrhunderten anerkannte, im
Volksempfinden wie in der gesamten Rechtspflege ver—
ankerte und daher von jeher heilig gehaltene Gesetz über
die wohlerworbenen Rechte, welch letztere die saarländische
9⸗Gruppenbesoldung einfach abwürgen wollte, läßt sich
nicht länger mehr unterdrücken. „Kecht“ muß immer wieder
Recht“ werden. Ein unterdrücktes Recht wird nicht eher
zur Ruhe kommen, bis es wieder zu seiner berechtigten An—
erkennung gelangt ist
III.
Weitere Zuschriften befassen sich mit dem Umrechnungs—
faktor und seiner Errechnung. Zur Belebung des Interesses
ei folgende wiedergegeben:
Die Errechnung des Umrechnungskurses von 4,67 oder
rund 4,70 für den Monat März 1926 ist dadurch erfolgt,
daß die Reichsteuerungszahl in die Teuerungszahl des
Saargebietes dividiert wurde. Diese Berechnungsart ver—
stößt gegen den fundamentalen Grundsatz-der Mathematik,
daß nur glesische Größen miteinander verglichen werden
können. Es handelt sich im vorliegenden Falle aber nicht
um zwei gleiche Größen (Teuerungs zaählen), sondern
um ein Gemisch von Teuerungszahlen und Inflations—
zahlen, was aus folgendem hervorgeht:
Während es sich bei der Reichsteuerungszahl von Mark
179,4 um reine Teuerung, errechnet auf Goldbasis, handelt,
ist in der Teuerungszahl des Saargebietes von Fr. 839. —
die Teuerung nicht in Geld, sondern im Papierwert des
Franken errechnet. Will man nicht gegen den oben ange—
zogenen Grundsatz der Mathematik verstoßen, so hat man
zunächst die Inflation aus der Saargebiets-Teuerungszahl
auszuschalten und für die Saarteuerungszahl eine Goldbasis
zu schaffen. Die so gefundene Saarteuerungszahl auf Gold—
basis des Franken kann erst dann mit der Reichsteuerungs—
zahl verglichen werden. Der für die jetzige Gehaltsregelung
vorgesehene Umrechnungsfaktor hätte demnach wie folgt er—
rechnet werden müssen:
Reichsteuerungszahl im Monat März zum Durchschnittsbörsenkurs
im Monat März
wie Saargebietsteuerungszahl auf Goldbasis zu dem zu
wählenden Umrechnuümgskurs
oder in Zahlen ausgedrückt:
179,4: 665 (Monatsdurchschnittskurs März 1926)
wie 157,7: X oder X 5.8458.
Die vorstehende Saargebietsteuerungszahl auf Goldbasis
.457,7 — wurde mit Hilfe des Monatsdurchschnittskurses
März 1926 — 100 Goldmark sind 665.— Papietfranken —
errechnet. 100 Goldmark sind nach Friedensparität 125
Goldfranken. 125 Goldfranken sind demnach ebenfalls
665 Papierfranken oder 1 Goldfrank — 5,32 Papierfrank.
Um die Saarteuerungszahl auf Goldbasis zu bringen, muß
nach folgender Gleichung verfahren werden: 532 Papier—
franken verhalten sich zu 100 Goidfranken wie 839: X, oder
in Zahlen ausgedrückt:
532: 100 — 839: X
X 157,706
Die Saarteuerungszahl auf Goldbasis beträgt somit 157,7.
Nach vorstehender Berechnung beträgt der Umrechnungs—
kurs im Saargebiet für den Monat März 1926 nicht 470,
sondern 5.80.
Baden⸗-Baden und die Beumtenschaft
„Die Enttäuschung von Baden-Baden“, diese wenigen
Worte — 8 die Auffassung der Saarbeamtenschaft
über das Ergebnis der in Baden⸗Baden zwischen Reichs—
regierung und Saarregierung geführten und zum Abschluß
gebrachten Verhandlungem
—
—
9
rm
— Acnri air 4
GEBE. SIR
— G. M. B. H.
DAS HAus DIN GUAIITATEIN ei
9 —
8 7 —8*
ND 7*
—
7*
———— — — — — — — ——
— — ———— ———— ——— — — — — — — — t * ———— — ——— — — —— —— —— — — — — — — — —
— — — ———— —— ———— — — — —,— —— — —
—â————————— ⏑⏑ eeeee — — — çeeeeee