Full text : 1.1926 (0001)

z. bei jeder Verschiebung der Grundlage der Lebeus—
haltuüngskosten eine Aenderung der Tabelle eintreten
ollen.
Neben der sofortigen, wenn auch äußerst geringen Linde—
rung der Not der Beamten sahen wir in dem vorstehenden
Versprechen einen Weg erschlossen, auf dem wir nun doch
dald zu der restlosen Erfüllung der Beamtenwünsche zu
'ommen hofften.
Leider müssen wir feststellen, daß der erste Teil des Ver—⸗
prechens nicht ganz durchgeführt worden ist. Viele Be—
amte, auch Ruheständler, haben noch vor einigen Tagen
sich darüber bitter beklagt, daß sie bislang nicht in den Be—
itz der April-Unterschiedsbeträge der neuen Besoldungs—
rabelle gelangt seien.
Wir bitten dafür Sorge tragen zu wollen, daß künftig
»erartigen Anordnungen einheitlich nachgekommen wird.
Nach der inzwischen von uns vorgenommenen Prüfung
der Besoldungstabelle und der Art der Errechnung haben
vir der Regierungskommission folgendes zu unterbreiten:
J. Zur Errechnungsmethode.
Die versprochene Angleichung der Gehälter der Bramten
des Saargebietes an die Reichsgehälter will die Regie—
rungskommission dadurch durchgeführt haben, daß sie die
Reichsgehälter mit einem Faktor umgerechnet hat, der
nach folgender Formel ermittelt wird:
Absolute Teuerungszahl des Saargebietes dividiert
durch absolute Teuerungszahl des Reiches,
estgestellt für beide Gebiete nach der seit 1. 2. 25 ange⸗
—“s neuen Methode des Statistischen Reichsantes in
Berlin.

Einwendungen.
vsinsichtlich der Zahlen der Errechnungsmethode der
Regierungskommission.
Die Reichsteuerungszahl ist ein gewogenes Mittel
aus den Teuerungszahlen von 72 Eildienstgemeinden. Die
Teuerungsverhältnissee dieser Gemeinden weichen jedoch
ehr voneinander ab. Es bestehen Unterschiede bis zu
25 Vrozent, bedingt durch:
die Kopfzahl der Bevölkerung (Großstädte — Klein—
tädte),
die wirtschaftliche Lage und die Art der Beschäftigung
der Einwohner (reine Industriestädte — Städte in
Landwirtschaftsgebieten),
die geographische Lage (Grenzstädte — Städte im In—
land — Küstenstädte — Städte im Binnenland).
Dagegen weisen die Teuerungsverhältnisse der zum Ver—
gleich herangezogenen Gemeinden des Sargebietes gegen
der geringen Ausdehnung des Gebietes und der durchweg
einheitlichen Beschäftigungsart der Vevölkerung keine
wesentlichen Unterschiede auf.
Die Teuerungszahl des Saargebietes, einer einzigen
Wirtschaftseinheit, kann demnach nicht mit der Reichs—
zurchschnittszahl, sondern müßte mit der Teuerungszahl
iner Stadt der Ortsklasse A mit gleichen Verhälinissen.
um Beispiel Breslau, verglichen werden.
2. Was ist in der Errechnungsmethode überhaupt nicht
berücksichtigt?
Wenn keine Schädigung der Beamten durch die Regie—
rungskommission gewollt wird, darf auch ein Umrechnungs—
aktor, der unter Berücksichtigung aller vorstehenden Ein—
wände festgesetzt ist, nur für die Errechnung des Teiles
des Einkommens angewandt werden, der zur Deckung der
nackten Lebenshaltungskosten dient.
Nicht erfaßt werden alle Verpflichtungen, die der deutsche
Sagaarbeamte zur Aufrechterhaltung kultureller Beziehuagen
mit dem Reich (Studium, Fachausbildung, Fachzeitschtif⸗
ten, Zugehörigkeit zu Fachverbänden, Ausbildung der
Kinder, Zeitschriften und Bücher zur Allgemeinbildung)
und familiärer Beziehungen mit dem Reich (Unterstützun—
gen von Familienmitgliedern, Besuchj zum Börseukurs
eingehen muß.

Ferner sind in der Errechnungsmethode der Regierungs—
ommisston nicht berücksichtigt die Kosten zum Börsenkurs
ür die Erhaltung des Familienstandards (Kuraufenthalt.
SZpezialkranken- und Heilstättenbehandlung, Medikamente
Erholung, Ausstattung der Kinder, Lebens-, Feuer- usw.
ering Rücklagen 'für besondere Notfälle, Erpar
risse).
Dazu kommt die höhere Steuerbelastung im Saargebiei
im Gegensatz zum Reich.
Insbesondere sind im Reich die Sätze für Steuerfreiheit
höher als im Saargebiet.

Außerdem hat die Regierungskommission nicht in dem
Yaße wie das Reich für die Erstellung von Dienstwohnun—
gen gesorgt. Dadurch und durch den gerade im Saargebiet
zesonders herrschenden Wohnungsmangel werden viele BVe—
amte in teuren Reubauwohnungen außergewöhnlich be—
lastet.
Einen weiteren Beweis, wie falsch es ist, die Errech.
tungsmethode der Regierungskommission für die Fest—
etzung der Gehälter anzuwenden, bietet die für April er—
vöhte Teuerungszahl des Reiches. Bei starker Preissteige—
rung im Saargebiet und bei dem Sinken der Preise im
Reich für die Lebenshaltung und Bekleidung wird der
Umrechnungsfaktor unberechtigt niedrig gehalten, weil im
Reich lediglich die Kosten für die Mieten höher gewocdep
ind.

Es ist uns in letzter Zeit öfters von Seiten der Regie—
ungskommission betont worden, daß in Baden-Baden dit
Deutsche Regierung die Errechnungsmethode der Regie—
rungskommission als unanfechtbar bezeichnet habe. Wir
können unmöglich annehmen, daß eine verantwortliche
Stelle der Deutschen Regierung zu einer derartigen Be—
hauptung kommen konnte, wenn sie die Methode eingehend
geprüft hätte.
II. Zur Orisklasse.
Die Regierungskommission legt als Umrechnungsbasis
unserer Gehälter die deutschen Grundgehälter mit dem
Durchschnitt der Ortszuschläge A und B zu Grunde. Die
Zugehörigkeit zur Ortsklasse wird im Reich veränderlich
durch die Mietpreisbildung und nicht durch die Teuerungs—
verhältnisse bedingt. In der Teuerungszahl des Saarge—
bietes wirken sich bereits die niedrigen Kosten für die Woh—
nung aus. Es ist deshalb unrichtig, wenn uns die pis—
herige Zugehörigkeit zur Ortsklasse A nicht mehr gewährt
wird. Nach den bereits vorher gemachten Ausführungen
darf für alle Orte des Saargebietes nur die Ortsklasse⸗
in Frage kommen.
Die Angabe des Regierungsvertreters in den Verhand—
ungen am 22. 4. daß in Baden-Baden mit der Deutschen
Regierung ein Einverständnis darüber erzielt worden sei—
daß für das Saargebiet die Ortsklasse Bein Berträch
omme, muß unbedingt auf einem Irrtum beruhen.
III. Zum Sonderzustchlag.
Tatsache ist, daß nicht, wie der Regierungsvertreter an—
gegeben hat, der Sonderzuschlag aus der Zeit des passitven
Widerstandes, sondern aus der Zen der Inflation im
Reich herrührt. Wenn gerade in den dem Saargebicet be—
iachbarten Teilen des Reichs ein Sonderzuschlag bis zu
5 Prozent gezahlt wird, dürfte unsere Forderung aus
inen Sonderzuschlag von 10 Prozent nicht unbillig er—
cheinen. Auch in dieser Frage bezweifeln wir, daß in
Baden-Baden die Ansicht der Deutschen Regierung mil der
unsrigen im Gegensatz stand

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Casfé Venteisbach / Laarbrüchken
Inhaber A. HOLZ7
Taglich erstkl. Künstlerkonzerte von 4-52 Uhr
L. Stock täglich M2 Uhr: Tee
— Tanz bis 2 Uhr hnachts — s26
            
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