Full text : 1.1926 (0001)

vom 7. d. Mts. die Auszahlung der Januargehälter zum 22. De
zember verfügt hat.
Leider ist eine Entscheidung über den zweiten Punkt besagten
Eingabe — Niederschlagung der Vorschüsse — nicht ergangen.
Es erscheint uns überflüssig, der Regierungskommission in aller
Ausführlichkeit nochmals darzulegen, wie wenig die Beamten der
unteren Gruppen auch bei einer Früherzahlung ihres Januar—
gehaltes vor dem Weihnachtsfest in der Lage sind, die erhaltenen
Vorschüsse zurückzuzahlen. Wenn die Regierungskommission ge—
wellt ist, die Notlage der Beamten in den unteren Besoldungs—
gruppen auch nur in etwas zu mildern, so bitten wir nochmals
dringend, die gewährten Vorschüsse niederzuschlagen und alle
Kassen so rechtzeitig dementsprechend anzuweisen, daß ein Abzug
am Gehalt vor Weihnachten nicht erfolgt. Dieses Verlangen kann
im jetzigen Augenblick sicher nicht als unbillig bezeichnet werden.
Die Beamtenschaft rechnet darum auch bestimmt mit der Erfül—
lung ihrer Bitte, zumal die Verhandlungen in Baden-Baden, die
der Beamtenschaft eine allgemeine Erhöhung ihres EGinkommens
bringen werden, unmittelbar vor dem Abschluß stehen.
Beamtenbund des Saargebietes.
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes.
Verband der Büroangestellten und Beamten des Saargebietes.
Bund der technischen Angestellten und Beamten des Saargebietes.
Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner e. B.

Regierungskommifsion
des Saargebietes
Generalsekretariat Saarbrücken, den 14. Dezember 1025.
—E Echloßplatz 15
G. S. Nr. 6378/A
An don

Hier.
Betrifft: Schreiben vom 11. Dezember 1925.
Ich beehre mich hiermit, den Empfang des dortigen Schreibens
oom 11. Dezember 1925 zu bestätigen und teile Ihnen mit, daf
die Rege-Kom. in der Sizung vom 13 Dezember 1025 folgende?
beschlossen hat:
Die Rückzahlung der Vorschüsse für Wintervorräte wird wie
derum auf einen Monat hinaus gestundet.
Von den Gehältern für Januar, die am 22. Dezember zur
Auszahlung gelangen, werden demnach keine diesbezüglichem Be—
träge in Abzug gebracht.
Der Generalsekretär der Regierungskommission des Saargebietes.
Pierrotes.

Beamtenbund des Saaraebietes

* * *
Saarbrücken, 24. Dezember 1925.
An die
Negierungskommission des Saargebietes
Beneralsekretariat

Saarbrücken 1
Schloßplatz 15.
Wir beehren uns der Regierunaskommission ergebenst folgen—
des zu unterbreiten:
Nach der Besprechung in Baden Baden durfte über das Er.
gebnis der dortigen Verhandlungen ein amtlicher Presseberich
erwartet werden. U. a. besagt das damit zusammenhängende
Wolfftelegramm vom 21. ds. Mits. welches in der hiesigen Tages—
presse am 22. Dezember veröffentlicht wurde, folgendes:
„Da ferner die deutsche Regierung in den letzten Tagen den
Beamten der unteren Gruppen einmalige Zuwendungen be
willigt hat, beabsichtigt die Regiexungskommission, die früher
den Unterbeamten gezahlten Vorschüsse 4ur Beschaffung von
Wintervorräten niederzuschlagen.“
Wir gestatten uns, die Aufmerksamkeit der Regierungskommis—
sion ergebenst auf die Höhe der im Deutschen Reiche — auch
für die bhilligsten Orte — gewährten Notzuwendungen hinau—
weisen. Die Reichsregierung gewährt:
den planmäßigen und außerplanmäßigen Beamten, den
Beamten im soweit sie für Dezember 1925
Unterhaltungszuschüsse usw. erhalten, der Wartegeld- und
Ruhegehaltsempfängern, den Beamtenhinterbliebenen sowie
den Angestellten und den Angestellten als Posthelfer und Post—
helferinnen der Besoldungsgruppen IIbis IVebezw. Vergütungs—
gruppen III und IVeine Notzuwendung im Höhe von einem
Viertel des ihnen für Deagember 1925 zustehenden Monats—
bezugs,
den Beamten usw. der Besoldungs- bezw. Vergütungs—
gruppen V und VI eine solche in Höhe von einem Fünftel des
MonatsbGeauds.

mindestens aber
a) den Ledigen 20 Reichsmark,
b) den Empfängern eines Frauenzuschlages 40 Reichsmar
statt 30 Reichsmark,
c) den Empfängern von Kinderzuschlägen und Kinderbeihilfer
(auch gekürzten) für jedes Kind, für das im Dezember eir
Kinderguschlag oder eine Kinderbeihilfe gezahlt ist, außer
dem 5 Reichsmark,
d) den Vollwaisen 10 Reichsmark.
Die von der Regierungskommission des Saargebietes gewährter
Lorschüsse reichen in jihrem Wert lange nicht an die Notzuwen—
dungen des Reichs. Gestützt auf die in Baden-Baden erneuert?
feierliche Versicherung, die saarländischen Beamtenbegüge der
deutschen anzugleichen, bitten wir die gleichen Notmaßnahmer
auch im Saargebiet unter Umrechnung einer Goldmark mi
wenigstens sechs Franken zu treffen. Da die Bezüge im Saar
gebiet seit zwei Jahren niedriger sind als im Reich, dürfte au
eine besondere Begründung dieser Bitte verzichtet werden.
Infolge der bestehenden Abweichungen in den Besoldungs
gruppen bitten wir ferner, diese Maßnahme — ebenso wie de
bei der Gewährung des Vorschusses der Fall war — auf die Be—
soldungsgrupe VII sowie auch auf diejenigen Beamten der Grup
ben VIII und IX ausgzudehnen, deren Begüge aus Grundgehal
und Teuerungszulage weniger betragen als diejenigen in de
Endstufe der Gruppe VII bei gleicher Ortsklasse.
Angesichts der Dringlichkeit der Zuwendung — die Deutsche
Reichsregierung hatte ihre Behörden bereits vor der motwendiger
Zustimmung des Reichsrats mit Anweisung versehen — bitter
wir um eine baldgefällige Entscheidung.
Beamtenbund des Saargebietes.
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes.
Verband der Bürvangestellten nud Beamten des Saargebietes
Bund der technischen Angestellten und Beamten des Saargebietes
Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner e B.

*
Saarbrücken, 2. Dezember 1925

An die
Regierungskommission des Saargebietes
Generalsekretariat

Saarbrücken 1
Schloßplatz 15.
In Verfolg der Besprechung mit den Herren Vertretern de—
Regierungskommission bei den Verhandlungen von Baden-Baden
beehren wir uns, nach Rücksprache mit der Beamtenschaft folgen
des der Regierungskommission zu unterbreiten:
Die Beamtenschaft ist bei der Forderung auf generelle An
erkennung der nach Reichsmuster abgelegten Prüfungen, sowi
der Beförderungen und Ernennungen, wie sie im Reiche erfolgen
don dem im Artikel 7 des Beamtenstatuts festaeleaten Ver
sprechen ausgegangen.
Was die Anerkennung der von der Saarregierung getroffener
Personalmaßnahmen duürch das Reich anbelangt, so ist di—
Beamtenschaft folgender Auffassung:
a) Sofern die Laufbahnbestimmungen und Prüfungsbedingunger
im Saargebiet im völligen Einklang mit den deutschen ge
blieben waren, dürften seitens des Reiches kaum Einwendun—
gen zu erwarten sein. Sollte ein Beamter diese Bedingunger
nach deutschem Muster jedoch nicht erfüllen, so kann von
Standpunkt des Berufsbeamtentums aus seine Anerkennungç
nicht gebilligt werden. Wo die saarländischen Laufbahnbe
timmungen und Prüfungsbedingungen zum Nachteil de—
Beamtenschaft von den deutschen abwichen, dürfen die hier
zeschädigten Beamten nicht auch nachher noch aeschädiag
zleiben.
Hinsichtlich der Vorrangbeförderungen (Springer) muß den
Reich die Anerkennung in jedem Falle frei überlassen bleiben
Die Beamtenschaft wird keine Einwendungen erheben, wenr
die gleichen Beurteilungsmomente hier wie im Reich aus
schlaggebend waren, z. B. die weit überragenden Fähigkeiten
ausschließlich beruflicher Art offenkundig feststehen. Wo die
saarländische Springerbehandlung sich jedoch nicht mit der
deutschen Gepflogenheiten deckte, kann das vorbehaltlose Auf
gehen im deutschen Beamtenkörper nie gutgeheißen werden
Eine generelle Anerkennung aller Maßnahmen der Regie
rungskommission schlösse die Billigung in sich, daß für die
oielen im Saargebiet ungerecht behandelten, ideell und mate
riell geschädigten Beamten das bereits jahrelang erlittene Un—
recht und das heutige Durcheinander in den Ranaverhältnisser
der Beaoamsen verewingt würden

*
            
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